Wir gehen einmal davon aus, dass es sich um ein Unternehmen handelt, dass umsatzsteuerpflichtig ist bzw. ein Kleinunternehmer gem. § 19 UStG ist, der zur Umsatzsteuer optiert hat. Die Umsatzsteuer beträgt grundsätzlich 19 %. Die ermäßigte Umsatzsteuer beträgt 7 % und gilt für bestimmte Lieferungen und Leistungen, die im Umsatzsteuergesetz explizit geregelt sind. Bei den folgenden Erläuterungen gehen wir von Lieferungen und Leistungen aus, die dem regulären Steuersatz von 19 % unterliegen.
Jeder Rechnungsbetrag enthält somit 19 % Umsatzsteuer, die gesondert auszuweisen ist. Diese 19 % Umsatzsteuer müssen ans Finanzamt geleistet werden. Des weiteren ist in jeder Rechnung, die ich erhalte ebenfalls Umsatzsteuer (die sogenannte Vorsteuer) enthalten, die ich vom Finanzamt wieder bekomme. Demnach ergibt sich eine Umsatzsteuer-Erstattung, wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer.
Nachfolgend einmal ein Beispiel:
Meine geschriebenen Rechnungen haben einen Netto-Betrag von 1.000,- Euro, so dass die Umsatzsteuer 190,00 Euro beträgt. In meinen Ausgaben sind Vorsteuer in Höhe von 450,00 Euro enthalten. Daraus folgt, dass ich vom Finanzamt eine Umsatzsteuer-Erstattung in Höhe von 260,00 Euro (= 450,00 Euro Vorsteuer - 190,00 Euro Umsatzsteuer) erhalte.
Ist die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer, so habe ich eine Umsatzsteuer-Nachzahlung, die ich an das Finanzamt zu leisten habe.