Der Lohnsteuerjahresausgleich und dessen Fristen bzgl. Einreichung

    • Der Lohnsteuerjahresausgleich und dessen Fristen bzgl. Einreichung Gast

      Ich möchte gerne den Lohnsteuerjahresausgleich machen. Nun würde mich mal interessieren, welche Frist darauf bezogen gegeben ist bzw. bis spätestens wann ich alle Unterlagen und Formulare bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht haben muss. Kann man diese Frist unter Umständen auch verlängern oder gibt es Ausnahmen, anhand derer man sie verlängern kann? Und gilt der Lohnsteuerjahresausgleich nur für das jeweils bereits Vergangene oder auch für das momentan laufende Jahr, je nachdem wie viele Monate bis zu der festgesetzten Frist schon vergangen sind?

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    • Gast

      Der Abgabetermin für den Lohnsteuerjahresausgleich ist immer der 31. Mai des jeweils laufenden Jahres. Keinesfalls sollte man diese festgesetzte Frist verpassen, da sonst Sanktionen durch das zuständige Finanzamt drohen können, wie beispielsweise Zinsennachzahlungen und /oder Säumniszuschläge jeglicher Art. Die Steuererklärung bezieht sich immer auf sämtliche Einnahmen und Ausgaben, welche das vergangene Jahr betreffen - ein Beispiel: Man macht im Jahre 2011 die Steuererklärung für das Jahr 2010 und reicht diese bis spätestens zum 31. Mai 2011 bei dem Finanzamt ein. Eine Verlängerung dieser Frist ist zwar unter Umständen möglich, allerdings nur mittels eines speziell dafür vorgesehenen Antrages. Eine Ausnahme hinsichtlich der Einreichung besteht in dem Fall nur dann, sollte man seine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder auch einem so genannten Lohnsteuerhilfeverein ausfertigen bzw. bearbeiten lassen - Hinweis: Dieses ist kostenpflichtig! - und demnach nicht eigenhändig dem Finanzamt zur Prüfung vorlegen.



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