Kann ich die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen?

    • Kann ich die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen? anse

      Mein Mann und ich sind beide voll berufstätig und bezahlen nicht wenig Geld für die Betreuung unserer beiden Töchter. Wir sind bei fest angestellt und unsere Kinder werden von einer Betreuungsperson bei uns zu Hause beaufsichtigt. Können wir die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen und wenn ja, wie viel Steuerersparnis ist möglich?

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    Antworten (1)

    • Gast

      Wenn Sie berufstätig sind, kann man einen Teil der Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder quasi vom Finanzamt "zurückbekommen", wobei Sie vor allem als Doppelverdiener von den interessanten Steuerentlastungen profitieren können.
      Wo das Kind dabei betreut wird, spielt nur eine untergeordnete Rolle, sogar die Betreuung durch Verwandte könnten Sie zu großen Teilen steuerlich absetzen, solange eine Bezahlung erfolgt.
      Solange die Kosten tatsächlich anfallen, können Doppelverdiener, die in der Regel mit hohen Betreuungskosten belastet sind, pro Jahr und für jedes Kind bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres genau zwei Drittel der entstandenen Kosten bis maximal 4.000 Euro bei der Steuererklärung geltend machen, ein Drittel der Ausgaben muss durch die Familie selbst getragen werden. Dabei können die Kosten bei Ihnen beiden, da Sie angestellt sind, als Werbungskosten berücksichtigt werden, während Selbstständige diese als Betriebsausgaben angeben könnten.
      In ihrem Fall können Sie also für Ihre beiden Töchter bis zu 8.000 Euro Kinderbetreuung von der Steuer absetzen.



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