Kapitalertragssteuer-Freibetrag

    • Kapitalertragssteuer-Freibetrag Gast

      Welche Einkünfte fallen unter die Kapitalertragssteuer?
      Welcher Betrag kann pro Person von der Kapitalertragssteuer freigestellt werden?
      Werden auch Kinder berücksichtigt?
      Muß ich Kapitalerträge auf der Steuererklärung angeben?

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    Antworten (3)

    • Gast

      Kapitalertragssteuer wird auf Einkünfte aus Kapitalanlagen erhoben. Das sind Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, die ausgezahlt werden sowie Kursgewinne aus Aktien und Fonds.
      Für jede Person, dazu gehören auch Kinder, gilt ein Freibetrag von 801,- Euro. Bis zu diesem Betrag sind Einkünfte aus Kapital steuerfrei. Nur der Betrag, der diese Freistellungsgrenze übersteigt, muss versteuert werden.
      Banken sollte man einen sog. Freistellungsauftrag erteilen, der eine volle Auszahlung der Kapitalerträge bis zum Erreichen des Einkommenssteuerfreibetrages garantiert. Beträge, die über der Höhe der angegebenen Freistellungsobergrenze liegen, werden von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt. Das gilt auch für die Gesamteinkünfte, wenn der Bank kein Freistellungsauftrag vorliegt.
      Seit Januar 2009 wird die Kapitalertragssteuer auch Abgeltungssteuer genannt. Gleichzeitig wurde eine Obergrenze eingeführt. Mit der maximalen Höhe von 25 % auf Kapitalerträge ist jegliche Steuer diesbezüglich "abgegolten". Daher auch diese neue Bezeichnung.
      Je nach Höhe der Einkünfte aus Kapital ist es sinnvoll bzw. notwendig, diese auf der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Nur, wer mit seinen Einkünften unter dem Freibetrag von 801,- Euro (bei Verheirateten entsprechend 1602,_ Euro) bleibt, muss sich nicht weiter darum kümmern. Alles, was diesen Kapitalertragssteuerfreibetrag überschreitet, ist mit maximal 25 % steuerpflichtig. Das bedeutet, dass es durchaus möglich ist, bei niedrigem persönlichem Einkommenssteuersatz, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.

    • Gast

      zwölf

    • Gast

      Hallo,

      mich interessiert noch, nach welchem Gesetz (§ ?) ist das genau geregelt, das wenn man unter dem Freibetrag liegt, dieses nicht in der Steuererklärung angeben muss.
      Danke schon mal.



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