Lohnsteuer-Ermäßigungen werden nur auf Antrag vom Finanzamt gewährt. Die Formulare sind im Internet zu finden. Die Formulare sind meistens im PDF-Format und lassen sich über Suchmaschinen mit dem Begriff "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" finden. Auf Anfrage werden die Formulare für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung vom Finanzämter und/oder Gemeindeverwaltungen per Post zugeschickt. Dem Antrag ist die dazugehörige Lohnsteuerkarte beizufügen.
Eine Lohnsteuer-Ermäßigung beruht auf steuerlichen Abzugsbeträgen, die in der Einkommensteuer-Erklärung geltend gemacht werden können. Steuerliche Abzugsbeträge können u. a. die Freibeträge für behinderte Menschen, Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Kinderfreibeträge sein.
Diese steuerlichen Abzugsbeträge werden auf die Lohnsteuerkarte eingetragen. Der Arbeitgeber zieht dann bei der Berechnung des Gehaltes die eingetragenen Freibeträge vom Brutto-Gehalt ab und berechnet daraus die Lohnsteuer, die durch die Lohnsteuer-Ermäßigung dann geringer ausfällt.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann bereits nach Erhalt der Lohnsteuer-Karte für das Folgejahr gestellt werden. Der Antrag kann bis spätestens 30. November des Jahres gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Die Lohnsteuer-Ermäßigung gilt dann für die Monate nach Antragstellung. Eine Rückwirkende Anwendung der Lohnsteuer-Ermäßigung ist nicht Möglich.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wird in der Regel beim zuständigen Finanzamt gestellt.