Je nachdem welche Voraussetzungen geben sind können sie bei Kündigung auf einen Abfindung bestehen. Laut § 19 des Einkommensteuergesetzes muss einen Abfindung bei der Steuererklärung angegeben werden. An solchen Abgaben verdient der Staat recht viel. Seit 1.1.2006 ist der generelle Freibetrag bei einer Abfindung nicht mehr gültig. Das bedeutet sie müssen in jedem Fall die Abfindung bei der Steuer angeben. Schon bei Abfindungsverhandlungen sollte man darauf achten das bei einem Aufhebungsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, schon vorher festgelegt wird das man aus Rationalisierungsmaßnahmen gekündigt wird, so kann man Steuergeld sparen. Solche Tatsachen sollten durch so einen Aufhebungsvertrag geregelt und nachweißbar sein, nur so können die Freibeträge geltend gemacht werden. Wie hoch ihre Steuerersparnis dadurch ist liegt immer an jedem Einzelfall.