Steuerfreibetrag bei erhöhten Werbungskosten

    • Steuerfreibetrag bei erhöhten Werbungskosten steinkiesel

      Mein Arbeitgeber hat mich in eine andere Niederlassung versetzt. Jetzt muß ich jeden Tag 90 Kilometer für Hin- und Rückfahrt planen. Gibt es dafür einen Steuerfreibetrag? Wie beantrage ich diesen?

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    • Gast

      Erhöhte Werbungskosten - also auch Fahrtkosten zur Arbeitsstelle - können dann als Steuerfreibetrag auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn diese die steuerliche Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro um mindestens 600 Euro übersteigt. Bei den Fahrtkosten mit dem PKW gilt: Einfache Strecke x 0,30 Euro x Arbeitstage.
      Für das laufende Kalenderjahr muß ein Antrag (auch erhältlich bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen) bis spätestens 30.11. gestellt sein, damit eine Wirksamkeit für Dezember greift. Sobald die neue Steuerkarte für das Folgejahr vorliegt, muß ein neuer Antrag gestellt werden. Dieser sollte möglichst kurz nach Erhalt der neuen Steuerkarte gestellt werden. Dann ist die Entlastung von der monatlichen Lohnsteuer direkt von Anfang des neuen Jahres gewährleistet. Wird dieser Antrag auf Steuerfreibetrag für die Werbungskosten gestellt, können auch ggfls. weitere Freibeträge wie Behindertenfreibeträge und Freibeträge für dauernde außergewöhnliche Belastungen gleich mit beantragt werden.



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