Steuerfreibetrag für Kinder

    • Steuerfreibetrag für Kinder Gast

      In unserer Steuererklärung geben wir immer unsere zwei Kinder an. In dem Steuerbescheid steht aber immer, daß kein Steuerfreibetrag von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen wurde. Woran liegt das?

    Antworten (1)

    • Gast

      Der Steuerfreibetrag für Kinder soll das Existenzminimum der Kinder abgelten. Allerdings wird das Kindergeld hierbei berücksichtigt. Das Finanzamt prüft also bei Vorlage der Steuererklärung, was für die steuerpflichtigen Eltern günstiger, also höher ist: Der Steuerfreibetrag oder das Kindergeld. Der Steuerfreibetrag wird erst ab einem recht hohen Steuersatz günstiger.
      Darüber hinaus gibt es jedoch noch den Steuerfreibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder, die unter 25 Jahre sind und mit einem Studium, einer Ausbildung oder in einem freiwilligen sozialen Jahr beschäftigt sind. Weitere Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld bzw. die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages für dieses Kind. Im Jahr 2010 können Alleinerziehende eine Pauschale ohne Nachweise in Höhe von 1320 Euro als zusätzlichen Steuerfreibetrag absetzen, gemeinsam veranlagte Eheleute können für ein Kind hier 2640 Euro steuermindernd geltend machen.



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