Grundsätzlich ist die Lohnsteuer eine spezielle Form der Einkommenssteuer, die auf Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit angewendet wird. Die Höhe richtet sich danach, welche Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Im Zuge des Jahrsausgleiches wird die Lohnsteuer neu berechnet, was dann absolut identisch mit der Einkommenssteuer ist. Der Einkommensstauertarif ist progressiv, das heißt, je mehr das zu versteuernde Einkommen steigt, umso höher ist auch die prozentuelle Steuerbelastung. Es beginnt mit einem effektiven Steuersatz von 0,8 % und geht bis zu 33,5%, wenn das Einkommen jährlich 96.000,- überschreitet. Um allfällige Steuerspitzen, die beispielsweise durch zwei unterschiedliche Dienstverhältnisse während eines Jahres auftreten können, abzufangen, ist es unbedingt ratsam, einen Jahresausgleich durchzuführen. Für diesen Jahresausgleich hat man 7 Jahre Zeit, um ihn beim Finanzamt einzureichen. In gewissen Fällen wird er auch vom Dienstgeber direkt durchgeführt.