Wofür verlangt der Fiskus Zins-Steuern

    • Wofür verlangt der Fiskus Zins-Steuern Gast

      Bei welchen Anlagearten müssen Zins-Steuern gezahlt werden? Müssen Zinserträge aus einer Lebensversicherung versteuert werden? Wann muss die Abgeltungssteuer gezahlt werden? Wie hoch sind die jeweiligen Freibeträge?

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    • Gast

      Im deutschen Steuergesetzt ist verankert, dass grundsätzlich alle anfallenden Zinserträge versteuert werden müssen. Hierzu zählen auch die anfallenden Zinsen einer Lebensversicherung, die zur Absicherung des Alters abgeschlossen wurde. Die Besteuerung dieser Zinsen wird bei Fälligkeit hälftig besteuert, wenn die Lebensversicherung ab dem Jahre 2005 abgeschlossen wurde. Alle LV-Verträge, die vor 2005 zum Abschluss gekommen sind, werden steuerrechtlich nach dem alten Steuerrecht zur Auszahlung kommen, es sei denn, der LV-Vertrag wird vorzeigt durch den Versicherungsnehmer aufgekündigt, dann muss ein Freistellungsauftrag gestellt werden.
      Die Abgeltungssteuer, gültig seit dem 1.1.2009, ist nur für Denjenigen relevant, der Erlöse, Zinsen oder auch Dividenden aus Wertpapierverkäufen erzielt. Der so genannte Abgeltungssteuersatz beträgt 25% zuzüglich Soli und KSt. Diese Beträge werden direkt von den Kreditinstituten einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet.
      Bei allen anderen Zinserträgen steht dem Sparer ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 801 € für eine Einzelperson und 1602 € für Eheleute zu. Dieser Freibetrag muss beantragt werden. Sollte der Geldanleger unterschiedliche Sparvarianten gewählt haben (z.B. Tagesgeldkonto, Festgeldkonto) kann dieser Freibetrag
      gesplittet werden.



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