Numerus clausus (kurz: NC) ist lateinisch, heißt wörtlich übersetzt ?geschlossene Anzahl? und meint eine Zulassungsbeschränkung bei seltenen oder beliebten Studienfächern zum Beispiel Medizin, Betriebswirtschaft und Jura an Hochschulen und Universitäten. Meist gibt es für diese Fächer mehr Bewerber als Studienplätze, so dass eine Auswahl getroffen werden muss. Die Numerus-clausus-Werte der Bewerber definieren eine Zulassungsrangliste, anhand der die freien Studienplätze vergeben werden. Dabei legt jede Hochschule oder Universität die NCs nach bestimmten Kriterien fest. Der Numerus-clausus-Wert wird manchmal mit der Abiturnote verwechselt, beinhaltet aber in der Regel zusätzlich zu dieser außerdem noch bestehende Wartesemester, Berufspraxis, Eignungstests und ähnliches. Trotzdem spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle und wird häufig auch als Zulassungsvoraussetzung oder NC angegeben. Beispielsweise durch Wartesemester kann aber eine schlechtere Note ausgeglichen werden, so dass das Studium zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden kann.