Allgemeine Informationen zur berufsbezogenen Weiterbildung

    • Allgemeine Informationen zur berufsbezogenen Weiterbildung ivojuric1

      Ich bin zur Zeit im dritten Lehrjahr meiner kaufmännischen Ausbildung als Bürokauffrau. Mein Arbeitgeber kann mich jedoch aus betrieblichen Gründen nach der Ausbildung nicht übernehmen. Gibt es für mich eine Möglichkeit zur Weiterbildung?

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    • Gast

      Leider ist das heute keine Seltenheit mehr, dass Auszubildende nach ihrer Abschlussprüfung vom Ausbildungsbetrieb nicht mehr übernommen werden. Dies liegt in vielen Fällen daran, dass es für die Betriebe günstiger ist, weitere Auszubildende einzustellen, als einen Gesellen zu übernehmen. Da die meisten Firmen augrund mangelnder Berufserfahrung nach der Ausbildung lieber Menschen einstellen, die sehr gut qualifiziert sind und über mehrere Jahre Erfahrung im Beruf verfügen, ist es eine gute Alternative, nach der Ausbildung eine Weiterbildung zu absolvieren. Die meisten berufsbezogenen Weiterbildungen können von der Agentur für Arbeit bezahlt werden ? in deinem Fall zum Beispiel Buchführung, Lohn und Gehalt, verschiedene Programme wie SAP oder Datev und im Allgemeinen Weiterbildungen für PC und Sprachen. Die Agentur für Arbeit zahlt solche Maßnahmen jedoch nur, wenn du auch Leistungen, also Arbeitslosengeld I oder II, von ihr beziehst. Sobald sicher ist, dass ein Betrieb den Azubi nicht übernehmen kann, sollte dieser zur Agentur für Arbeit gehen und sich im Vorfeld schon arbeitsuchend melden. Dann werden dem Auszubildenden offene Arbeitsstellen geschickt, auf denen er sich bewerben kann. Es ist am besten, wenn du deinen Berater schon beim ersten Gespräch nach Weiterbildungsmöglichkeiten fragst! So kannst du eventuell direkt nach der Ausbildung an der Weiterbildung teilnehmen.



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