Ländervergleich Japan: Arbeit, Gehalt und Leben
Japan ist ein Land, das bei vielen Menschen eine große Faszination auslöst – mitunter aus ganz unterschiedlichen Gründen: beeindruckende Natur und Landschaften, innovative Technologien und Zukunftsvisionen, die Kultur der Mangas und Animes, Teezeremonien, Geishas und Samurais. Vielleicht ist es auch die Mischung aus all dem, die scheinbar widersprüchlichen und doch nebeneinander und miteinander existierenden Elemente von Tradition und Moderne, die Nippon (Japan in der Landessprache) so spannend und aufregend machen.
Auch zur Arbeitswelt der Japaner gibt es einige (vermeintliche?) Klischees: strikte Hierarchien und ein formeller Verhaltenskodex, absolute Hingabe und Loyalität zu Beruf und Arbeitgeber sowie nicht zuletzt das ungeheure Arbeitspensum, das den Bewohnern des ostasiatischen Inselstaats nachgesagt wird. So gibt es mit Karoshi im Japanischen sogar ein eigenes Wort für den Tod durch Überarbeitung.
Was sich hinter all dem verbirgt, wie die Chancen auf einen Arbeitsplatz im Land der aufgehenden Sonne stehen, welche arbeitsrechtlichen Dinge* zu beachten sind und was sonst noch bei einem Arbeitsaufenthalt in Japan oder gar einer Auswanderung berücksichtigt werden muss – um all dies geht es in unserem folgenden Artikel.
Dabei steht generell das Arbeiten als (dauerhafter oder temporärer) Einwanderer in Japan im Fokus und weniger die Option einer Entsendung durch eine deutsche Firma, auch wenn viele Informationen für beide Gruppen gelten. Gerade bei letztgenannter Gruppe sind Regelungen und Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch teilweise so individuell, dass dies hier nicht umfänglich darstellbar wäre. So ist es z. B. durchaus üblich, dass deutsche Unternehmen ihren in die japanische Niederlassung entsendeten Angestellten weiterhin das ‚deutsche Gehalt‘ (+ ggf. einen Auslandszuschuss) sowie die Unterkunft vor Ort zahlen. Diese Situation beispielsweise ist mit der eines Auswanderers, der sich langfristig oder vorübergehend in Japan niederlassen möchte, schwer zu vergleichen.
Kennzahlen: Arbeiten in Japan
Die Höhe des Mindestlohns in Japan ist regional unterschiedlich, anders als in Deutschland. So ist er in wirtschaftsstarken Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten wie z. B. Tokio oder Osaka deutlich höher als in ländlichen und günstigeren Gebieten wie z. B. Hokkaido oder Okinawa. Im landesweiten Schnitt beträgt der Mindeststundenlohn aktuell 874 Yen, was nach derzeitigem Wechselkurs rund 7 Euro entspricht. Dabei fällt auf: Der Mindestlohn in Japan liegt deutlich unter dem deutschen, obwohl Japan weithin als ein Land gilt, in dem das Leben teuer ist. Da lohnt sich ein genauerer Blick.
Die Lebenshaltungskosten sind in Japan wie in Deutschland auch stark von der Region abhängig. In der Metropolregion Tokio/Yokohama muss man mit deutlich höheren Ausgaben als in weiten Teilen Deutschlands rechnen. Oder man bekommt deutlich weniger fürs Geld. So kostet hier z. B. ein 20-Quadratmeter-Appartement mit kleiner Nasszelle und Kochgelegenheit ca. 600 bis 700 Euro Miete (+ Nebenkosten von 150–200 Euro). Hinzu kommen bei einer Neuanmietung Kosten in Höhe von drei bis sechs Monatsmieten. In Japan sind nicht nur Courtage und Kaution üblich, der neue Vermieter bekommt zudem bei der Schlüsselübergabe eine Art Dankesgeld oder Schlüsselgeld (Reikin genannt) in Höhe von ein bis zwei Monatsmieten. Auch bei der Verlängerung eines bestehenden Mietvertrags ist es in Japan nicht unüblich, eine Gebühr zu berechnen. Wenn es ums Wohnen geht, sind die Japaner – im Vergleich zu anderen wohlhabenden Industrienationen – Meister in Sachen Pragmatismus und Effektivität. Hier wird jedes bisschen Platz genutzt und man gibt sich mit wenig Wohnraum zufrieden.
Auch die Kosten für Lebensmittel sind in der Regel höher als in der Bundesrepublik. Besonders Obst, Milchprodukte, Brot etc. sind teurer. Wer heimische Lebensmittel wie Reis und regionales, saisonales Gemüse kauft, kann bei den Lebensmittelausgaben sparen. Auch landestypische Gerichte wie Nudelsuppen, Sushi oder Reisbällchen sind in der Regel günstig und schonen das Portemonnaie.
Auch andere Dinge des täglichen Bedarfs wie das überregionale öffentliche Transportsystem oder Telekommunikation sind im Schnitt teurer als in Deutschland. Hinzu kommt die grundsätzliche Selbstbeteiligung an Kosten für Arztbesuche und Medikamente, in der Regel in Höhe von 30 Prozent, die den Geldbeutel erheblich belasten kann. Abgesehen davon können sich die Einwohner Japans auf ein gut organisiertes und ausgebildetes Sozialsystem verlassen. Persönliche Rücklagen sind also nicht von derart existenzieller Bedeutung wie in anderen Staaten, z. B. den USA. Allerdings hat das Sozialsystem vermehrt mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen, sodass abzuwarten bleibt, wie lange der Standard noch aufrechterhalten werden kann. Der Hauptgrund ist die Überalterung der Gesellschaft. Bereits jetzt sind mehr als ein Viertel der Japanerinnen und Japaner im Rentenalter und 2025 wird dies bereits auf ein Drittel der Menschen zutreffen. Versuche der japanischen Regierung, die ältere Bevölkerung zu einem freiwillig späteren Renteneintritt zu bewegen, sind bisher nur bedingt erfolgreich. Dies könnte dazu führen, dass Japan perspektivisch über seine traditionell eher strenge Einwanderungspolitik nachdenken und die Zuwanderung von Arbeitskräften, die nicht nur die anfallenden Aufgaben erledigen sondern auch Beiträge in die Sozialkassen spülen, erleichtern muss.
Wirtschaftslage und Arbeitsmarkttrends
Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und hat mit knapp 38.500 US-Dollar eines der höchsten Bruttoinlandsprodukte pro Kopf weltweit. Die stark auf Export ausgerichtete Wirtschaft hatte zwar unter der globalen Finanzkrise zu leiden, wächst aber seit 2012 kontinuierlich, wenn auch nur leicht. 2018 lag das Wirtschaftswachstum bei etwa 1 %.
Wichtigste Wirtschaftspartner sind die Volksrepublik China, die USA und Südkorea, auf europäischer Ebene Deutschland. Die Hauptexportgüter sind Automobile und Automobilteile, Maschinen, Elektronik und Elektrotechnik, aber auch chemische Erzeugnisse. Hauptimportgüter sind, neben Elektronik und chemischen Erzeugnissen, entsprechend der Rohstoffarmut des Landes, Erdöl und andere Brennstoffe sowie Nahrungsmittel.
Japan konnte sich lange nahezu mit Vollbeschäftigung rühmen und nach wie vor sind die Arbeitslosenzahlen sehr niedrig. Nachdem die Zahl während der Wirtschaftskrise stieg, liegt die offizielle Arbeitslosenquote aktuell bei 2,9 % und ist damit so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr. Im Umkehrschluss heißt dies aber nicht, dass es der Wirtschaft auch so gut geht wie vor 20 Jahren. Die niedrige Quote ist aktuell auch ein Resultat des Mangels an Fachkräften und generell arbeitsfähigen Personen. Viele Unternehmen können bei Weitem nicht alle Stellen besetzen – der Markt ist leergefegt. Dennoch steigen die Löhne nicht angemessen und viele Arbeitsverträge sind befristet und/oder gelten nur für Teilzeitbeschäftigungen. Die daraus resultierende Unsicherheit und verminderte Kaufkraft führt bei vielen Japanern eher zu Sparsamkeit und häufig auch zu ausbleibenden Familiengründungen. Die Geburtenrate von durchschnittlich ca. 1,4 Kindern pro Frau ist so niedrig wie kaum woanders – die Überalterung der Gesellschaft setzt sich fort.
So stehen die Chancen auf einen Arbeitsplatz in Japan
Japan ist kein klassisches Einwanderungsland und nur etwa 2 % der Bevölkerung sind Ausländer. Dementsprechend schwer ist es als Nicht-Japaner, einen Arbeitsplatz und eine Arbeitserlaubnis in Japan zu erhalten. In Nippon herrschen strenge Regelungen und der Staat sucht sich sorgfältig aus, wer ins Land kommt und dort arbeiten darf.
Wer als EU-Bürger länger als 90 Tage im Land bleiben möchte, benötigt ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis. Für eine Arbeitsgenehmigung braucht man bereits eine Stelle bei einem in Japan ansässigen Arbeitgeber. Dieser muss dann bei der Einwanderungsbehörde einen entsprechenden Antrag stellen. Das Arbeitsvisum bzw. der Aufenthaltsstatus gilt stets auch nur für eine spezifische Berufsgruppe und nur im definierten Berufsfeld. Das heißt: Eine andere Tätigkeit als die im Visum erlaubte darf man als Ausländer in Japan nicht ausführen.
Arbeitgeber setzen in der Regel gute bis sehr gute Japanisch-Kenntnisse voraus; ohne diese dürfte es sehr schwer werden, eine Stelle in Japan zu finden. Wer lediglich Englischkenntnisse mitbringt, hat am ehesten noch bei ausländischen Unternehmen und Firmen aus der Exportbranche Chancen auf einen Arbeitsplatz.
Branchen in Japan mit guten Beschäftigungschancen und Zukunftsaussichten
Generell die besten Möglichkeiten haben hochqualifizierte Fachkräfte und hier vor allem technische Experten. Wer im Bereich der forschungsintensiven Hochtechnologien, der Zukunftstechnologien wie Elektromobilität, regenerative Energien, Karbonfasern oder Robotik gut (akademisch) ausgebildet ist und dabei helfen kann, die Marktführerschaft Japans zu festigen oder gar auszubauen, der ist willkommen.
Eine besondere Stellung kann (schon bald) der Gesundheitssektor einnehmen: Wegen des wachsenden Bevölkerungsanteils alter Menschen und dem Ausbleiben ausreichender Massen an Nachwuchs haben im Bereich der Pflege vermehrt auch nicht-akademisch ausgebildete Kräfte eine Chance auf dem japanischen Arbeitsmarkt.
Zusammenfassend bestehen für Einwanderer aktuell in den folgenden Branchen die besten Jobaussichten:
Innerhalb der aussichtsreichen Branchen werden vor allem Ingenieure verschiedenster Prägung gesucht, aber auch andere Fachkräfte haben Chancen auf eine Anstellung. Die folgende Liste gibt einen Überblick über in Japan gefragte Berufsbilder:
Auch wenn ein wachsender Teil der Gesellschaft sich mehr und mehr gen Westen orientiert, spielen traditionell geprägte Verhaltensweisen und Einstellungen in der japanischen Arbeitswelt nach wie vor eine große Rolle. Loyalität und Zugehörigkeit zum Arbeitgeber und zur Kollegenschaft sind Werte, die meist deutlich tiefer verankert sind und überzeugter gelebt werden, als dies hierzulande die Regel ist. Mit dieser Hingabe dem Job, dem Arbeitgeber und den Kollegen gegenüber lassen sich einige Phänomene der japanischen Arbeitskultur erklären. Die hohe Überstundenzahl und der freiwillige Verzicht auf Urlaubstage hängen z. B. damit zusammen. Viele Japaner fühlen sich schlecht, wenn sie zu Hause bleiben und wissen oder befürchten, dass ein Kollege oder eine Kollegin ihre Arbeit übernehmen muss. Ihren Urlaub könnten sie dann nicht genießen. Auch gilt es als unkollegial, das Büro zu verlassen, wenn andere Mitarbeiter noch arbeiten. So bleiben viele im Büro, auch wenn sie eigentlich nichts mehr zu tun haben und der offizielle Feierabend bereits erreicht ist.
Auch ein strikt hierarchisches Denken kann zu diesem Verhalten führen: Viele Japaner empfinden es als respektlos, den Arbeitsplatz vor ihrem Chef zu verlassen. Teilweise ist es zudem ihr Bestreben, bereits vor Ort zu sein, wenn der oder die Vorgesetzte am Arbeitsplatz erscheint. Dabei spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob die höherstehende Person dies von ihnen erwartet, sie selbst erwarten es von sich. Auf diese Art entstehen lange Bürotage, die nicht produktiver sind als kürzere Tage hierzulande. Denn wenn eigentlich nichts mehr zu tun ist, wird die Zeit am Arbeitsplatz eben abgesessen und mit anderen Aktivitäten wie dem Surfen im Internet oder einem Plausch mit Kollegen verbracht.
Dieses Verhalten zeigt auch die Bedeutung der Gemeinschaft im japanischen Arbeitsleben. Das Individuum hat nicht die Relevanz, die es hierzulande hat, man sieht sich vielmehr als Teil des Ganzen. So ist es auch üblich, nach (dem eh schon späten) Feierabend mit Kollegen und Kolleginnen etwas Essen oder Trinken zu gehen oder Karaoke-Bars zu besuchen. Viel Zeit, die in den eigenen (kleinen) vier Wänden verbracht werden könnte, bleibt da nicht übrig. Besonders wenn man bedenkt, dass gerade in Ballungsräumen ein- bis zweistündige Arbeitswege durchaus an der Tagesordnung – oder besser Nachtordnung – sind.
Das japanische Bildungssystem
Das Bildungssystem in Japan ist klassischerweise in bis zu fünf Abschnitte unterteilt:
Die insgesamt neun Jahre Grund- und Mittelschule sind verpflichtend für alle Kinder bzw. Jugendlichen im Alter von 6 bis 15 Jahren. Genau wie für Einheimische sind die öffentlichen Schulen in diesem Zeitraum auch für alle ausländischen in Japan lebenden Kinder kostenfrei. Diese werden im Übrigen in der Schule auch gezielt dabei unterstützt, Japanisch zu lernen.
Auch wenn die dreijährige Oberschule nicht zum Pflichtzeitraum gehört, besuchen praktisch alle Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Mittelschule auch diese weiterführende Schulform. Um eine Oberschule oder später auch eine Universität besuchen zu können, ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich, zu der jeder mit einem Mittelschul- bzw. einem Oberschulabschluss zugelassen wird.
Zusätzlich gibt es sogenannte Fachoberschulen. Hier werden Jugendliche im Mittelschul- oder Oberschulalter zum Facharbeiter ausgebildet. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt es Sonderschulen mit spezifischer Förderung.
Arbeiten in Japan: Fazit
Wen es beruflich nach Japan zieht, der sollte sich vorab gut informieren und sich auf eine Arbeitswelt gefasst machen, die sich in vielen Bereichen fundamental von unserer deutschen unterscheidet. Hier kann es durchaus zu einer Art Kulturschock kommen. Wer nicht bereit ist, sich auf die japanische (Arbeits-)Kultur einzulassen und sich beispielsweise bei gemeinsamen Unternehmungen nach Feierabend immer zurückzieht, wird es schwer haben, in seinem neuen Arbeitsumfeld anzukommen und sich dort wohlzufühlen. Man mag nicht alles nachvollziehen können und vieles ließe sich mit Sicherheit auch effizienter gestalten; aber mitteleuropäische Standards und Vorstellungen muss man hier und da auch bereit sein aufzugeben bzw. hintanzustellen.
Auch das Erlernen der für deutschsprachige Menschen schwierigen japanischen Sprache ist essenziell. Ohne gute bis sehr gute Kenntnisse dürfte es nicht nur schwierig werden, einen Job zu finden, auch der Arbeitsalltag wird meist nicht zu bewältigen sein.
Finanziell ist ebenfalls eine sorgfältige Vorbereitung sinnvoll: Bei durchschnittlich geringerem Gehalt und etwas höheren Lebenshaltungskosten als in Deutschland gilt es, schon genau zu rechnen, ob man es sich überhaupt leisten kann, in Japan zu leben. Die Tatsache, dass aktuell (fast) nur sehr gut ausgebildete Fachkräfte ins Land gelassen werden, die dann in der Regel auch eine entsprechende Bezahlung verlangen und erwarten können, dürfte die Finanzierbarkeit jedoch positiv beeinflussen, wenn man erst mal vor Ort Fuß gefasst hat.
Wenn es denn mit einem Arbeitsplatz in Japan klappt, so ist eine spannende und lehrreiche Zeit sehr wahrscheinlich, die nicht nur die eigene Persönlichkeit bereichern, sondern auch den Lebenslauf aufwerten wird. Und auch wenn etwas Anpassung an die neue Umgebung angemessen und notwendig ist – das Phänomen des Karoshi sollte man sich nicht zu eigen machen.
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- Einwohnerzahl: 126,7 Mio.
- Währung: Yen (JPY)
- Durchschnittlicher Verdienst: 39.900 € im Jahr (= monatlich 3.325 € umgerechnet auf 12 Monate)
- Gehaltsbestandteile: Grundgehalt plus variable Gehaltsbestandteile wie Überstundenabgeltungen, betriebliche Altersvorsorge, Fahrtkosten, Boni (in vielen japanischen Unternehmen sind Bonuszahlungen zweimal jährlich üblich). Neben Lohn- und Kommunalsteuer werden Sozialbeiträge in Höhe von etwa 15,5 % des Gehalts einbehalten. Dazu gehören Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Inkl. der Steuern liegen die Abzüge im Durchschnitt zwischen 27,4 % (vierköpfige Familie) und 32,6 % (Ein-Personen-Haushalt) des Bruttogehalts.
- Steuersatz/Steuersystem: Die Lohnsteuer wird direkt vom Lohn einbehalten und liegt, je nach Einkommen, zwischen 5 und 45 % des Bruttogehalts (7 Steuerklassen). Hinzu kommen für Ortsansässige, also auch für nach Japan eingewanderte Ausländer, Kommunalsteuern (Präfektursteuer und Gemeindesteuer) in Gesamthöhe von 10 % des zu versteuernden Einkommens sowie ein kommunaler Wohnzuschlag in Höhe von 1.000 Yen (aktuell ca. 8 €). Zudem wird bis 2037 eine Sondersteuer für die Hilfe zum Wiederaufbau nach dem Tsunami 2011 in Höhe von 2,1 % der Einkommenssteuer einbehalten. Ein Teil der Lohnsteuer darf übrigens an eine Kommune der eigenen Wahl abgeführt werden. Die so genannte Heimatsteuer soll strukturschwache ländliche Bereiche stärken, da viele Steuerzahler von dort in die Städte abgewandert sind.
- Krankenkasse & Co: Jeder längerfristig (über ein Jahr) in Japan lebende Mensch muss sich bei der Nationalen Krankenversicherung, einer Art Volkskrankenversicherung bzw. Bürgerversicherung, registrieren. Da sich die Art der Mitgliedschaft nach der Art des Arbeitgebers und der zuständigen Kommune richtet, muss auch nach jedem Umzug oder Arbeitgeberwechsel eine neue Gesundheitskarte bei der örtlichen Behörde beantragt werden. In der Regel trägt jeder Versicherte 30 % der Behandlungs- und Medikamentenkosten selbst, bei Kindern und Menschen im Rentenalter ist die Selbstbeteiligung geringer. Die Gesundheitsversorgung ist nicht wie in Deutschland nach dem Hausarztprinzip organisiert, sondern wird von den Krankenhäusern übernommen.
- Rente: Das offizielle Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 65 Jahren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in Verbindung mit einer niedrigeren Rente bereits ab 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen oder mit einer später höheren Rente bis 70 weiterzuarbeiten. Generell ist das Rentensystem in Japan zweigeteilt. Neben der Volksrente, in die jeder zwischen 20 und 60 einen einheitlichen Beitrag einzahlt, gibt es noch das Arbeitnehmerrentensystem bzw. die Sozialrentenversicherung, in die alle Arbeitnehmer bis zum 65. Lebensjahr zusätzlich einzahlen. Der vom Einkommen abhängige Beitragssatz wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen und von diesem auch abgeführt. Ansprüche auf Volksrente hat jeder, der mindestens 25 Jahre Versicherungszeit vorweisen kann; zusätzliche Ansprüche auf die Sozialrente, wer mindestens einen Monat in diese eingezahlt hat. Deutsche Versicherungszeiten sind in der Regel anrechenbar.
- Babypause/Erziehungszeit: (Werdende) Mütter haben ein Anrecht auf 14 Wochen Mutterschutz und nach der Geburt steht ihnen und Vätern gesetzlich die Möglichkeit zu, bis zum ersten Geburtstag des Kindes Kinderbetreuungsurlaub zu nehmen. Während dieser Zeit erhalten sie 25 % ihres Gehalts. Aufgrund der eher traditionellen Rollenverteilung in der japanischen Gesellschaft und der stark hierarchisch strukturierten Arbeitswelt nehmen diese Auszeit in aller Regel ausschließlich Mütter wahr. Der (Fach-)Kräftemangel auf dem japanischen Arbeitsmarkt sorgt aktuell dafür, dass langsam ein Umdenken in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf beginnt.
- Wochenarbeitszeit: Offiziell gibt es in Japan eine 40-Stunden-Woche, die von den meisten Arbeitnehmern jedoch nicht eingehalten wird. Überstunden, die in weiten Bereichen der japanischen Arbeitswelt üblich sind, werden mit einem Aufschlag von 25 % vergütet, allerdings nur, wenn diese auch dokumentiert und angegeben werden.
- Urlaubsanspruch im Jahr: Gesetzlich festgelegt ist ein Mindestanspruch von 10 Urlaubstagen, der mit steigendem Alter bis auf 20 Urlaubstage steigt. Darüber hinaus gibt es unternehmensinterne Regelungen mit deutlich höherem Urlaubsanspruch. Bemerkenswert ist, dass im Schnitt weniger als die Hälfte des Urlaubsanspruchs genutzt wird, häufig Arbeitnehmer ihre Urlaubstage sogar für krankheitsbedingte Ausfälle aufsparen und diese zum Jahresende verfallen lassen.
- Arbeitspausen: Bei einem 8-Stunden-Tag sieht der Gesetzgeber eine Pause von mindestens 60 Minuten vor. Eine Pausenkultur ist in Japan verbreiteter als hierzulande: So wird, wie auch nach Feierabend, auf gemeinschaftliche Unternehmungen im Kollegenkreis Wert gelegt. Gleichzeitig sind aber auch Ruheräume für einen kurzen Erholungsschlaf verbreitet.
- Robotik
- Energietechnik
- Elektrotechnik
- Automobilindustrie
- Maschinenbau
- Forschung
- IT
- Finanzsektor
- Gesundheit
- Elektroingenieur/-in
- Automatisierungsingenieur/-in
- Ingenieur/-in Energietechnik
- Ingenieur/-in Fahrzeugtechnik
- Ingenieur/-in Informationstechnik
- Ingenieur/-in Medizintechnik
- IT-Spezialist/-in
- Elektrotechniker/-in
- Medizintechniker/-in
- Biotechnologe/-in
- Pflegefachkraft
- 3 Jahre Kindergarten
- 6 Jahre Grundschule
- 3 Jahre Mittelschule
- 3 Jahre Oberschule
- 4 Jahre Universität
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Quellen:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
GTAI – Germany Trade & Invest
japan.go.jp
JapanDigest
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Autor: Johannes Rappmann