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Wie viel verdient ein Bürgermeister?

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Hamburg Rathaus mit Alster

Kennen Sie den Namen Ihres Bürgermeisters oder Ihrer Bürgermeisterin? Wenn nicht, haben Sie vielleicht schon einmal von folgenden Politikern gehört: Klaus Wowereit, Ole von Beust und Christian Ude – diese ehemaligen Stadtoberhäupter sind vielen Menschen in ganz Deutschland ein Begriff, obwohl sie nicht in der Bundespolitik aktiv waren und auch nicht mehr im Amt sind. Knapp 13 Jahre war Wowereit Bürgermeister in Berlin, von Beust immerhin neun Jahre in Hamburg, während Ude gar 21 Jahre lang der Stadt München vorstand.

Das Amt des Bürgermeisters ist also durchaus mit Prestige verbunden. Etwa 11.000 Gemeinden gibt es momentan in Deutschland – und nahezu jede hat auch ein entsprechendes Oberhaupt. Doch wie wird man eigentlich Bürgermeister? Welche Arten von Bürgermeistern gibt es? Und wie viel Geld kann man mit dieser Tätigkeit verdienen? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns in diesem Artikel.

Wie wird man überhaupt Bürgermeister?

Kann theoretisch jeder Bürgermeister werden? Im Grunde ja, wobei in der Regel nur Deutsche oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates zur Wahl zugelassen sind. Zudem gibt es Altersgrenzen, die jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren – alle rechtlichen Rahmenbedingungen sind nämlich im Kommunalwahlrecht festgelegt, und dieses ist immer Ländersache. Vielerorts ist Volljährigkeit das einzige Kriterium, doch beispielsweise in Bayern darf ein Bürgermeister nicht älter als 67 Jahre sein, wenn das Amt angetreten wird. In Baden-Württemberg hingegen liegt jene Grenze zwischen 25 und 73 Jahren.

Auch die Wahl eines Bürgermeisters ist unterschiedlich geregelt – üblich ist eine reguläre demokratische Direktwahl: Die Bürger dürfen dann also selbst darüber entscheiden, wer ihr Stadtoberhaupt wird. In kleineren Ortschaften kann es hingegen auch der Stadtrat sein, welcher über den Bürgermeister abstimmt. Einen Sonderfall stellen die drei Stadtstaaten dar: Hier ist es das jeweilige Landesparlament, welches dafür zuständig ist. In Berlin wird dieses Abgeordnetenhaus, in Hamburg und Bremen Bürgerschaft genannt.

Die Amtszeit liegt zwischen 4 und 10 Jahren: Da eine Wiederwahl in der Regel unbegrenzt möglich ist, sind manche Bürgermeister jahrzehntelang im Amt. Bevor ein Kandidat mit dem höchsten Amt liebäugelt, hat er meist bereits einige Jahre Erfahrung in der Lokalpolitik gesammelt, doch das ist bei weitem kein Muss. Insbesondere in kleineren Städten gibt es auch durchaus Quereinsteiger ohne politische Erfahrung, deren Bewerbung erfolgreich ist. Um überhaupt auf dem Wahlzettel zu erscheinen, gilt jedoch auch für sie: Je nach Größe der Gemeinde muss eine bestimmte Anzahl an sogenannten Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden. In München liegt diese Grenze etwa bei 1.000 Unterschriften, wobei diese Voraussetzung in sehr kleinen Städten auch wegfallen kann.

Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich parteilose Bürgermeister: Über 40 Prozent aller Stadtoberhäupter sind fraktionslos, wobei jener Anteil mit zunehmender kommunaler Größe drastisch sinkt. Viele Wähler erachten gerade die Unabhängigkeit von parteigebundenen Erwägungen für eine wichtige Eigenschaft eines Bürgermeisters.

Eine andere Entwicklung ist hingegen leider stagnierend: Noch immer gibt es an der Spitze der Gemeinden nur wenige Bürgermeisterinnen – nur knapp jede zehnte Stadt wird von einer Frau angeführt.

Bürgermeister ist nicht gleich Bürgermeister

Nicht alle Bürgermeister sind gleichgestellt. Den meisten ist etwa der Begriff Oberbürgermeister geläufig. Doch was unterscheidet diesen von einem regulären Bürgermeister?

Kurz gesagt: Wenn eine Gemeinde bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird für deren ersten Bürgermeister der offizielle Titel des Oberbürgermeisters verwendet. In der Regel trifft dies auf alle kreisfreien Städte zu – 107 gibt es davon in Deutschland. Hierzu zählen fast alle Großstädte mit mindestens 100.000 Einwohnern, doch auch hier gibt es Ausnahmen: Städte wie Neuss oder Paderborn haben mehr als 150.000 Bewohner, sind aber dennoch keine kreisfreie Stadt. Im Gegenzug gibt es zahlreiche kreisfreie Städte mit deutlich geringerer Population – die kleinste kreisfreie Stadt Deutschlands ist Zweibrücken mit etwa 34.000 Einwohnern und wird folglich von einem Oberbürgermeister angeführt.

Die meisten Bundesländer besitzen noch individuelle Zusatzregeln, im Saarland etwa heißt das Oberhaupt aller Städte mit über 35.000 Einwohnern Oberbürgermeister. Sonderfälle sind zudem Lübeck und Wismar, die zwar die Voraussetzungen erfüllen, aber ihren ranghöchsten Vertreter traditionsbedingt nur Bürgermeister nennen. Besondere Namen besitzen ebenso die Bürgermeister in Berlin (Regierender Bürgermeister) und Hamburg (Erster Bürgermeister), während das Bremer Stadtoberhaupt gleichzeitig auch Senatspräsident ist.

Große Kommunen haben zudem meist mehrere Bürgermeister, welche dem Oberbürgermeister unterstehen. Außer dem Stellvertretenden Bürgermeister sind diese dann üblicherweise bestimmten Ressorts zugeteilt, sodass es etwa einen Baubürgermeister oder Kulturbürgermeister gibt. Manche Ortschaften besitzen zudem Bezirksbürgermeister.

Wie berechnet sich der Lohn eines Bürgermeisters? Die Besoldungsgruppe entscheidet

Auch hier gilt: Die Bezahlung von Bürgermeistern ist Ländersache. Deswegen gibt es kein einheitliches Bürgermeistergehalt. Generell sind Stadtoberhäupter aber immer noch reguläre Beamte, weswegen sich ihr Lohn nach der jeweiligen Landesbesoldungsordnung richtet. Demnach befinden sich Bürgermeister normalerweise in Besoldungsgruppe B, manchmal auch in der niedriger gestellten Besoldungsgruppe A. Die Zuordnung in eine dieser Besoldungsgruppen und das Dienstalter bestimmen den exakten Wert der Entlohnung. Die höchsten durchschnittlichen Gehälter können Bürgermeister insgesamt in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen erwarten, während in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und im Saarland eine vergleichsweise geringe Vergütung vorgesehen ist.

Zu welcher exakten Besoldungsgruppe ein Stadtoberhaupt gehört, wird von jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Als allgemeine Faustregel gilt: Je größer die Einwohnerzahl der Stadt, desto höher auch das Gehalt. Hier beispielhaft die Besoldungstabelle Sachsens inklusive der entsprechenden Spannen der Bruttomonatslöhne:

  • Bis 2.000 Einwohner: Besoldungsgruppe A 13 (4.199,96 – 5.715,59 €)
  • 2.001 bis 5.000 Einwohner: Besoldungsgruppe A 14 (4.264,50 – 6.216,72 €)
  • 5.001 bis 10.000 Einwohner: Besoldungsgruppe A 15 (5.529,26 – 7.018,85 €)
  • 10.001 bis 15.000 Einwohner: Besoldungsgruppe A 16 (7.018,85 – 7.818,45 €)
  • 15.001 bis 20.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 2 (8.152,66 €)
  • 20.001 bis 30.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 3 (8.632,66 €)
  • 30.001 bis 40.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 4 (9.135,38 €)
  • 40.001 bis 60.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 5 (9.712,17 €)
  • 60.001 bis 100.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 6 (10.256,83 €)
  • 100.001 bis 250.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 7 (10.786,67 €)
  • 250.001 bis 500.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 8 (11.338,85 €)
  • über 500.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 9 (12.024,50 €)

Hinzu kommen üblicherweise noch eine Dienstaufwandsentschädigung, welche die Kosten der durch die Tätigkeit veränderten Lebensführung abdecken soll, sowie gegebenenfalls Familienzuschläge, beide in Höhe von einigen Hundert Euro.

Sobald ein Bürgermeister das Amt niederlegt oder abgewählt wird, erwartet ihn in den meisten Fällen ein üppiges Ruhegehalt, also eine lebenslange Pension. Darüber hinaus ist es Bürgermeistern erlaubt, Nebeneinkünfte zu beziehen. Viele Stadtoberhäupter entschließen sich aus Gründen der Transparenz dazu, diese offen zu legen.

Auch Bürgermeister, welche nicht die ranghöchste Position innehaben, also etwa Stellvertretende Bürgermeister sowie Landräte, werden nach dem gleichen Prinzip entlohnt. Deren Besoldungsgruppe liegt dann allerdings unterhalb der Lohnkategorie eines Oberbürgermeisters.

Konkrete Gehälter von Bürgermeistern ausgewählter Städte

Im Folgenden die Besoldungsgruppe für Bürgermeister von ausgewählten Großstädten der Bundesrepublik inklusive aller Landeshauptstädte (in Klammern das sich hieraus ergebende Grundgehalt als Bruttomonatslohn):

  • Berlin: 120 % von Besoldungsgruppe B 11 (= 16.811,29 €)
  • Bremen: Besoldungsgruppe B 11 (= 13.869,75 €)
  • Dresden: Besoldungsgruppe B 9 (= 12 024,50 €)
  • Düsseldorf: Besoldungsgruppe B 11 (= 14.105,40 €)
  • Erfurt: Besoldungsgruppe B 8 (= 10.912,05 €)
  • Frankfurt am Main: Besoldungsgruppe B 11 (= 13 664,23 €)
  • Hamburg: 123 % von Besoldungsgruppe B 11 (= 17.000,73 €)
  • Hannover: Besoldungsgruppe B 9 (= 11.126,93 €)
  • Kiel: Besoldungsgruppe B 9 (= 11.423,70 €)
  • Köln: Besoldungsgruppe B 11 (= 14.105,40 €)
  • Leipzig: Besoldungsgruppe B 9 (= 12 024,50 €)
  • Magdeburg: Besoldungsgruppe B 8 (= 10.928,04 €)
  • Mainz: Besoldungsgruppe B 9 (= 11.541,94 €)
  • München: Besoldungsgruppe B 11 (= 14.183,84 €)
  • Potsdam: Besoldungsgruppe B 7 (= 10.343,84 €)
  • Saarbrücken: Besoldungsgruppe B 8 (= 10.291,43 €)
  • Schwerin: Besoldungsgruppe B 6 (= 9.617,43 €)
  • Stuttgart: Besoldungsgruppe B 11 (= 14.634,49 €)
  • Wiesbaden: Besoldungsgruppe B 10 (= 13.151,51 €)

 

Ehrenamtliche Bürgermeister – bekommen die gar kein Geld?

Besoldungsgruppen betreffen bei weitem nicht alle Stadtoberhäupter, sondern nur hauptberufliche Bürgermeister. Diese machen jedoch überraschenderweise nur die Minderheit aus: Mehr als zwei Drittel aller Bürgermeister sind nämlich ehrenamtlich tätig.

Wann ein Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptberuflich tätig ist, hängt wiederum vom Bundesland ab. In der Regel sind alle Bürgermeister von Gemeinden, welche eine gewisse Einwohnerzahl unterschreiten, lediglich ehrenamtlich angestellt – diese Grenze liegt etwa in Bayern bei 5.000 Einwohnern. Hat eine Stadt zwischen 5.000 und 10.000 Bewohner, so darf der Gemeinderat entscheiden. In Baden-Württemberg hingegen ist ein hauptberuflicher Bürgermeister schon ab 2.000 Einwohnern verpflichtend.

Die Amtsumstände von hauptberuflichen und ehrenamtlichen Bürgermeistern können sich in vielen Aspekten unterscheiden. Hierzu zählen etwa Dauer der Amtsperiode, Wahlverfahren, Abwahlkriterien sowie Altersgrenze. Der wichtigste Unterschied liegt selbstverständlich in der Bezahlung – doch das bedeutet nicht, dass ehrenamtliche Bürgermeister nicht entlohnt werden, wie es die Bezeichnung vermuten lassen würde: Ihnen steht eine Aufwandsentschädigung zu, deren Höhe von jeder Gemeinde selbst festgelegt wird. In der Regel liegt dieser Betrag zwischen 1.000 und 5.000 Euro monatlich.

Tatsächlich haben die meisten ehrenamtlichen Bürgermeister neben ihrem offiziellen Amt auch noch einen regulären Beruf inne, da die kommunalen Angelegenheiten einer Kleinstadt meist in Teilzeit erledigt werden können. In manchen Fällen ist der Arbeitsaufwand allerdings so hoch, dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister seine Position quasi hauptberuflich ausübt. Diese lassen in solch einem Fall ihren eigentlichen Beruf (vorübergehend) ruhen und sind dann auf die Aufwandsentschädigung angewiesen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

 

Quellen:

Berlin.de

Bayerische Staatskanzlei

Bremische Bürgerschaft

dbb beamtenbund und tarifunion

Landesrecht Baden-Württemberg

Landesrecht Hamburg

Saarland.de

Sachsen.de

Statista

Statistisches Bundesamt

Stern

SWR

Tagesschau