Mitarbeiter mit Zetteln und Stift unterhalten sich am Tisch.
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Gründe für einen FirmenverkaufWas passiert mit den Angestellten?Pflichten des Arbeitgebers?Rechte der MitarbeitendenFehler bei einem Firmenverkauf FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was die Aktionärsherzen häufig höherschlagen lässt, ist bei den Angestellten oft mit Unsicherheit, Stress und der Angst vor einer Kündigung verbunden. Aber wie kommt es überhaupt zu einem Firmenverkauf und wie läuft dieser ab? Was wird aus den Mitarbeiter*innen, welche Rechte haben sie und welche Verpflichtungen haben die Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten? Dieser Artikel beantwortet für dich unter anderem diese Fragen.

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Gründe für einen FirmenverkaufWas passiert mit den Angestellten?Pflichten des Arbeitgebers?Rechte der MitarbeitendenFehler bei einem Firmenverkauf FAQ – Häufig gestellte Fragen

Welche Gründe stecken hinter einem Firmenverkauf?

Von einem Firmenverkauf sind meist Mitarbeiter kleiner oder mittelständischer Unternehmen betroffen. Ein Verkauf ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für alle Parteien und diese wird in der Regel nicht leichtfertig oder ohne Grund getroffen. In den meisten Fällen wird eine Firma veräußert, um die Nachfolge zu sichern. Der Inhaber oder die Inhaberin möchte sich zur Ruhe setzen und nicht nur einen hohen Verkaufspreis erzielen, sondern auch das Gefühl haben, dass das Unternehmen nach seinen bzw. ihren Vorstellungen und Werten weitergeführt wird. Doch was, wenn ein geeigneter Nachfolger weder in der Familie noch innerhalb der Firma gefunden werden kann? In diesem Fall bleibt oft nur der Verkauf. Durch Krankheit, einen plötzlichen Todesfall oder Liquiditätsprobleme kann es jedoch auch zu nicht ganz freiwilligen Verkäufen kommen. Der Ablauf eines Firmenverkaufs ist in der Regel klar festgelegt. In Krisensituationen kann es jedoch zu Abweichungen oder einer Verkürzung des Prozesses kommen.

Die Firma wird verkauft: Was passiert mit den Angestellten?

Eine Übernahme ist häufig mit Rationalisierungsmaßnahmen verbunden. Der*die Käufer*in strebt oftmals eine Gewinnoptimierung durch Kostenreduzierung an, was meist einen Stellenabbau mit sich bringt. „Was wird aus mir?“ Diese Frage stellen sich viele Mitarbeiter*innen, wenn es zu einer Übernahme der Firma kommt, für die sie arbeiten. Die Sorgen und Ängste der Belegschaft sind leider oft nicht unbegründet. Es gibt allerdings auch gute Nachrichten:

In der Regel werden die Mitarbeiter bei einem Unternehmensverkauf nicht nach ihrer Meinung gefragt. Der*die neue Chef*in darf die bisherigen Angestellten aber nicht einfach vor die Tür setzen: In Artikel 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Rechte und Pflichten bei einer Firmenübernahme durch einen Dritten gesetzlich geregelt.

Welche Pflichten hat der bisherige und der neue Arbeitgeber?

Die Pflichten des*der alten aber auch des*der neuen Inhaber*in gehen weit über die moralischen Verpflichtungen hinaus. Paragraph 613a des BGBs besagt: „Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf eine*n andere*n Inhaber*in über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.“ Das bedeutet, dass alte Eigentümer*innen ihre Arbeitnehmer*innen ‚mitverkaufen‘. Dies mag sich erst einmal seltsam anhören, hat jedoch viele Vorteile für die Angestellten. Da die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den*die neue*n Inhaber*in übergeben werden, darf die Übernahme nicht der Grund für eine Kündigung sein. Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge dürfen erst nach Ablauf eines Jahres zum Nachteil der Mitarbeiter*innen geändert werden, Kündigungsfristen müssen eingehalten und die geltenden Pflichten gegenüber den Angestellten erfüllt werden.

Bei einer Übertragung des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs haften der alte und neue Arbeitgeber gegenüber den Angestellten außerdem für die Forderungen, die vor dem Betriebsübergang fällig geworden sind. Auch für die, die nachher bis zum Zeitpunkt fällig werden, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden könnte oder bei Ablehnung des Übergangs durch den Arbeitnehmer beendet wird, haften sie. Das bedeutet, dass sowohl der alte als auch der neue Eigentümer in der genannten Zeitspanne für die fälligen Forderungen haften muss. Zusätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, seine Mitarbeiter*innen rechtzeitig über alle Geschehnisse zu informieren.

Welche Rechte haben Mitarbeitenden bei einem Firmenverkauf?

Viele Arbeitnehmer*innen denken, dass sie bei Verkauf der Firma, für die sie arbeiten, machtlos sind und keinerlei Rechte haben, doch das ist falsch. Nach einem Firmenverkauf bleiben die Arbeitsverhältnisse zunächst bestehen und die bereits geleisteten Dienstjahre werden angerechnet. Da dies gesetzlich geregelt ist, können neue Inhaber*innen das auch nicht ablehnen. Möchte der neue Boss andere Bedingungen festlegen oder das Arbeitsverhältnis gar beenden, ist ihm das erst nach einem Jahr und unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Zusätzlich haben die Arbeitnehmer*innen ein Recht auf Information. Unmittelbar nach Vertragsabschluss (aber vor dem Eigentümerwechsel) sind alle Angestellten sowie gegebenenfalls die Arbeitnehmervertretung zu informieren.

Es muss Auskunft über den Grund für den Verkauf, den Zeitpunkt der Übernahme sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Mitarbeiter*innen gegeben werden. Sind im Rahmen des Übergangs Maßnahmen geplant, beispielsweise Kündigungen, Reorganisationen oder Lohnkürzungen, muss zusätzlich die Meinung der Angestellten eingeholt werden. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein Anhörungsrecht, nicht etwa um ein Mitspracherecht. Bei einem Unternehmensverkauf müssen Arbeitnehmer*innen jedoch den neuen Chef nicht akzeptieren. Sie haben das Recht, den Übergang des Arbeitsverhältnisses abzulehnen. Tun sie dies, wird das Beschäftigungsverhältnis unter gesetzlicher, nicht vertraglicher, Kündigungsfrist aufgelöst.

Mann und Frau geben sich im Büro die Hand
Als Angestellter hast du bei einem Firmenverkauf Rechte. © Maskot

Die Firma wird verkauft – was ist mit einer Abfindung?

Hast du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt ein Recht auf eine Abfindung? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, Abfindungen zu zahlen. Paragraph 613a soll Arbeitnehmer*innen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen. Eine finanzielle Entschädigung aufgrund einer Kündigung wurde hier nicht verankert. Dennoch gibt es eine Ausnahme: Wenn du das Unternehmen infolge eines Firmenverkaufs verlässt, kann in vielen Fällen eine Abfindung gezahlt werden. Unter anderem soll einem der Ausstieg schmackhafter machen und ein Rechtsstreit so umgangen werden. Da dem*der neuen Eigentümer*in rechtlich für ein Jahr, beginnend ab dem Übergabezeitpunkt, die Hände gebunden sind, zieht er*sie die Zahlung von Abfindungen oftmals vor.

Sind beispielsweise Massenentlassungen vorgesehen, muss der Arbeitgeber das Arbeitsamt frühzeitig informieren. Passiert das nicht, haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung – zwei bis drei Monatslöhne sind hier vorgesehen. Es kann aber auch durchaus sein, dass die Entlassung von Angestellten zu einer Voraussetzung für einen Kauf benannt wird. Deshalb muss teilweise auch schon vor der Übernahme mit Kündigungen gerechnet werden. Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen werden Chef*innen so vor schwere Entscheidungen gestellt, da die Angestellten häufig bereits viele Jahre im Unternehmen beschäftigt und enge Bindungen entstanden sind.

Welche Fehler können bei einem Firmenverkauf gemacht werden?

Nicht nur bei Arbeitgebern, sondern auch auf Seiten der Angestellten können bei einem Firmenverkauf unbedacht Entscheidungen getroffen. Achte also darauf, folgende beiden Fehler zu vermeiden:

Viele Angestellte verfallen in Panik, wenn sie vom Verkauf der Firma erfahren, für die sie arbeiten. Für sie ist ihr Schicksal zu diesem Zeitpunkt schon besiegelt und sie treffen Entscheidungen, die unüberlegt sind und später unter Umständen bereut werden. Viele Ängste sind oft unbegründet, es ist also sinnvoll, zunächst einmal abzuwarten.

Einige Mitarbeiter*innen, vor allem solche, die schon über Jahrzehnte für das gleiche Unternehmen arbeiten, erkennen den neuen Chef bzw. Die neue Chefin aus Prinzip nicht an. Doch auch hier sollte auf gegenseitige Fairness geachtet werden. Ein frischer Wind kann förderlich für ein Unternehmen und seine Arbeitnehmer*innen sein und sollte nicht von vornherein abgelehnt werden.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit Angestellten, wenn eine Firma verkauft wird?

Wenn eine Firma verkauft wird, bleiben die Arbeitsverhältnisse der Angestellten zunächst bestehen. Neue Eigentümer*innen treten in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Es können Rationalisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel ein Stellenabbau folgen, allerdings bist du als Arbeitnehmer*in durch gesetzliche Regelungen geschützt. Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber oft gezahlt, um den Ausstieg der Arbeitnehmer*innen attraktiver zu gestalten.

Wann darf nach einem Firmenverkauf gekündigt werden?

Nach einem Firmenverkauf darf der neue Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin das Arbeitsverhältnis erst nach einem Jahr und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge dürfen erst nach Ablauf eines Jahres zum Nachteil der Mitarbeiter*innen geändert werden.

Welche Rechte haben Angestellte, wenn die Firma verkauft wird?

Die Angestellten behalten ihre Arbeitsverhältnisse und die bereits geleisteten Dienstjahre werden angerechnet. Der*die Eigentümer*in muss die Mitarbeiter*innen über den Verkauf informieren und Auskunft über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen geben. Die Angestellten haben ein Recht auf Information und können den Übergang des Arbeitsverhältnisses ablehnen, was jedoch zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses führen kann.

Welche Fehler können Angestellte bei einem Firmenverkauf vermeiden?

Wenn du von einem Firmenverkauf erfährst, solltest du nicht in Panik verfallen und unüberlegte Entscheidungen treffen. Es ist ratsam, erst einmal abzuwarten und nicht vorschnell zu handeln. Zudem sollten Mitarbeiter*innen den neuen Chef bzw. die neue Chefin fair behandeln und Veränderungen offen gegenüberstehen, da ein frischer Wind förderlich sein kann.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

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