Ein grauhaariger Mann im Anzug steht im Büro und hat seine Sachen nach der Kündigung in einen Karton gepackt.
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Neue Arbeitgeber holen Erkundigungen über Bewerber:innen einEine Kündigung ist keine SchandeSo gehst du mit der Kündigung im Vorstellungsgespräch konstruktiv umFazit: Kündigung im Vorstellungsgespräch verschweigen? Lieber nicht.

Das Berufsleben funktioniert manchmal wie eine Beziehung. Wenn man sich versteht, kann die Beziehung für immer halten. Kommt es jedoch zu unlösbaren Konflikten, ist eine Trennung unvermeidlich. Doch so schmerzhaft eine Trennung oder eben im Berufsleben eine Kündigung ist, es geht weiter. Wurdest du gekündigt, wirst du dich bald wieder bewerben. Was du dabei eher nicht tun solltest: Die Kündigung dem neuen Arbeitgeber verschweigen. Wir sagen dir auch, warum.

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Neue Arbeitgeber holen Erkundigungen über Bewerber:innen einEine Kündigung ist keine SchandeSo gehst du mit der Kündigung im Vorstellungsgespräch konstruktiv umFazit: Kündigung im Vorstellungsgespräch verschweigen? Lieber nicht.

Neue Arbeitgeber holen Erkundigungen über Bewerber:innen ein

Wer den ersten Schreck einer Kündigung überwunden hat und mit erfolgreichen Aussichten eine neue Beschäftigung anstrebt, darf nicht überrascht sein, wenn der neue Arbeitgeber Maßnahmen zur Informationsgewinnung unternimmt. Kaum ein Arbeitgeber möchte mit einem neuen Bewerber oder einer neuen Bewerberin die sogenannte Katze im Sack kaufen. Je höher ein Unternehmen die ausgeschriebene Position, den Verantwortungsbereich und das Gehalt ansiedelt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der künftige Arbeitgeber Erkundigungen über dich einholt. Schon allein deshalb ist es keine gute Idee, dem neuen Arbeitgeber die Kündigung zu verschweigen.
So können sich potenzielle Arbeitgeber über dich erkundigen:

Mit einer Sperrklausel in der Bewerbung Recherchen einschränken

Wurdest du von deinem bisherigen Arbeitgeber gekündigt, kannst du in der Bewerbung einen Wunsch äußern, dass dort nicht nachgehakt wird. Das ist über eine sogenannte „Sperrklausel“ in der Bewerbung möglich. Eine passende Formulierung dafür ist beispielsweise „Bitte behandeln Sie meine Bewerbung vertraulich“. Allerdings kann dieser Satz auch so verstanden werden, dass der bisherige Arbeitgeber nicht vorhergesehen hat, dass der Mitarbeiter sich weg bewirbt. Du kannst damit auch eine Kontaktaufnahme vermeiden, weil du vorher kündigen willst. Du siehst also, dass eine Sperrklausel zwar möglich ist, diese allerdings einigen Interpretationsspielraum für den neuen potenziellen Arbeitgeber lässt.

Eine Frau sitzt an einem Konferenztisch und hält sich ein Dokument vors Gesicht.
Wer eine Kündigung erhält, möchte das nicht sofort seinem neuen Arbeitgeber erzählen. © Andres@eyeem

Eine Kündigung ist keine Schande

Wenn dir gekündigt wurde, hast du in der Regel eine Frist, zu der das Arbeitsverhältnis endet. Gelegentlich werden Mitarbeiter freigestellt, und können sich unverzüglich um eine neue Beschäftigungsstelle kümmern. Bei Bewerbungen innerhalb des Zeitraumes, in dem die Kündigungsfrist gilt, darfst du dich aber getrost aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben. Du kannst dann auch noch im Bewerbungsinterview bestätigen, dass noch ein Arbeitsverhältnis besteht, ohne dass du die Kündigung verschweigst.

Ist allerdings der Zeitpunkt überschritten und du bist de facto ohne Beschäftigung, wäre eine Bewerbung aus einem Arbeitsverhältnis eine Falschangabe. Erfährt dein Arbeitgeber davon, kann das unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen und du wirst den Job ohnehin nicht bekommen. Aber: Selbst wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus um eine neue Anstellung bemühst, bist du nicht verpflichtet, die vorhergehende Kündigung zu erwähnen. Solltest du allerdings nach dem Grund für deine Arbeitslosigkeit, solltest du das gut begründen können, wenn die Kündigung nicht erwähnt werden soll. Handelt es sich zudem um eine betriebsbedingte Kündigung, ist das kein Einzelfall. Eine Kündigung ist keine Schande. Es spricht somit überhaupt nichts dagegen, sie bei einem Vorstellungsgespräch zu erwähnen.

Das gilt auch dann, wenn dir aus anderen Gründen gekündigt wurde. Früher oder später werden deine Kolleg:innen und auch deine Vorgesetzten vom eigentlichen Kündigungsgrund erfahren. Deshalb solltest du am besten schon im Vorstellungsgespräch proaktiv und ehrlich damit umgehen.

So gehst du mit der Kündigung im Vorstellungsgespräch konstruktiv um

Grundsätzlich ist es von Vorteil, dem neuen Arbeitgeber eine Kündigung nicht zu verschweigen. So wissen beide, woran sie sind und du zeigst, dass du damit umgehen kannst und dazu stehst. Außerdem hast du so die Möglichkeit, die Gründe für die Kündigung genauer darzulegen.
Vielmehr kannst du deine Ehrlichkeit konstruktiv nutzen, um deinem potenziellen Arbeitgeber mehr über dich zu erzählen. Es hilft, dich auf folgende mögliche Fragenvorzubereiten:

Weitere gängige Antworten auf Interview-Fragen haben zeigen wir dir in unserem Beitrag, der dir zeigt, wie du mit Schwächen im Vorstellungsgespräch umgehen solltest.

Fazit: Kündigung im Vorstellungsgespräch verschweigen? Lieber nicht.

Du bist zwar nicht verpflichtet, deine Kündigung beim neuen Arbeitgeber zu erwähnen. Dennoch ist es sinnvoll, ehrlich und offen damit umzugehen. So erhältst du die Chance, mehr über dich preiszugeben und du hilfst deinem potenziellen Arbeitgeber dabei, dich besser kennenzulernen und dich einzuschätzen.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ

Muss man dem neuen Arbeitgeber sagen, dass man gekündigt wurde?

Du musst einem potenziellen Arbeitgeber nicht sagen, dass du gekündigt wurdest. Es besteht dafür keine gesetzliche Auskunftspflicht. Allerdings zeigst du guten Willen und Aufrichtigkeit, wenn du deine Kündigung dennoch erwähnst.

Was erfährt der neue Arbeitgeber vom alten?

Wurdest du in deinem bisherigen Job gekündigt, darf dein neuer Arbeitgeber sich darüber beim alten Arbeitgeber informieren. Allerdings muss er sich an Datenschutz und Arbeitsrecht halten. Zudem ist dein alter Arbeitgeber nicht zur Information verpflichtet. Das wäre nur der Fall, wenn du in deinem alten Job eine Straftrat begangen hast und dein neuer Arbeitgeber vor dir gewarnt werden müsste.

Kann mein neuer Arbeitgeber von meiner Kündigung erfahren?

Es gibt viele Wege, über welche dein neuer Arbeitgeber von deiner Kündigung erfahren kann. Diese müssen nicht immer „offiziell“ sein.

Wie sage ich dem neuen Arbeitgeber, warum mir gekündigt wurde?

Sicherlich ist es unangenehm, über eine Kündigung im Bewerbungsgespräch zu reden. Dennoch solltest du ehrlich sein und die Gründe für die Kündigung darlegen. Du hast so auch die Chance, deine Sicht der Dinge anzuführen. Verbinde deine Erläuterungen zur Kündigung am besten mit Argumenten, warum gerade du fachlich und menschlich für die neue Stelle geeignet bist.

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