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Dein Ratgeber für den Ausbildungsstart 2021

Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
findest du im Stepstone Magazin
Azubi am PC

Schule aus! Auch diesen Sommer gibt es wieder etliche Schüler und Schülerinnen, die das endgültig sagen und mit ihrem Abschluss in der Hand ins Berufsleben starten werden. Und auch wenn es bis zum Ausbildungsstart im August oder September noch ein bisschen hin ist – über einige Themen rund um die Ausbildung solltest du dich schon früher informieren. Auch für die angehenden Azubis der folgenden Jahrgänge sind die Informationen relevant – schließlich willst du ja nicht kurz vor Ausbildungsbeginn mit dem vorlieb nehmen müssen, was an Ausbildungsplätzen noch übrig ist. Also solltest du dich besser frühzeitig mit der Ausbildung und allem, was damit zusammenhängt, beschäftigen.

In diesem Ratgeber* bekommst du jede Menge wissenswerte Informationen rund um die klassische duale Berufsausbildung, die dir dabei helfen sollen, gut vorbereitet ins Berufsleben zu starten. Rein schulische Ausbildungen werden zwar hin und wieder erwähnt, sind aber nicht im Fokus dieses Textes.

Inhalt:

 

Welche Ausbildung ist die richtige?

Augen auf bei der Berufswahl – schließlich triffst du hiermit eine Entscheidung, die dich dein Leben lang begleiten kann. Da ist es besonders wichtig, dass der Beruf dich interessiert und dir Freude bereitet. Frage dich am besten mal selbst: Was kannst du besonders gut? Und was ist dir wichtig? Welche Berufe könnten zu deinen Fähigkeiten, Interessen und Vorlieben passen? Wenn dir dazu nicht viel einfällt, du dir nicht sicher bist, was zu einem bestimmten Beruf alles gehört oder du nicht weißt, was für Berufe es überhaupt gibt – im Netz findest du jede Menge Inspiration und Anregung. Auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit – früher auch als Arbeitsamt bekannt – oder des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gibt es reichlich Infos, aber auch interaktive Möglichkeiten, Berufe zu entdecken. Im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit hilft man dir auch gern persönlich bei deiner Suche nach deinem Traumjob.

Welche Ausbildungsberufe bei jungen Männern und Frauen, die ihre Ausbildung 2017 begonnen haben, besonders beliebt waren, zeigen die folgenden Tabellen.

Die 5 häufigsten Ausbildungsberufe bei männlichen Azubis

  1. Kraftfahrzeugmechatroniker
  2. Industriemechaniker
  3. Elektroniker
  4. Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  5. Fachinformatiker

Die 5 häufigsten Ausbildungsberufe bei weiblichen Azubis

  1. Kauffrau für Büromanagement
  2. Medizinische Fachangestellte
  3. Zahnmedizinische Fachangestellte
  4. Kauffrau im Einzelhandel
  5. Industriekauffrau

Vielleicht inspiriert dich das ein bisschen. Es sollte dich aber auch nicht allzu sehr beeinflussen – dein Beruf muss ja nicht der Masse, sondern nur dir ganz persönlich gefallen.

Auch dein Abschluss kann eine Rolle bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz spielen. Zwar gibt es für keinen Ausbildungsberuf einen gesetzlich vorgeschriebenen Schulabschluss, der jeweilige Ausbildungsbetrieb kann aber nach eigenen Vorstellungen Abschlüsse voraussetzen. Je höher also der Abschluss, umso größer die Möglichkeiten. Doch auch ohne Abitur oder mittleren Schulabschluss gibt es zahlreiche Ausbildungen, die infrage kommen. Generell gilt: Die eigenen Noten sollten zu den Anforderungen des Wunschberufs passen. Zum Beispiel dürfte es ohne gute Mathe-Noten schwierig werden, einen Ausbildungsplatz als Bankkaufmann zu finden. Und die Noten einer angehenden Groß- und Außenhandelskauffrau mit dem Fokus Außenhandel sollten zeigen, dass ein gewisses Sprachtalent vorhanden ist. In anderen Berufen, wie zum Beispiel im Verkauf, kommt es neben guten Deutschkenntnissen eher auf sogenannte Soft Skills, wie Freundlichkeit oder Service-Orientierung an.

 

Die Bewerbung

Traumberuf bereits gefunden? Dann fehlt jetzt ‚nur‘ noch der passende Ausbildungsbetrieb. Im Internet, in der Zeitung oder über die Agentur für Arbeit findest du freie Ausbildungsplätze. Mehr Tipps zu diesem Thema gibt’s auch hier.

Bei der Bewerbung solltest du darauf achten, dass deine Unterlagen vollständig, ordentlich und sauber sind. Bewerbungen mit Flecken oder Eselsohren hinterlassen keinen guten Eindruck und zeugen nicht von Sorgfalt – einer Eigenschaft, die eigentlich jeder Arbeitgeber gerne sieht. Darüber hinaus ist besonders das Anschreiben wichtig. Neben deinen Zeugnissen und deinem Lebenslauf, die beide ebenfalls zu einer Bewerbung gehören, ist das die zentrale Stelle, wo du deinen potenziellen Ausbildungsbetrieb auf dich neugierig machen kannst. Hier solltest du ihm vermitteln, warum du gerade diesen Beruf und warum ausgerechnet in diesem konkreten Unternehmen erlernen möchtest. Schreibe nicht immer den gleichen Text, sondern zeige, dass du dich informiert und mit der speziellen Firma auseinandergesetzt hast. Dann steigen die Chancen auf eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

Auf unserer Seite findest du übrigens viele weitere Tipps rund um die Bewerbung.

 

Los geht’s – der Start in die Ausbildung

Yeah, es hat geklappt und du hast eine Zusage bekommen. Um das Ganze auch rechtskräftig zu machen, unterschreibt ihr beide – also du und dein Ausbildungsbetrieb – einen sogenannten Ausbildungsvertrag. Wichtig! Wenn du noch nicht volljährig bist, müssen auch deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses zustimmen.

Mit diesem Vertrag wird nicht nur die gesetzliche Ausbildungsordnung für deinen Beruf anerkannt, sondern auch geregelt,

  • wann die Ausbildung beginnt,
  • wie lange sie dauert (meist zwischen 2 und 3,5 Jahren),
  • wie lange die Probezeit läuft (in der Regel 1-4 Monate),
  • welche Rechte und Pflichten du als Azubi hast,
  • was du verdienst,
  • wieviel Urlaub dir zusteht (abhängig vom Alter und vom Arbeitgeber – mindestens aber 24 Werktage) und
  • welche Kündigungsfristen einzuhalten sind (während der Probezeit keine, danach nur noch fristlos aus triftigem Grund oder von deiner Seite mit einer Frist von vier Wochen, wenn du den Beruf nicht weiter erlernen möchtest).

Auch die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit (max. 40 Stunden, wenn du unter 18, max. 48 Stunden, wenn du volljährig bist) ist hier im Allgemeinen fixiert. Überstunden darfst du als Auszubildender nur freiwillig machen, diese müssen dann aber auch bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. In vielen Betrieben sind diese Dinge in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten, der verbindlich für alle Auszubildenden gilt.

Wichtig! Viele Ausbildungsbetriebe möchten inzwischen ein Führungszeugnis sehen. Informiere dich also frühzeitig, ob das in deinem Fall erforderlich ist, damit du das Dokument noch rechtzeitig anfordern kannst. Auch ein Gesundheitszeugnis bzw. eine ärztliche Bescheinigung muss häufig vorgelegt werden. Zum Beispiel dann, wenn du in der Küche oder im Gesundheitsbereich ausgebildet wirst; für Auszubildende unter 18 Jahren ist es sogar in jedem Beruf Pflicht.

Das oben bereits erwähnte Thema Ausbildungsvergütung und ganz allgemein Geld in der Ausbildung dürften so interessant für dich sein, dass wir dem Bereich ein eigenes Kapitel gewidmet haben.

 

Geld in der Ausbildung

Endlich verdienst du dein eigenes Geld! Natürlich ist die Vergütung während der Ausbildung deutlich niedriger als für reguläre Angestellte oder Arbeiter, aber das ist auch verständlich: Schließlich bist du zu Beginn der Berufslaufbahn noch keine vollwertige Arbeitskraft und lernst noch. Was du konkret in der Ausbildung verdienst, hängt von einigen Faktoren ab. Der wichtigste ist dein Ausbildungsberuf und die dazugehörige Branche. So ist die Vergütung während der Ausbildung zum Beispiel im Baugewerbe durchschnittlich deutlich höher als im Einzelhandel. Über alle Ausbildungsberufe hinweg liegt die durchschnittliche Auszubildendenvergütung – dort wo sie tariflich geregelt ist – aktuell bei monatlich 913 € brutto im Westen bzw. 859 € brutto im Osten der Republik.

Du siehst, es gibt hier historisch bedingt Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern, die Differenz wird jedoch seit Jahren immer kleiner. Bei Betrieben, die nicht tariflich gebunden sind, kann das Azubi-Gehalt niedriger sein. Viele Betriebe orientieren sich aber dennoch an den Tarifen der Branche. Informiere dich am besten vorab über übliche Löhne – Gewerkschaften oder Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sind da gute Ansprechpartner.

In den folgenden Listen zeigen wir dir, in welchen Ausbildungsberufen du im Durchschnitt die höchste und in welchen du die niedrigste Ausbildungsvergütung erhältst. Wenn du einen allgemeinen Überblick über fast alle anderen Ausbildungsgehälter bekommen möchtest, findest du diesen hier.

Top 10 Ausbildungsgehälter 2018

Flop 10 Ausbildungsgehälter 2018

Übrigens: Eine niedrige Vergütung während der Ausbildung bedeutet nicht zwangsläufig, dass später im Beruf das Gehalt auch niedriger ist. Schau bei Interesse einfach in unsere Gehaltsinformationen für alle Berufe von A bis Z.

Die in der Liste genannten Zahlen sind, genau wie oben beim allgemeinen Durchschnittseinkommen, sogenannte Brutto-Gehälter. Das bedeutet, dass von diesem Verdienst noch Steuern und Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) durch den Arbeitgeber abgezogen werden, der diese dann an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Dadurch kommt nicht deine komplette Ausbildungsvergütung auf deinem Konto an. Das was ankommt – und das ist der Großteil, weil sich bei niedrigen Gehältern die Abzüge im Rahmen halten – ist dann das sogenannte Netto-Einkommen.

Wo wir gerade beim Thema waren: Als Azubi solltest du ein eigenes Konto haben, auf das dein Gehalt überwiesen wird. Viele Banken bieten ein spezielles Konto für Auszubildende an, das meist kostenfrei oder deutlich günstiger als das übliche Girokonto ist.

Schön wäre ja, wenn du von dem Geld, das dir dein Arbeitgeber überweist, auch leben kannst. Doch was tun, wenn dies nicht der Fall ist, wenn Wohnung, Lebensmittel etc. mehr kosten als du verdienst? Zuallererst solltest du wissen, dass dir auch als Azubi bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zusteht. Zudem gibt es einige Einrichtungen, die Auszubildenden finanziell unter die Arme greifen. BAföG kannst du nur beantragen, wenn du eine schulische Ausbildung machst und bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre bist. Für Auszubildende, die eine duale Ausbildung machen und nicht mehr zu Hause wohnen, gibt es die Chance auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Diese wird, genau wie Mietbeihilfe, direkt bei der Agentur für Arbeit beantragt. Anspruch auf Wohngeld haben Azubis nur in Ausnahmefällen – nämlich dann, wenn ihnen BAB grundsätzlich nicht zusteht, also z. B. bei der Absolvierung einer zweiten Ausbildung.

Fahrtkosten zum Arbeitsplatz werden von einigen Arbeitgebern bezahlt oder du bekommst zum Beispiel einen Zuschuss zum Monatsticket. Allerdings hast du keinen Anspruch darauf, solange dies nicht in einem Tarifvertrag oder ähnlichem festgehalten ist. Fragen kostet aber in keinem Fall was, mehr als nein sagen kann der Arbeitgeber nicht. Solltest du allerdings von deinem Betrieb zu einem Standort geschickt werden, der nicht als Ausbildungsort im Ausbildungsvertrag angegeben ist, muss der Arbeitgeber in der Regel die Mehrkosten tragen. Gleiches gilt für die Fahrtkosten zu Schulungen oder Lehrgängen.

 

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Mit der Unterschrift unter deinen Ausbildungsvertrag beginnt ein neuer Abschnitt deines Lebens. Damit dieser Abschnitt am Ende auch dahin führt, wo er hinführen soll, nämlich zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung, hast du als Auszubildender Rechte, die dies garantieren sollen. Du hast aber auch Pflichten, denen du nachkommen musst.

Ein ganz wesentliches Recht ist jenes, dass du innerhalb deiner Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben kannst, die zu deinem Berufsbild gehören. Sind im Ausbildungsrahmenplan also Inhalte festgelegt, die dein Betrieb nicht vermitteln kann, muss er dafür sorgen, dass du diese überbetrieblich erlernen kannst. Zu diesem Zweck gibt es eigens Kurse der Kammern und Innungen, die durch deinen Arbeitgeber gezahlt werden. Dieses Recht bedeutet aber auch, dass du im Ausbildungsbetrieb keine ausbildungsfremden Arbeiten ausführen musst. Natürlich kann man auch mal eine Aufgabe übernehmen, die nicht direkt auf den Ausbildungsfortschritt einzahlt, wenn du aber ständig Kaffee kochen, den Hund der Chefin Gassi führen oder für alle die Putzkraft spielen sollst, läuft was verkehrt und du solltest unbedingt dagegen vorgehen. Das ist so nicht gedacht und kann sogar zu einem Bußgeld für den Ausbildungsbetrieb führen.

Weiterhin ist dein Betrieb dazu verpflichtet, dir Arbeitsmittel und -kleidung zur Verfügung zu stellen bzw. zu bezahlen. Du wiederum bist in der Pflicht, sorgsam mit diesen umzugehen. Mit der gleichen Sorgfalt solltest du jede (zumutbare) Aufgabe ausführen, die man dir überträgt. Dabei gilt es, den Anweisungen deiner Vorgesetzten genau zu folgen und die Regeln deines Betriebs zu beachten. Die Einhaltung des Betriebsgeheimnisses gilt übrigens auch für die Zeit nach der Ausbildung. Du darfst also nicht mit Personen außerhalb der Firma über interne Dinge sprechen, auch wenn du längst nicht mehr in deinem Ausbildungsbetrieb arbeiten solltest.

Eine wichtige Angelegenheit, die dich durch die gesamte Ausbildung begleiten wird, ist das Führen deines Berichtsheftes. Das ist fester Bestandteil der Ausbildung und muss durchgängig erfolgen. Zum Ende der Ausbildung muss das durch deinen Ausbilder unterschriebene Heft auch bei der Zulassung zur Abschlussprüfung vorgelegt werden.

Für alle Azubis besteht Berufsschulpflicht. Dabei gilt: Unterrichtszeit ist Arbeitszeit. Dein Betrieb muss dich also für die Berufsschule freistellen und darf auch nicht von dir verlangen, die Zeit anderweitig nachzuholen, um letztendlich auf 40 Stunden Anwesenheit im Betrieb zu kommen. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, musst du vorher nicht in den Betrieb. Dauert er mehr als 5 Schulstunden am Tag oder an 5 Tagen in einer Woche mehr als 25 Stunden musst du auch nach der Schule nicht mehr zur Arbeit. Wenn Du noch unter 18 Jahre alt bist, gilt dies übrigens für jeden Berufsschultag – egal, wann er endet und wie viele Schulstunden du hattest.

Wenn du mal krank bist, musst du noch vor Arbeitsbeginn im Betrieb Bescheid geben – selbst wenn du an diesem Tag eigentlich in der Berufsschule sein solltest. Da meldest du dich natürlich zusätzlich. Ein ärztliches Attest (Krankschreibung) ist spätestens ab dem 3. Tag des krankheitsbedingten Ausfalls notwendig, kann aber auch ab dem 1. Tag erforderlich sein, wenn das mit deiner Ausbilderin so vereinbart ist. Wo Rechte und Pflichten existieren, kann es natürlich – zum Beispiel, wenn diese nicht eingehalten werden – auch zu Problemen kommen. Aus diesem Grund gibt es zu diesem Thema ebenfalls ein Kapitel.

 

Probleme in der Ausbildung

Probleme? Wir gehen mal nicht davon aus, dass du welche haben wirst, ausschließen lässt es sich aber eben auch nicht. Wichtig ist vor allem, dass du weißt, dass du nicht mit ihnen allein gelassen wirst, wenn sie einmal auftreten sollten.

Bei Problemen mit dem Ausbilder oder den Kollegen im Betrieb hilft meist schon ein klärendes Gespräch. Ist die Situation bereits festgefahren, hole dir Hilfe durch eine neutrale Instanz. In vielen Betrieben gibt es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder auch einen Betriebs- oder Personalrat, die sich für deine Interessen einsetzen und zum Beispiel auch bei einem klärenden Gespräch anwesend sein können. Sollte es diese Einrichtungen in deinem Betrieb nicht geben oder möchtest du lieber Hilfe außerhalb der Firma suchen, sind deine Gewerkschaft oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer ebenfalls kompetente Ansprechpartner. Und selbst wenn sich die Probleme auch dann nicht lösen lassen, ein Abbruch der Ausbildung sollte die allerallerallerletzte Möglichkeit sein. Im Fall der Fälle wechsle lieber den Ausbildungsbetrieb. Unser Tipp: Wenn möglich den bestehenden Ausbildungsvertrag erst auflösen bzw. kündigen, wenn du einen neuen Betrieb gefunden hast, bei dem du deine Ausbildung weiterführen kannst.

Solltest du in der Berufsschule Probleme haben, z. B. dauerhaft schlechte Noten schreiben oder unter großer Prüfungsangst leiden, versuche, dich durch einen strukturierten Lernplan oder eine Lerngruppe mit Klassenkameraden und -kameradinnen gewissenhaft auf die Prüfungen vorzubereiten und nichts dem Zufall zu überlassen. Auch die Agentur für Arbeit steht dir mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zur Seite, wenn dein Abschluss ernsthaft in Gefahr sein sollte.

Wenn du feststellst, dass dein gewählter Ausbildungsberuf ganz anders ist, als du dir das vorgestellt hast und du deine berufliche Zukunft woanders siehst, kannst du dein Ausbildungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen wegen Berufsaufgabe kündigen. Allerdings solltest du nicht vorschnell handeln, eine eingereichte Kündigung kann nicht mehr zurückgenommen werden. Liegt es wirklich am Beruf selbst oder vielleicht doch am Betrieb, so dass ein Betriebswechsel helfen würde? Lass dich auch beraten, welche Auswirkungen eine abgebrochene Ausbildung für deine berufliche Zukunft hat – zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit. Mehr zu diesem gesamten Themenbereich findest du hier.

Solltest du dich dann tatsächlich für einen Abbruch deiner Ausbildung entscheiden und dir bereits einen neuen Ausbildungsberuf ausgesucht haben, erfährst du bei deiner IHK oder Handwerkskammer, ob dir Teile deiner alten Ausbildung anerkannt werden und du dadurch die neue unter Umständen verkürzen kannst. Eine Verkürzung der Ausbildung ist übrigens auch unter anderen Umständen möglich – aber dazu mehr im nächsten Kapitel.

 

Der Fortgang der Ausbildung – und was danach passiert

Hast du bereits vor deiner Ausbildung relevante berufliche Erfahrungen gesammelt oder hast einen höheren oder mittleren Schulabschluss, bietet dir das die Möglichkeit, deine Ausbildung auf Wunsch zu verkürzen. Dazu musst du – in der Regel zusammen mit deiner Ausbilderin – so früh wie möglich einen Antrag bei der für dich zuständigen Kammer stellen. Wichtig! Wenn du deine Ausbildung verkürzen kannst, wird dir das als bereits geleistete Ausbildungszeit angerechnet. Das bedeutet, dass du zum Beispiel bei einer Verkürzung um ein Jahr direkt mit dem 2. Ausbildungsjahr startest und damit auch Anspruch auf die entsprechende Vergütung hast. Denn diese steigt von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr.

Eine weitere Verkürzungsmöglichkeit bekommst du durch überdurchschnittliche Leistungen während deiner Ausbildungszeit. Bei einer Zwischenprüfungsnote, die besser als die Note drei ist, stehen die Chancen gut, deine Abschlussprüfung vorziehen zu können. Diesen Antrag kannst du auch ohne deinen Ausbilder stellen. Dieser und die Berufsschule werden allerdings von der zuständigen Kammer befragt, bevor über deinen Antrag entschieden wird. Beratung in Sachen Verkürzung, auch bei Ablehnung deiner Anträge, bekommst du bei deiner Gewerkschaft oder anderen Interessenvertretungen.

Aber auch eine Verlängerung deiner Ausbildungszeit ist möglich. Zum Beispiel dann, wenn das Ergebnis deiner Zwischenprüfung zeigt, dass du noch viel Stoff aufzuholen hast. Vielleicht warst du lange krank oder brauchst einfach mehr Zeit fürs Lernen als andere. Das ist kein Beinbruch und auch hier können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) der Agentur für Arbeit dich dabei unterstützen, den Rückstand aufzuholen. Solltest du bei der Abschlussprüfung durchfallen, hast du das Recht, deine Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin zu verlängern.

Zwischen- und Abschlussprüfungen

Wo wir schon von Zwischen- und Abschlussprüfungen sprechen, gehen wir doch gleich ein bisschen näher auf diese wichtigen Etappen auf dem Weg zum Berufsabschluss ein. Die Zwischenprüfung legst du etwa nach der Hälfte deiner Ausbildungszeit ab. Dabei wirst du mündlich und/oder schriftlich zu dem befragt, was du bisher im Betrieb und in der Berufsschule gelernt hast. Um später zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, musst du die Zwischenprüfung nachweisen, du musst sie aber lediglich absolviert und nicht zwingend bestanden haben. Nur wenn der erste Teil deiner Abschlussprüfung durch die Zwischenprüfung ersetzt wird und damit die Note der Zwischenprüfung mit in deine Abschlussnote einfließt, ist Bestehen Pflicht. Ob dein Ausbildungsberuf davon betroffen ist, erfährst du zum Beispiel in der Prüfungsordnung der zuständigen Kammer oder bei deiner Ausbilderin.

Die Abschlussprüfung (im Handwerk auch Gesellenprüfung) steht am Ende deiner Ausbildungszeit. Um zugelassen zu werden, musst du nicht nur die Zwischenprüfung abgelegt haben, sondern auch dein vollständiges Berichtsheft vorlegen. Solltest du nicht bestehen, hast du innerhalb eines Jahres insgesamt drei Versuche. Das Gute: Bei Wiederholung werden nur noch die Fächer geprüft, die du nicht bestanden hast. Nach Bestehen der Prüfung bekommst du von der zuständigen Kammer, deinem Betrieb und der Berufsschule jeweils ein Abschlusszeugnis. Gratuliere, du hast es geschafft. Du hast deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und darfst stolz auf dich sein.

So kann es nach der Ausbildung weitergehen

Wie geht es jetzt weiter? Gibt es eine Chance, in deinem Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden und dort deine erste richtige Festanstellung zu bekommen? Möchtest du das überhaupt? Manchmal kann es auch sinnvoll sein, sich nach der Ausbildung in einem anderen Unternehmen zu bewerben. Der Ausspruch „Einmal Azubi, immer Azubi“ deutet an, was eine mögliche Gefahr ist, wenn du im Ausbildungsbetrieb bleibst. Es kann passieren, dass dich auch nach der Ausbildung jeder nur als den (ehemaligen) Azubi sieht und dich auch so behandelt. Das muss aber auch nicht so sein.

Im Ausbildungsbetrieb zu bleiben kann auch Vorteile haben. Du kennst deine Kollegen und Kolleginnen, die Arbeitsabläufe, die Aufgaben und die Stimmung im Team. Wenn du dich dort wohl und gut aufgehoben fühlst, spricht auch nichts gegen einen Verbleib im Ausbildungsbetrieb. Das Angebot einer Übernahme durch deinen Arbeitgeber ist auch eine Auszeichnung. Offensichtlich schätzt man deine Arbeit, sonst würde man dich wohl nicht behalten wollen.

Wie auch immer du dich entscheidest – wir wünschen dir einen guten Start in dein Berufsleben und viel Erfolg für deine weitere Laufbahn

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