Firmenverkauf: Was passiert mit den Mitarbeitern?

Inhaltsverzeichnis
- Was sind Ursachen für einen Firmenverkauf?
- Wie ist der Ablauf eines Firmenverkaufs?
- Droht den Mitarbeitern bei einem Firmenverkauf die Arbeitslosigkeit?
- Welche Pflichten hat der bisherige und der neue Arbeitgeber?
- Welche Rechte haben Mitarbeiter bei einem Firmenverkauf?
- Welche Fehler können bei einem Firmenverkauf gemacht werden?
- Fazit: Ein Inhaberwechsel muss nicht gleich den Arbeitsplatz kosten
Fällt der Begriff Firmenverkauf, fangen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zu zittern. Was die Aktionärsherzen häufig höher schlagen lässt, ist bei den Angestellten oft mit Unsicherheit, Stress und der Angst vor einer Kündigung verbunden. Diese Unruhen sind sowohl für den Eigentümer, der das Unternehmen mit möglichst hohem Profit veräußern möchte, als auch für den Käufer ein Risiko.
Einem Firmenverkauf können verschiedene Ursachen zu Grunde liegen, doch in der Regel wird in keinem dieser Fälle die Belegschaft nach ihrer Meinung gefragt. Doch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht ohne Rechte: In Artikel 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Rechte und Pflichten bei einer Firmenübernahme durch einen Dritten gesetzlich geregelt.*
Aber wie kommt es überhaupt zu einem Firmenverkauf und wie läuft dieser ab? Was wird aus den Mitarbeitern, welche Rechte haben sie und welche Verpflichtungen haben die Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten? Und gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn Mitarbeiter wegen eines Firmenverkaufs das Unternehmen verlassen? Dieser Artikel beantwortet im Folgenden unter anderem diese Fragen.
Was sind Ursachen für einen Firmenverkauf?
Von einem Firmenverkauf sind meist Mitarbeiter kleiner oder mittelständischer Unternehmen betroffen. Ein Verkauf ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für alle Parteien und diese wird in der Regel nicht leichtfertig oder ohne Grund getroffen. In den meisten Fällen wird eine Firma veräußert, um die Nachfolge zu sichern. Der Inhaber möchte sich zur Ruhe setzen und nicht nur einen hohen Verkaufspreis erzielen, sondern auch das Gefühl haben, dass das Unternehmen nach seinen Vorstellungen und Werten weitergeführt wird. Doch was, wenn ein geeigneter Nachfolger weder in der Familie noch innerhalb der Firma gefunden werden kann? In diesem Fall bleibt oft nur der Verkauf. Durch Krankheit, einen plötzlichen Todesfall oder Liquiditätsprobleme kann es jedoch auch zu nicht ganz freiwilligen Verkäufen kommen. Der Ablauf eines Firmenverkaufs ist in der Regel klar festgelegt. In Krisensituationen kann es jedoch zu Abweichungen oder einer Verkürzung des Prozesses kommen.
Wie ist der Ablauf eines Firmenverkaufs?
Ein Unternehmensverkauf ist in der Regel das Ergebnis umfangreicher Vorbereitungen und verläuft in zeitlich geordneten Bahnen. Ein größerer zeitlicher Vorlauf sowie das rechtzeitige Informieren aller Beteiligten sorgen für eine klare Übergabestruktur. Zu Beginn bereitet der Inhaber den Verkauf vor. Das Ziel der Veräußerung wird festgelegt, der Verkaufsprozess geplant und die notwendigen Daten werden beschafft. Darauf folgen die Vermarktungsphase sowie die Suche nach einem geeigneten Käufer, denn nicht jeder Interessent ist auch geeignet, die Führung der Firma zu übernehmen. Passende Kandidaten werden kontaktiert und zu Gesprächen bzw. Verhandlungen eingeladen. Da auch der Interessent nicht die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen möchte, folgt eine umfassende Prüfung durch den potenziellen Nachfolger. Wurden diese Phasen erfolgreich durchlaufen, wird ein Kaufvertrag ausgehandelt. Mit beidseitiger Zustimmung folgt daraufhin im besten Fall ein Verkaufsabschluss.
Droht den Mitarbeitern bei einem Firmenverkauf die Arbeitslosigkeit?
„Was wird aus mir?“ Diese Frage stellen sich viele Mitarbeiter, wenn es zu einer Übernahme der Firma kommt, für die sie arbeiten. Die Sorgen und Ängste der Belegschaft sind leider oft nicht unbegründet. Eine Übernahme ist häufig mit Rationalisierungsmaßnahmen verbunden. Der Käufer strebt oftmals eine Gewinnoptimierung durch Kostenreduzierung an, was meist einen Stellenabbau mit sich bringt. Die gute Nachricht lautet jedoch: Die neue Chefin darf die bisherigen Angestellten nicht einfach vor die Tür setzen, denn die Folgen einer betrieblichen Übernahme sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Aber welche Pflichten muss der Arbeitgeber erfüllen und welche Rechte haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einem Firmenverkauf?
Welche Pflichten hat der bisherige und der neue Arbeitgeber?
Die Pflichten des alten aber auch des neuen Inhabers gehen weit über die moralischen Verpflichtungen hinaus. Paragraph 613a des BGBs besagt: „Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.“ Dies bedeutet, dass der alte Eigentümer seine Mitarbeiter ‚mitverkauft‘. Dies mag sich erst einmal seltsam anhören, hat jedoch viele Vorteile für die Angestellten. Da die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber übergehen, darf die Übernahme nicht der Grund für eine Kündigung sein. Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge dürfen erst nach Ablauf eines Jahres zum Nachteil des Mitarbeiters geändert werden, Kündigungsfristen müssen eingehalten und die geltenden Pflichten gegenüber den Angestellten erfüllt werden.
Bei einer Übertragung des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs haften der alte und neue Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer außerdem solidarisch für die Forderungen, welche vor dem Betriebsübergang fällig geworden sind und nachher bis zum Zeitpunkt fällig werden, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden könnte oder bei Ablehnung des Übergangs durch den Arbeitnehmer beendet wird. Dies bedeutet, dass sowohl der alte als auch der neue Eigentümer in der genannten Zeitspanne für die fälligen Forderungen haften muss. Zusätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, seine Mitarbeiter rechtzeitig über alle Geschehnisse zu informieren.
Welche Rechte haben Mitarbeiter bei einem Firmenverkauf?
Viele Arbeitnehmer denken, dass sie bei Verkauf der Firma, für die sie arbeiten, machtlos sind und keinerlei Rechte haben, doch das ist falsch. Nach einem Firmenverkauf bleiben die Arbeitsverhältnisse zunächst bestehen und die bereits geleisteten Dienstjahre werden angerechnet. Da dies gesetzlich geregelt ist, kann der neue Inhaber dies auch nicht ablehnen. Möchte der neue Boss andere Bedingungen festlegen oder das Arbeitsverhältnis gar beenden, ist ihm das erst nach einem Jahr und unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Zusätzlich haben die Mitarbeiter ein Recht auf Information. Unmittelbar nach Vertragsabschluss (aber vor dem Eigentümerwechsel) sind alle Mitarbeiter sowie gegebenenfalls die Arbeitnehmervertretung zu informieren. Es muss Auskunft über den Grund für den Verkauf, den Zeitpunkt der Übernahme sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Mitarbeiter gegeben werden. Sind im Rahmen des Übergangs Maßnahmen geplant, beispielsweise Kündigungen, Reorganisationen oder Lohnkürzungen, muss zusätzlich die Meinung der Arbeitnehmer eingeholt werden. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein Anhörungsrecht, nicht etwa um ein Mitspracherecht. Die Mitarbeiter müssen jedoch den neuen Chef nicht akzeptieren. Sie haben das Recht, den Übergang des Arbeitsverhältnisses abzulehnen. Tun sie dies, wird das Beschäftigungsverhältnis unter gesetzlicher, nicht vertraglicher, Kündigungsfrist aufgelöst.
Damit eng verbunden ist auch das Thema Abfindung. Haben die Mitarbeiter überhaupt ein Recht auf eine Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Es existiert keine gesetzliche Vorschrift, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Abfindungen zu zahlen. Da Paragraph 613a die Arbeitnehmer vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen soll, wurde eine finanzielle Entschädigung aufgrund einer Kündigung nicht verankert. Fakt ist jedoch, dass in vielen Fällen eine Abfindung an die betroffenen Mitarbeiter gezahlt wird, vorausgesetzt, diese verlassen infolge eines Firmenverkaufs das Unternehmen. Unter anderem soll diese den Arbeitnehmern den Ausstieg schmackhafter machen und ein Rechtsstreit so umgangen werden. Da dem neuen Eigentümer rechtlich für ein Jahr, beginnend ab dem Übergabezeitpunkt, die Hände gebunden sind, zieht er die Zahlung von Abfindungen oftmals vor.
Sind beispielsweise Massenentlassungen vorgesehen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, das Arbeitsamt frühzeitig zu informieren. Passiert dies nicht, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Form von zwei bis drei Monatslöhnen. Es kann jedoch durchaus sein, dass die Entlassung von Angestellten zu einer Voraussetzung für einen Kauf benannt wird. Aus diesem Grund muss teilweise auch schon vor der Übernahme mit Kündigungen gerechnet werden. Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird der Chef so vor schwere Entscheidungen gestellt, da die Mitarbeiter häufig bereits viele Jahre im Unternehmen beschäftigt und enge Bindungen entstanden sind.
Welche Fehler können bei einem Firmenverkauf gemacht werden?
Fehler oder falsche Annahmen können auf beiden Seiten vorkommen, beim Unternehmer sowie beim Arbeitnehmer. Der Verkauf einer Firma ist für alle Beteiligten eine stressige und belastende Situation. „Es darf keiner wissen, dass ein neuer Inhaber gesucht wird“ – ein Gedanke, der vielen Arbeitgebern kommen könnte, wenn der Verkauf ihrer Firma unmittelbar bevorsteht. Die Angst, Lieferanten, Kunden oder Mitarbeiter bei einer Bekanntmachung zu verlieren, ist zu groß. Dies ist jedoch nicht nur die falsche Herangehensweise, sondern verstößt auch gegen die gesetzlichen Vorschriften. Ein weiterer gängiger Fehler ist es, die Mitarbeiter bei den Verhandlungen gänzlich außen vor zu lassen. Die Angestellten sind nämlich nicht nur das Herz der meisten Firmen, sondern stellen auch häufig einen großen Teil des Werts eines Unternehmens dar. Es ist also durchaus ratsam, die Wünsche und Sorgen der Belegschaft in die Verhandlungen miteinzubeziehen, um sich nicht ins eigene Fleisch zu schneiden.
Doch auch auf Seiten der Mitarbeiter werden unbedacht Entscheidungen getroffen. Viele Mitarbeiter verfallen in Panik, wenn sie vom Verkauf der Firma erfahren, für die sie arbeiten. Für sie ist ihr Schicksal zu diesem Zeitpunkt schon besiegelt und sie treffen Entscheidungen, die unüberlegt sind und später unter Umständen bereut werden. Viele Ängste sind oft unbegründet, es ist also sinnvoll, zunächst einmal abzuwarten. Einige Mitarbeiter, vor allem solche, die schon über Jahrzehnte für das gleiche Unternehmen arbeiten, erkennen den neuen Chef aus Prinzip nicht an. Doch auch hier sollte auf gegenseitige Fairness geachtet werden. Ein frischer Wind kann förderlich für ein Unternehmen und seine Mitarbeiter sein und sollte nicht von vornherein abgelehnt werden.
Fazit: Ein Inhaberwechsel muss nicht gleich den Arbeitsplatz kosten
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Firmenverkauf meist die Folge wohlüberlegter Entscheidungen und langer Verhandlungen ist. Dennoch steht außer Frage, dass die Situation sowohl für Unternehmer als auch Angestellte eine anstrengende und beängstigende Zeit ist. Einen Verkauf verbinden viele Mitarbeiter mit einem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes. Da ein Inhaberwechsel häufig mit Umstrukturierungen verbunden ist und diese meist zu Rationalisierungsmaßnahmen führen, sind diese Ängste nicht ganz unbegründet. Es kann also durchaus passieren, dass Mitarbeiter in Folge einer betrieblichen Übernahme ihre Arbeitsstelle verlieren und das Unternehmen verlassen müssen. Doch Gesetze schützen die Arbeitnehmer und auch den Arbeitgebern liegt eine faire Behandlung ihrer Mitarbeiter häufig am Herzen.
Die Angestellten werden im Idealfall über alle Vorgänge rechtzeitig informiert und erhalten bei einer Kündigung im Rahmen der Übernahme in der Regel eine entsprechende Abfindung. Fakt ist jedoch, dass Know-how und fähiges Personal oft den größten Teil des Firmenwerts ausmachen. So sind viele Käufer gar nicht darauf aus, Mitarbeiter zu entlassen, sondern ziehen es vor, die Angestellten der Firma zu halten. Nachgewiesene Zahlen, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen nach einem Verkauf verlassen, gibt es nicht. Es wird jedoch geschätzt, dass die Zahl zwischen 5 und 15 Prozent liegt, allerdings sind hier freiwillige Kündigungen miteinbezogen.
Nach einem Firmenverkauf verbleibt also in der Regel ein Großteil der Mitarbeiter im Unternehmen und arbeitet unter einem neuen Inhaber wie gewohnt weiter. Und nicht selten gibt es auch Dinge, die sich unter der neuen Führung verbessern. Ein Firmenverkauf kann also auch eine Möglichkeit für positive Veränderungen sein.
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Quellen:
Beobachter.ch
Epigos.de
Convendit.de
Unternehmer-gesucht.com
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