Fröhliches Team mit Hund am Schreibtisch im Büro
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Gibt es ein „Recht auf Hunde am Arbeitsplatz“?Nachteile eines BürohundesVorteile eines Hundes am ArbeitsplatzIdeale Voraussetzungen für einen BürohundAktionstag „Kollege Hund“

Das Thema Bürohund polarisiert: Während ihn manche Menschen als Ablenkung und Störfaktor betrachten, sind andere davon überzeugt, dass durch die Anwesenheit des Hundes die Arbeitsleistung verbessert wird und er entspannend sowie stressmindernd wirkt. Auch diverse Studien befürworten mittlerweile ganz klar das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz, da sie belegen, dass Hunde positive Effekte auf die Gesundheit als auch auf die Produktivität haben.

Wir wollen in Folgendem die rechtliche Situation hinsichtlich der Mitnahme von Hunden an den Arbeitsplatz klären und auf die Vor- und Nachteile von Bürohunden eingehen. Darüber hinaus geben wir Tipps, wie man den Büroalltag für Hund und Halter so angenehm wie möglich machen kann.

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Gibt es ein „Recht auf Hunde am Arbeitsplatz“?Nachteile eines BürohundesVorteile eines Hundes am ArbeitsplatzIdeale Voraussetzungen für einen BürohundAktionstag „Kollege Hund“

Gibt es ein „Recht auf Hunde am Arbeitsplatz“?

Bevor du nun deinen eigenen Hund ins Büro mitbringen kannst, müssen natürlich einige Dinge vorab geklärt werden. Zunächst solltest du dich informieren, was die Rechtslage zu diesem Thema besagt, um auf der sicheren Seite zu sein.

Laut geltendem Arbeitsrecht ist die Mitnahme eines Hundes weder verboten noch erlaubt. Dies bedeutet aber nicht, dass du den Hund einfach mit zur Arbeit nehmen kannst. Grundsätzlich gilt, dass ein Bürohund immer der Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf.

Allerdings gibt es natürlich auch Ausnahmefälle, die dir die Mitnahme eines Hundes erlauben. Du hast beispielsweise einen Anspruch, wenn das Mitbringen des Tieres im Arbeitsvertrag oder einer separaten Vereinbarung zugesagt wurde. Auch wenn andere Kollegen ihren Hund bereits regelmäßig mit zur Arbeit nehmen, kann dies deine Ansprüche begünstigen. Dies geht zumindest aus dem sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz hervor.

Allerdings ist hier zu beachten, dass diese Regelung je nach Hunderasse variieren kann: Nur weil ein Arbeitskollege seinen kurzhaarigen Jack Russel mitbringen darf, bedeutet das nicht automatisch, dass du selbst den langhaarigen und deutlich größeren Schäferhund mit zur Arbeit nehmen kannst. Der Schäferhund macht deutlich mehr Dreck und stellt für ängstliche Kollegen sicher eine größere Herausforderung dar als ein kleiner Hund mit weniger Präsenz.

Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes, auch wenn diese explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann auch widerrufen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn gewichtige Gründe gegen das Verbleiben des Tieres vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel:

Gerade letzterer Fall, also ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen, genügt schon für einen Widerruf.

Wer haftet im Schadensfall?

Was aber, wenn du den Hund bei Genehmigung mitbringst und dieser einen Sachschaden verursacht, also Unterlagen oder Möbel zerstört? Bezüglich der Haftung gibt es keine allgemeingültige Regelung. Zur Absicherung von beiden Seiten empfiehlt es sich aber, in der schriftlichen Vereinbarung zur Hundemitnahme festzuhalten, dass es für den Hund eine Haftpflichtversicherung gibt, die im Schadensfall haftet. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber mit seiner Betriebshaftpflicht klären, wie er sich von seiner Seite aus noch zusätzlich schützen kann.

Bei Personenschäden kommt es darauf an, bei welcher Tätigkeit der Mitarbeiter zu Schaden gekommen ist. Wenn er beispielsweise beim Einräumen von Waren gebissen wurde, so greift die gesetzliche Unfallversicherung. Weitere Ansprüche kann man dann bei der Hundehaftpflicht geltend machen. Passiert der Vorfall hingegen während der Pause in der Kaffeeküche, so ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. In diesem Fall kommt nur die Hundehaftpflicht für den Schaden auf.

Nachteile eines Bürohundes

Nicht jede*r Kolleg*in empfindet einen Hund im Büro als Mehrwert, weshalb die Mitnahme des Vierbeiners an den Arbeitsplatz von vielen noch sehr kritisch betrachtet wird.

Darüber hinaus gibt es auch von der Unternehmensseite einige Gründe, die gegen einen Bürohund sprechen. So fallen für die Firma z. B. höhere Reinigungskosten an, da ein Hund mehr Dreck verursacht.

Weiterhin kann es passieren, dass Mitarbeiter*innen durch die Anwesenheit des Tieres von ihrer Arbeit abgelenkt werden, was dann dazu führt, dass die Arbeitsproduktivität sinkt und das Unternehmen unter Umständen dadurch Gewinneinbußen erleidet.

Doch auch für den Hund kann die Mitnahme zum Arbeitsplatz nachteilig ausfallen. Nicht jeder Hund ist gleich! Genau wie bei uns Menschen haben Hunde verschiedene Charaktereigenschaften, sind entweder stressresistent oder aber sehr sensibel. Die Belastbarkeit kann auch abhängig von der Rasse sein. Ein relativ pflegeleichter und gutmütiger Labrador passt sich vermutlich besser an die Situation an als ein bellfreudiger Rottweiler, der ständig das Herrchen im Büro beschützen will. Empfindliche Hunde sowie auch bestimmte Hunderassen sind demnach nicht für den Büroalltag geeignet, da die ungewohnte Umgebung sowie auch die vielen fremden Menschen zu viel Stress für sie bedeuten würden. Auch kann es problematisch werden, wenn mehrere Hunde gleichzeitig im Büro sind, da sich manche Vierbeiner dann eventuell nicht miteinander verstehen und sich gegenseitig anfeinden.

Vorteile eines Hundes am Arbeitsplatz

Trotz einiger genannter Schwierigkeiten sprechen allerdings auch einige wichtige Argumente dafür, einen Vierbeiner mit ins Büro zu nehmen. Hundehalter*innen sind sich schon lange sicher, dass ein Hund im Arbeitsalltag die Motivation steigert und sich positiv auf das Wohlbefinden auswirkt. Und das sind nicht die einzigen vorteilhaften Effekte.

Wirkt positiv auf die Gesundheit

Diverse Studien haben sich mit dem Thema befasst und bekräftigen die Einschätzung, dass ein Bürohund förderlich für die Gesundheit der Mitarbeiter*innen ist. So belegt eine amerikanische Studie, dass Hunde am Arbeitsplatz das Stresslevel senken, während gleichzeitig die Produktivität steigt. Nachgewiesen werden konnte unterdessen auch, dass durch die Anwesenheit eines Hundes der schädliche Dauerstress reduziert wird, wodurch sich auch die Burnout-Gefahr verringert. Wissenschaftlich erklären lässt sich dieser Vorgang durch die vermehrte Ausschüttung des sogenannten Kuschel- oder Liebeshormons Oxytocin. Dieses wird sowohl beim Menschen als auch beim Hund vermehrt produziert. Eine andere Studie von japanischen Wissenschaftlern konnte darüber hinaus sogar beweisen, dass allein der Blickkontakt zwischen Hund und Mensch ausreicht, um die Produktion des Hormons anzuregen.

Weiterhin fördert ein Bürohund auch die Bewegung an der frischen Luft. Während ohne den Vierbeiner am Arbeitsplatz die meisten Mitarbeiter*innen ihre Pausen passiv am Schreibtisch oder in der Kantine verbringen, wird durch den Hund ein Anreiz geschaffen, sich aktiv draußen zu bewegen. Dementsprechend bekommen die Angestellten durch das Gassigehen mit dem Hund die notwendige Bewegung, die sie für einen produktiven und gesunden Arbeitsalltag benötigen.

Treuer Freund: Vorteile für Betrieb und Angestellte

Ein weiterer Grund, der für die Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz spricht, ist ein höherer Wohlfühlfaktor. Mitarbeiter*innen fühlen sich durch die Anwesenheit eines Hundes in der Firma wohler, wodurch eine stärkere Bindung an den Betrieb entsteht. Der Arbeitgeber wird von den Angestellten als attraktiver wahrgenommen, dadurch wird die Arbeit mit mehr Motivation sowie automatisch auch erfolgreicher erledigt. In einer Umfrage berichteten Mitarbeiter in einer Firma mit Bürohund, dass sie auch nicht zu einem anderen Arbeitgeber wechseln würden, wenn dieser ihnen mehr Gehalt bieten würde, da sie nicht mehr auf den Vierbeiner im Betrieb verzichten wollen.

Darüber hinaus verbreitet ein Hund gute Laune am Arbeitsplatz und fördert die Kommunikation unter den Kollegen, was wiederum für ein besseres Betriebsklima und mehr Freude bei der Arbeit sorgt.

Ebenso hat sich gezeigt, dass Hunde am Arbeitsplatz entgegen der üblichen Annahme nicht nur Dreck und Unordnung verursachen, sondern den Besitzer*innen sowie Kollegen sogar zu einem verstärkten Ordnungssinn ermahnen. Durch die Anwesenheit des Hundes müssen vermehrt Gefahren reduziert und Unordnung vermieden werden. Der Vierbeiner könnte sich ansonsten z. B. ungefragt etwas vom Schreibtisch schnappen oder sich an etwas verletzen bzw. etwas zerstören, was nicht ordnungsgemäß verstaut wurde. Demnach gewinnen bestenfalls sowohl der Hundehalter als auch die anderen Mitarbeiter von einem dauerhaft aufgeräumten Büro.

Nutzen für den Hund

Zu guter Letzt profitiert auch der Hund davon, ein Bürohund zu sein. Da Hunde Rudeltiere sind, fühlen sie sich in Gesellschaft natürlich deutlich wohler als allein zu Hause. Auch empfindet der Hund die Trennung als deutlich schlimmer als der Hundehalter, da Hunde kein so ausgeprägtes Zeitgefühl haben und ihnen ein achtstündiger Arbeitstag unendlich lange erscheint. Darüber hinaus bekommt der Vierbeiner so mehr körperliche und geistige Auslastung, da sich regelmäßig jemand mit ihm beschäftigt und ihn ausführt. Außerdem wird durch den engen Kontakt und die viele gemeinsame Zeit auch die Mensch-Hund-Beziehung gestärkt, was dauerhaft zu einem besseren Verhältnis führt.

Hohe Winkelansicht von männlichen und weiblichen IT-Fachleuten, die an Schreibtischen in einem kreativen Büro arbeiten, während ein Hund durchs Büro läuft
Ein Bürohund kann Leben und Freude ins Büro bringen, ohne die Produktivität eines Teams zu stören. © Maskot/EyeEm

Ideale Voraussetzungen für einen Bürohund

Auch wenn viele Argumente für einen Hund am Arbeitsplatz sprechen: Einige Bedingungen müssen erfüllt sein, damit sich Tier und Mensch auch wirklich wohlfühlen und von der Situation profitieren können. Am besten funktioniert das Ganze, wenn man den Bürohund von klein auf mit zur Arbeit nimmt und ihn von Anfang an, an die Umgebung gewöhnt. Der Hund muss lernen mit der neuen Situation richtig umzugehen. Dazu gehört z. B., dass er versteht, dass nicht jeder, der das Büro betritt, von ihm begrüßt werden muss. Auch lautere Gespräche am Telefon oder Diskussionen unter Kollegen sollten von dem Hund nicht als Gefahrensituation gedeutet werden.

Weiterhin hast du als Hundebesitzer*in dafür zu sorgen, dass dein Hund gut erzogen ist und auch aufs Wort folgt. Arbeitskolleg*innen können sich durch schlecht erzogene Hunde gestört fühlen bzw. ernsthaft darunter leiden, wenn dieser aggressives und trotziges Verhalten an den Tag legen. Gleichzeitig muss du als Besitzer*in auch die Kollegen für die neue Situation mit dem Hund sensibilisieren und ihnen einen angemessen Umgang mit dem Tier zeigen. Am besten werden feste Verhaltensregeln aufgestellt, welche beispielsweise festlegen, wo der Hund sich aufhalten darf und wo nicht, wer mit dem Hund wann spazieren geht und wann der Hund gefüttert wird.

Selbstverständlich sollten auch die Kolleg*innen Rücksicht auf die Bedürfnisse des Hundes nehmen. Auch ein Tier braucht mal Pausen und Ruhe, weshalb der Hund einen festen Rückzugsort im Büro haben sollte. Dieser Ort soll dem Wohlergehen des Hundes dienen, an dem er auch mal abschalten und schlafen kann.

Als Hundebesitzer*in bist du dafür zuständig, einen gerechten Ausgleich zu schaffen: Der Hund muss zwar immer wieder mal beschäftigt werden, damit er nicht unruhig oder unzufrieden wird; er sollte aber auch nicht dauernd im Mittelpunkt stehen, da sonst die Konzentration und die Arbeitsleistung darunter leiden. Kurz gesagt, du musst dich also darum kümmern, dass der Hund nicht zu kurz kommt und von dir genug Aufmerksamkeit und Fürsorge bekommt, ohne zum Störfaktor zu werden.

Aktionstag „Kollege Hund“

Das Thema Hund im Büro wird immer populärer und findet in der Gesellschaft immer mehr Anklang, weshalb dieses am 28. Juni auch der Aktionstag „Kollege Hund“ stattfindet. Dieser wurde vom Deutschen Tierschutzbund e. V. ins Leben gerufen und soll Hundebesitzer*innen die Möglichkeit geben, ihren Hund probeweise einen Tag mit zur Arbeit zu bringen. Ziel ist es, mehr Akzeptanz gegenüber Hunden zu schaffen, besonders im täglichen Arbeitsbetrieb. Voraussetzung für die Teilnahme ist natürlich das Einverständnis des Arbeitgebers und der direkten Kolleg*innen. Die Aktion soll Mitarbeiter*innen ohne Hund die Chance geben, ihre Liebe zu Vierbeinern zu entdecken, Berührungsängste abzubauen und den Vorteil zu erkennen, den ein Hund einem Unternehmen und seinen Angestellten bringen kann. Gleichzeitig kann man überprüfen, ob der eigene Hund im Arbeitsalltag zurechtkommt bzw. nicht zu sehr durch die vielen fremden Menschen und die neue Umgebung gestresst ist.

Der generelle Trend geht immer mehr in Richtung Bürohund, da auch stetig mehr Arbeitgeber die vielen Vorteile erkennen. Dennoch ist es wichtig, einige Dinge vorab zu klären bzw. einige Voraussetzungen zu schaffen, damit die neuen Arbeitsbedingungen auch für jeden funktionieren und als Mehrwert empfunden werden. Auch ist zu bedenken, dass nicht jeder Hund als Bürohund geeignet ist und sich in dieser Situation wohlfühlt. Durch Kampagnen wie den Aktionstag „Kollege Hund“ wird ein immer größeres Bewusstsein in der Öffentlichkeit für diese Thematik geschaffen, was zu mehr und mehr Zuspruch und gesellschaftlicher Akzeptanz führt.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

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