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Lustige Arbeitsunfälle – strittige Fälle

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Lustige Arbeitsunfälle – strittige Fälle

Schlafen beim Dienst nur nach Vorschrift

Beamter schläft während der Dienstzeit ein, fällt vom Stuhl und bricht sich die Nase, wirklich passiert. Nun ja, passt irgendwie zu einer Reihe von Erfahrungen auf deutschen Ämtern, aber handelt es sich um einen Arbeitsunfall? Das Gericht sagt ja, denn wenn jemand durch Überarbeitung vom Tiefschlaf heimgesucht wird und dann vom Stuhl fällt, ist das ein Arbeitsunfall und die Unfallversicherung muss zahlen. Jetzt hofft man nur, dass eine neue Dienstanweisung zur Arbeitssicherheit erlassen wurde: „Beim Schlafen im Dienst bitte immer die dafür vorgesehene Sicherheitsausstattung (=Kissen) verwenden“.

 

Der Dachdecker und die Physik

 

Laut einem Unfallbericht für die SUVA (Schweizer Unfall Versicherungs-Anstalt) gelang einem Dachdecker die anschauliche Erfahrung, dass sich Wunschvorstellung und Realität nicht decken müssen. Auf dem Dach eines 6 stöckigen Hauses stand Feierabend an, 250 kg nicht gebrauchter Dachziegel mussten von dem allein arbeitenden Handwerker zu Boden gebracht werden. Laufen und schleppen war eine Option, eine andere klang verlockender: Warum nicht eine an einem Seil befestigte Regentonne befüllen und mittels einer einfachen Rolle die Last an der Außenwand abseilen? Ergebnis der theoretischen Überlegung wäre wohl gewesen: „25 kg Regentonne + 250 kg Dachziegeln – 75 kg Dachdecker“ nicht ganz ausgewogen, aber getreu dem Motto „Probieren geht über Studieren“ nahmen die Ereignisse ihren Lauf. Das Seilende der beladenen Tonne wurde zunächst am Boden fixiert, von dort löste der Mann die Befestigung und von nun an wurden seine Erwartungen deutlich enttäuscht: Erst zog es ihn nach oben, auf Höhe des dritten Stocks (Folge Schädelbruch und gebrochenes Schlüsselbein) traf man sich und erst als Rolle und Finger vereint waren, stoppte die Liftfahrt - vorerst. Denn beim Aufprall der Regentonne auf dem Asphalt verlor diese unglücklicher Weise ihren Boden und ihre Last, woraufhin eine noch rasantere Abfahrt gen Erdgeschoß erfolgte – zum Glück trafen Tonne und Dachdecker erneut unterwegs aufeinander, was den Absturz etwas abbremste (Folge nur drei gebrochene Wirbel). Ein zumindest unstrittiger Fall für die Unfallkasse. Doch wer hier Häme vermutet liegt falsch, es macht vielmehr nachdenklich, warum Lehrer im Allgemeinen (Physiklehrer im Besonderen) auf einfache Schülerfragen: „Wozu braucht man das ganze Zeug, was Sie mir beibringen wollen, überhaupt?“ nur nervös und gekränkt mit den Augen flackern, anstatt praktischen Anschauungsunterricht zu bieten.

Austreten und Ausrutschen liegen dicht beieinander

Auf dem Rückweg von der Arbeit ließ sich eines nicht mehr aufschieben: Die Blase machte sich bemerkbar und der Wagen wurde kurzerhand in die Nähe eines Knicks gesteuert, wo der Angestellte Erleichterung suchte. Nun rutsche er aber im nassen Gras aus und brach sich den rechten Oberarm. Ein strittiger Fall für die Unfallversicherung, obgleich der Nachhauseweg von der Arbeit abgedeckt ist. Das spitzfindige Argument für die Ablehnung – und hier scheint sich die Rechtabteilung der Versicherung ausgetobt zu haben - lautete: Der Weg zur Verrichtung des – nennen wir es mal beim Namen – Pinkelns sei zwar versichert, aber genannte Tätigkeit dann schon nicht mehr. Also quasi verzwickte Sachlage. Ein Tipp: Besser man macht es, wie die Langstreckenradler. Die professionellen Radrennfahrer scheinen ihr (kleines) Geschäft während des Wettkampfes vom Sattel aus zu erledigen, wie genau, wurde leider nie im Fernsehen gezeigt, aber es gibt eben diese Gerüchte. Dann fiele - wie in unserem Fall - der versicherte Weg zum „Verrichten der Notdurft“ mit dem nicht versicherten eigentlichen Verrichten glücklich zusammen.

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