Schwarzarbeit: Was erlaubt ist und was nicht

Ob Babysitten für Bekannte, kleinere Reparaturen im Haus der Eltern oder Rasenmähen für die Nachbarn – jeder kennt die kleinen Gefälligkeiten, die man immer mal wieder für andere erledigt. Mit Glück erhält man für den erwiesenen Dienst auch eine kleine finanzielle Entlohnung. Da kann es leicht passieren, dass man, ohne es zu wollen, eine rechtliche Grenze überschreitet und sich plötzlich im Bereich der Schwarzarbeit befindet. Und die ist kein Kavaliersdelikt, sondern fällt unter Wirtschaftskriminalität und wird vom Staat immer härter verfolgt.
Doch ab wann fallen kleinere Arbeitsleistungen eigentlich unter Schwarzarbeit? Welche Konsequenzen und Risiken ergeben sich aus Schwarzarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und wie sieht eigentlich die Rechtslage* in Deutschland aus? Diese Fragen und noch mehr werden wir im Folgenden beantworten.
Was genau ist Schwarzarbeit und welche Tätigkeiten fallen darunter?
Dass Schwarzarbeit verboten ist, wissen wohl die meisten Menschen. Unklarheit besteht allerdings häufig darüber, ab wann eine Tätigkeit unter Schwarzarbeit fällt. Gerade bei kleinen Aushilfsarbeiten innerhalb der Familie oder unter Bekannten, für die man etwas Geld zugesteckt bekommt, sind sich viele unsicher.
Allgemein formuliert liegt Schwarzarbeit dann vor, wenn eine Leistung gegen Entgelt erbracht wurde, ohne dass diese bei einer Behörde oder Versicherung angemeldet wurde. Schwarzarbeit erfolgt daher ohne gültigen Arbeitsvertrag und die Bezahlung erfolgt meist in bar.
Seit dem 1. August 2014 gibt es darüber hinaus das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung oder kurz Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dieses enthält eine gesetzliche Definition des Begriffs Schwarzarbeit. Zusammengefasst heißt es dort in § 1 Abs. 2, dass alle Dienst- und Werkleistungen, welche gegen geltendes Recht, wie etwa das Steuer- oder Sozialversicherungsrecht, verstoßen, unter Schwarzarbeit fallen. Schwarzarbeit liegt demnach also immer dann vor, wenn steuerpflichtige Löhne und Honorare nicht versteuert werden, wenn Arbeitgeber ihrer behördlichen Meldepflicht nicht nachkommen oder Sozialabgaben nicht richtig abgeführt werden. Ärger droht hier beiden Seiten – dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Selbstverständlich gibt es hierzu einige Einschränkungen. Gemäß § 1 Abs. 3 SchwarzArbG sind alle Dienst- oder Werkleistungen, die
- für Angehörige,
- aus Gefälligkeit,
- für Nachbarn oder
- als Selbsthilfe
erbracht werden und nicht nachhaltig auf einen Gewinn ausgerichtet sind, keine Schwarzarbeit und somit auch nicht illegal. Das bedeutet: Besonders dann, wenn nur ein geringes Entgelt gezahlt wird, liegt in der Regel keine Gewinnorientierung und demnach auch keine Schwarzarbeit vor. Demnach zählen die bereits erwähnten kleinen Arbeitsleistungen innerhalb des Familien- und Bekanntenkreises, für die man keine Bezahlung erwartet, aber dennoch ein paar Euro als Dank erhält, erstmal nicht zur Schwarzarbeit.
Allerdings hat der Gesetzgeber keine Obergrenze festgelegt, wie hoch die Vergütung letztendlich sein darf, um gemäß § 1 Abs. 3 SchwarzArbG noch als „gering“ zu gelten. In der Regel ist es jedoch so, dass eine Entlohnung, die deutlich unter dem wirtschaftlichen Wert der verrichteten Arbeit liegt, gegen eine Gewinnorientierung spricht und daher die damit verbundene Tätigkeit nicht zur Schwarzarbeit gezählt werden kann.
Ob es sich bei der ausgeführten Arbeit um eine meldepflichtige Tätigkeit handelt, ist letztendlich immer vom Einzelfall abhängig. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann über den Service Haushaltscheck von der Minijobzentrale prüfen, ob eine Tätigkeit angemeldet werden muss oder nicht.
Ärger droht Arbeitgebern und -nehmern – mögliche Folgen der Schwarzarbeit
Vielen erscheint Schwarzarbeit zunächst als lukrative Tätigkeit, ergeben sich doch vermeintliche Vorteile aus der unangemeldeten Arbeitsleistung. Man bekommt das Geld direkt nach getaner Arbeit bar auf die Hand und muss weder Steuern noch Sozialabgaben entrichten. Gleichzeitig geht man aber auch ein großes Risiko ein. Wie bereits erwähnt: Schwarzarbeit ist in Deutschland illegal und wird mindestens als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bestraft. Darüber hinaus besteht kein gültiger Arbeitsvertrag, sodass beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, letztendlich keine Rechtsansprüche geltend machen können, falls es zum Schadensfall kommt. Viele bedenken zudem nicht, dass sie ohne gültigen Arbeitsvertrag keinen Versicherungsschutz haben. Sollte während der Tätigkeit ein Unfall oder ähnliches passieren, haftet der Arbeitnehmer selbst.
Auch gibt es ohne Arbeitsvertrag keine Regelungen zur Kündigung, weshalb der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit beenden kann, ohne dass dafür ein triftiger Grund vorliegt und ohne Einhaltung einer angemessenen Frist. Ebenfalls kann der Arbeitgeber einfach den Lohn einbehalten oder zu wenig ausbezahlen und der Arbeitnehmer hat keine Möglichkeit, sein Recht einzufordern, da er sich selbst auf illegalem Boden bewegt und kein gültiges Arbeitspapier als Forderungsgrundlage besteht.
Aber auch für den Arbeitgeber können Nachteile entstehen: Stellt sich etwa im Nachhinein heraus, dass bei der Arbeit gepfuscht wurde, wodurch dann neue Kosten entstehen, bleibt der Arbeitgeber auf diesen Kosten sitzen und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Und die plötzliche Kündigung ohne angemessene Frist kann selbstverständlich auch den Arbeitgeber treffen, so dass dieser schlagartig ohne die benötigte Arbeitskraft dasteht.
Wie wird Schwarzarbeit in Deutschland bestraft?
Welche rechtlichen Konsequenzen aus Schwarzarbeit entstehen, hängt davon ab, ob die Tat als Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingestuft wird. Bei Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit Bußgelder bis zu 300.000 Euro vor. Wird die unangemeldete Nebentätigkeit jedoch als Straftat eingeschätzt, muss mit höheren Geldbeträgen und sogar mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Wer sich beispielsweise neben der Schwarzarbeit auch noch Sozialleistungen erschleicht, dem drohen gemäß § 9 SchwarzArbG bis zu drei Jahre Haft, sofern es sich nicht sogar um Betrug im Sinne von § 263 StGB handelt.
Meist folgt nach der Aufdeckung der Schwarzarbeit auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Gemäß § 370 AO (Abgabeordnung) wird Steuerhinterziehung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Derselbe Strafrahmen gilt auch für Arbeitgeber, die es versäumen, Sozialabgaben zu entrichten.
Wer darüber hinaus Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung unter Arbeitsbedingungen anstellt, die deutlich unter dem Standard für deutsche Arbeitnehmer liegen, muss ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit sind in Deutschland die Bundeszollverwaltung sowie kommunale Behörden wie etwa die Landesfinanzbehörde zuständig.
Kann man wegen einer schwarz ausgeführten Nebentätigkeit gekündigt werden?
Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass auch Menschen mit Festanstellung hier und da nebenbei schwarz tätig sind. Bekommt der Arbeitgeber allerdings davon Wind, kann dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Wer etwa im Zusammenhang mit der Arbeit oder gegenüber dem Arbeitgeber eine Straftat verübt, kann ggf. verhaltensbedingt entlassen werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Schwarzarbeit für einen Konkurrenten des Arbeitgebers erbracht wird oder wenn der Schwarzarbeiter seinem Unternehmen potentielle Kunden abgreift.
Fazit: Schwarzarbeit lohnt sich nicht
Wer häufiger kleinere Hilfsarbeiten in der Familie oder für Freunde übernimmt und dafür auch finanziell entlohnt wird, sollte sich vorab in jedem Fall absichern, ob der verdiente Geldbetrag auch wirklich noch als „gering“ angesehen werden kann oder nicht. Oft sind derartige kleinere Gefälligkeiten keine Schwarzarbeit und daher rechtlich unproblematisch. Auch als Arbeitgeber sollte man vorsichtig sein: Wer beispielweise einen Handwerker beschäftigt, sollte immer auf eine ordentliche Rechnung bestehen. Verlangt der Handwerker hingegen das Geld ohne korrekte Abrechnung in bar, sollten die Alarmglocken läuten.
Wer mit dem Gedanken spielt, schwarz zu arbeiten, sollte sich bewusst machen, dass illegale Beschäftigungen dauerhaft legale Arbeitsplätze vernichten und sich dadurch die Arbeitslosigkeit erhöht. Auch werden durch Schwarzarbeit nicht nur ehrliche Bürger geschädigt, sondern auch der Staat wird um Steuergelder und die Sozialversicherungsbeiträge gebracht. Auf ehrliche Art sein Geld zu verdienen, hinterlässt dagegen nicht nur ein besseres Gefühl, sondern ist sowohl dem Staat als auch den korrekt arbeitenden Mitbürgern gegenüber deutlich fairer.
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Quellen:
Arbeitsrechte.de
Bundesfinanzministerum
Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz
Bundeszollverwaltung
Express.de
Frankfurter Rundschau
Hamburg.de
Kölner Stadtanzeiger
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