Frau im weißen Pullover putzt Fenster
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Was ist Schwarzarbeit?Gesetzlicher RahmenFolgen von SchwarzarbeitKündigung wegen SchwarzarbeitFazit: Schwarzarbeit lohnt sich nichtFAQ – häufig gestellte Fragen

Eine kleine Entschädigung fürs Blumengießen beim Nachbarn, ein Dankeschön fürs Babysitten, der Zwanziger von Oma – manchmal scheint Geld doch auf Bäumen zu wachsen. Und wenn es on top kommt, umso besser! Aber: Wer regelmäßig Geld für Aufwände bekommt, ohne es zu versteuern, begeht Schwarzarbeit – eine Straftat. Damit du nicht in ein vermeidbares, rechtliches Fettnäpfchen tappst, informier dich hier, was gesetzlich erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.*

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Was ist Schwarzarbeit?Gesetzlicher RahmenFolgen von SchwarzarbeitKündigung wegen SchwarzarbeitFazit: Schwarzarbeit lohnt sich nichtFAQ – häufig gestellte Fragen

Was genau ist Schwarzarbeit?

Ob Babysitten für Bekannte, kleine Reparaturen im Haus der Eltern oder Rasenmähen für die Nachbarn – wir alle kennen die kleinen Gefälligkeiten, die wir hin und wieder für andere erledigen. Mit etwas Glück bekommst du dafür auch eine finanzielle Entschädigung. Dabei kann es leicht passieren, dass du – ohne es zu wollen – eine rechtliche Grenze überschreitest. Dann befindest du dich plötzlich im Bereich der Schwarzarbeit.

Schwarzarbeit ist verboten – das wissen die meisten. Aber wusstest du auch, dass sie kein Kavaliersdelikt ist, sondern unter Wirtschaftskriminalität fällt? Vielleicht nicht. Umso kritischer ist, dass oft Unklarheit darüber herrscht, ab wann eine Tätigkeit unter Schwarzarbeit fällt.

Schwarzarbeit liegt im Allgemeinen dann vor, wenn eine Leistung gegen Entgelt erbracht wird, ohne dass diese bei einer Behörde oder Versicherung angemeldet wird. Schwarzarbeit findet also ohne gültigen Arbeitsvertrag statt und die Bezahlung erfolgt meist in bar.

Was sagt das Gesetz zur Schwarzarbeit?

Seit 2004 gibt es das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, kurz Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dieses enthält eine gesetzliche Definition des Begriffs Schwarzarbeit:

In § 1 Abs. 2 heißt es, dass alle Dienst- und Werkleistungen, die gegen geltendes Recht, wie etwa das Steuer- oder Sozialversicherungsrecht, verstoßen, unter Schwarzarbeit fallen.

Schwarzarbeit im Sinne eines rechtlichen Verstoßes liegt demnach vor, wenn steuerpflichtige Löhne und Honorare nicht versteuert werden, Arbeitgeber ihrer behördlichen Meldepflicht nicht nachkommen oder Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Ärger droht hier beiden Seiten – den Arbeitnehmer*innen und dem Arbeitgeber.

Das klingt, als dürfe man gar nicht unangemeldet arbeiten. „Sorry Oma, deinen Rasen musst du selbst mähen!“ Zum Glück gibt es einige Einschränkungen, die die Definition etwas entschärfen. Gemäß § 1 Abs. 4 SchwarzArbG sind alle Dienst- oder Werkleistungen, die

erbracht werden und nicht nachhaltig auf einen Gewinn ausgerichtet sind, keine Schwarzarbeit – und somit auch nicht illegal. Das bedeutet: Gerade, wenn du nur ein paar Euro wegen Gelegenheitsleistungen „verdienst“, liegt in der Regel keine Gewinnorientierung und demnach auch keine Schwarzarbeit vor. Also zählen die kleinen Arbeitsleistungen innerhalb des Familien- und Bekanntenkreises, für die du eine Bezahlung erhältst, erstmal nicht zur Schwarzarbeit.

Mann fährt Auto und schaut aus dem Fenster
Gefälligkeitsarbeiten, besonders innerhalb deiner Familie und dem Freundeskreis, kannst du (im Rahmen) bedenkenlos ausüben. © Maskot/EyeEm

Übrigens: Der Gesetzgeber hat keine Obergrenze festgelegt, wie hoch die Vergütung letztendlich sein darf, um gemäß § 1 Abs. 4 SchwarzArbG noch als „gering“ zu gelten. Als Faustregel gilt jedoch, dass eine Entlohnung, die deutlich unter dem wirtschaftlichen Wert der geleisteten Arbeit liegt, gegen eine Gewinnerzielungsabsicht spricht und die entsprechende Tätigkeit somit nicht als Schwarzarbeit eingestuft werden kann.

Letztlich hängt es immer vom Einzelfall ab, ob es sich bei der ausgeführten Arbeit um eine meldepflichtige Tätigkeit handelt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann über den Service Haushaltscheck der Minijobzentrale prüfen, ob eine Tätigkeit meldepflichtig ist oder nicht.

Mögliche Folgen von Schwarzarbeit

Schwarzarbeit erscheint vielen auf den ersten Blick als lukrative Tätigkeit, da sie vermeintliche Vorteile aus der nicht angemeldeten Arbeitsleistung ziehen. Man bekommt das Geld direkt nach getaner Arbeit bar auf die Hand und muss weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Gleichzeitig geht man aber auch ein hohes Risiko ein.

Für Arbeitnehmer*innen ist Folgendes zu beachten:

Auch für Arbeitgeber können Nachteile entstehen:

Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit in Deutschland?

Die Rechtsfolgen von Schwarzarbeit hängen davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.

  • Bei einer Ordnungswidrigkeit sieht das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit Bußgelder bis zu 50.000 € vor.
  • Wird die unangemeldete Nebentätigkeit jedoch als Straftat eingeschätzt, muss mit höheren Geldbußen und sogar mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Wer sich z. B. neben der Schwarzarbeit auch noch Sozialleistungen erschleicht, muss mit bis zu zehn Jahre Haft rechnen, es sei denn, es handelt sich sogar um Betrug nach § 263 StGB.

Lesetipp: Natürlich gibt es auch rechtmäßige, angemeldete Nebentätigkeiten. Alles, was du dazu wissen musst, findest du im entsprechenden Artikel.

Meist folgt auf die Aufdeckung der Schwarzarbeit auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Gemäß § 370 AO (Abgabenordnung) wird Steuerhinterziehung mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft. Derselbe Strafrahmen gilt auch für Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen.

Wer darüber hinaus Ausländer*innen ohne Aufenthaltsgenehmigung zu Arbeitsbedingungen beschäftigt, die deutlich unter dem Standard für deutsche Arbeitnehmer*innen liegen, muss ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind in Deutschland die Bundeszollverwaltung sowie kommunale Behörden wie die Landesfinanzbehörden.

Kann mir wegen einer schwarz ausgeführten Nebentätigkeit gekündigt werden?

Klar ist es verlockend, sich neben einer Festanstellung etwas Geld dazuzuverdienen. Vor allem, wenn es einfach so in die eigene Tasche geht. Doch wenn dein Arbeitgeber davon Wind bekommt, kann das für dich die fristlose Kündigung bedeuten! Wer z. B. im Zusammenhang mit der Arbeit oder gegenüber dem Arbeitgeber eine Straftat begeht, kann gegebenenfalls verhaltensbedingt gekündigt werden. Das ist etwa der Fall, wenn die Schwarzarbeit für eine*n Konkurrenten*in des Arbeitgebers geleistet wird oder wenn der*die Schwarzarbeiter*in dem Unternehmen potenzielle Kunden abspenstig macht.

Fazit: Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Du übernimmst häufig kleinere Hilfsarbeiten oder Gefälligkeitsarbeiten in der Familie oder für Freund*innen und wirst dafür finanziell entlohnt? Dann solltest du dich vorab vergewissern, ob der verdiente Geldbetrag wirklich als „gering“ einzustufen ist. Oft sind kleine Gefälligkeiten keine Schwarzarbeit und daher rechtlich unproblematisch. Kritisch wird‘s, wenn Regelmäßigkeit eintritt und der Nebenverdienst zu groß wird.

Auch als Arbeitgeber ist Vorsicht geboten: Wer z. B. Handwerker*innen beschäftigt, sollte immer auf einer ordentlichen Rechnung bestehen. Verlangt der*die Handwerker*in hingegen das Geld ohne korrekte Abrechnung in bar, sollten die Alarmglocken läuten.

Wer mit dem Gedanken spielt, schwarz zu arbeiten, sollte sich darüber im Klaren sein, dass illegale Beschäftigung dauerhaft legale Arbeitsplätze vernichtet und damit die Arbeitslosigkeit erhöht. Außerdem werden durch Schwarzarbeit nicht nur andere Bürger*innen geschädigt, sondern auch der Staat um Steuergelder und Sozialversicherungsbeiträge gebracht. Sein Geld auf ehrliche Art und Weise zu verdienen, hinterlässt hingegen nicht nur ein besseres Gefühl, sondern ist sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber den korrekt arbeitenden Mitbürger*innen fairer.

* Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Beeinträchtigt Schwarzarbeit meine Einstellungschancen?

Wenn ein Arbeitgeber erfährt, dass du nicht angemeldete Erwerbstätigkeiten ausübst, kann sich das negativ auf deine Einstellungschancen auswirken. Das liegt daran, dass es ein negatives Bild von deiner Arbeitsmoral und Gesetzestreue vermittelt. Arbeitgeber suchen zuverlässige Mitarbeiter*innen, die sich an gesetzliche und ethische Standards halten.

Was passiert, wenn ich bei Schwarzarbeit erwischt werde?

Wer bei Schwarzarbeit erwischt wird, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung einschließlich Freiheitsstrafe reichen können.

Kann ich die schwarz erarbeitete Erfahrung in meinen Lebenslauf schreiben?

Es ist riskant, Schwarzarbeit in den Lebenslauf aufzunehmen, da das deine Integrität und Vertrauenswürdigkeit infrage stellen kann, wenn es aufgedeckt wird. Es ist besser, sich auf legale und nachweisbare Arbeitserfahrungen zu konzentrieren.

Ist unentgeltliche Arbeit Schwarzarbeit?

Unbezahlte Arbeit gilt nicht automatisch als Schwarzarbeit, insbesondere dann nicht, wenn sie ehrenamtlich oder innerhalb der Familie geleistet wird. Entscheidend für die Definition von Schwarzarbeit ist die Umgehung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten.

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