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Wann muss ich meinem Chef erzählen, dass ich Gewerkschaftsmitglied bin?

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Wann muss ich meinem Chef erzählen, dass ich Gewerkschaftsmitglied bin?

Einige Arbeitgeber sehen es nicht so gerne, wenn ihre Mitarbeiter Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Muss dem Chef überhaupt gesagt werden, dass man Gewerkschaftsmitglied ist? Was soll man antworten, wenn beim Bewerbungsgespräch danach gefragt wird?

Chefs dürfen nach Zugehörigkeit einer Gewerkschaft fragen

Arbeitgeber haben das Recht Mitarbeiter zu fragen, ob sie Mitglieder in einer Gewerkschaft sind. Das wurde vom Bundesarbeitsgericht entschieden, als die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) einen Antrag stellte, Arbeitgebern grundsätzlich diese Frage zu verbieten. In diesem Fall ging es um die Stadtwerke München, die den Nahverkehr betreiben. Die Angestellten sollten mitteilen, ob sie Mitglied bei der GDL sind, damit die Stadtwerke erfahren konnten, welche Mitarbeiter vom neuen Tarifvertrag durch den Tarifabschluss mit Verdi betroffen sind.

Eine grundsätzliche Unterlassung einer Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit sprach das Gericht nicht aus, jedoch hat das Bundesarbeitsgericht auch entschieden, dass im Fall eines Arbeitskampfes die Frage nach der Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht gestellt werden darf.

Arbeitnehmer müssen ihre Gewerkschaftszugehörigkeit nicht offen legen

Der Arbeitgeber darf zwar nach Gewerkschaftszugehörigkeit fragen, aber der Arbeitgeber muss darauf nicht antworten. Sollte diese Frage beim Bewerbungsgespräch gestellt werden, darf sogar gelogen werden. Arbeitnehmer sind somit nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.

Allerdings ist es manchmal sinnvoll, wenn man dem Chef von der Gewerkschaftszugehörigkeit erzählt und das ist dann der Fall, wenn im Unternehmen Tarifverträge angewendet werden. Mitglieder einer Gewerkschaft bekommen oftmals ein höheres Gehalt und bessere Arbeitsbedingungen. Ist der Mitarbeiter Gewerkschaftsmitglied und der Unternehmer Mitglied eines Arbeitnehmerverbandes, sollte der Chef von der Mitgliedschaft in Kenntnis gesetzt werden, damit der Arbeitnehmer von diesen Vergünstigungen profitieren kann.

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