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Arbeiten im Gefängnis: Gehalt, Jobs & Co. in der JVA

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Langer Gang in einem Gefängnis, rechts und links befinden sich teils offene Zellentüren.

Etwa 180 Justizvollzugsanstalten (JVA), wie Gefängnisse offiziell heißen, gibt es momentan in Deutschland. Hier sitzen circa 50.000 Häftlinge eine Freiheitsstrafe ab. Diese sind aber selbstverständlich nicht die einzigen Menschen innerhalb einer Haftanstalt: Damit eine JVA funktioniert, benötigt es gut ausgebildetes Personal. Über deren Arbeitsalltag ist allerdings nur wenig bekannt.

Welche Berufe gibt es im Gefängnis überhaupt? Welche Gehälter kann man im Strafvollzug erwarten? Und wie sieht es eigentlich mit den Häftlingen aus, dürfen die arbeiten? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen wir uns in diesem Artikel.

Sie haben den Schlüssel: Die Arbeit von Justizvollzugsbeamten

Wärter, Wächter oder manchmal gar Schließer – es gibt viele Namen für den wichtigsten Beruf in einem Gefängnis. Diese Bezeichnungen sind jedoch irreführend, denn die Arbeit von Justizvollzugsbeamten geht weit über das bloße Aufpassen auf Häftlinge hinaus.

Selbstverständlich sind Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizvollzugsdienst auch für den sicheren Strafvollzug zuständig: Im Zuge dessen kontrollieren sie Häftlinge sowie deren Zellen und können notfalls auch eine körperliche Durchsuchung durchführen, schließlich sind Waffen, Drogen und Alkohol tabu. Weitere Standardaufgaben sind die Versorgung mit Essen und Kleidung. Doch diese Tätigkeiten – Allgemeiner Vollzugsdienst (AVD) genannt – machen nur einen Teil der Pflichten aus. Im sogenannten Werkdienst leiten Justizvollzugsbeamte einen Werkbetrieb, in dem Häftlinge einer geregelten Arbeit nachgehen können. Viele nutzen die Haftdauer auch, um eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung wahrzunehmen. Ein Justizvollzugsbeamter ist dann also auch pädagogisch gefragt, weist Aufgaben sowie Geräte zu und beurteilt die erbrachte Arbeitsleistung. Zusätzlich gibt es den Verwaltungsdienst, bei dem etwa Personalakten gepflegt werden, sowie den Sanitätsdienst: Hier helfen Justizvollzugsbeamten Ärzten und Pflegern bei der Krankenbetreuung.

Wer sich für diesen Beruf interessiert, muss eine zweijährige duale Ausbildung absolvieren. Angehende Azubis sollten hierfür einen mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung mitbringen. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland, manche schreiben etwa ein Mindestalter von 20 oder 21 Jahren vor, Brandenburg beispielsweise fordert zusätzlich eine Mindestkörpergröße von 1,60 m. Viel wichtiger ist jedoch die charakterliche Eignung: Zu diesem Zwecke werden strenge Auswahlverfahren durchgeführt. Um für den Werkdienst zugelassen zu werden, bilden sich viele Justizvollzugsbeamte zudem später weiter, indem sie etwa eine Meister- oder Technikerprüfung absolvieren.

Zusätzlich gibt es Beamte und Beamtinnen im gehobenen Justizvollzugsdienst. Diese übernehmen vermehrt Verwaltungsaufgaben, z. B. die Erstellung von Dienstplänen oder die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Werkbetriebe, und können irgendwann sogar bis zum Anstaltsleiter aufsteigen – der Hauptarbeitsort ist also ein Büro. Dennoch besteht auch hier direkter Häftlingskontakt, im Gegensatz zu ihren Kollegen im mittleren Dienst müssen sie aber keine Uniform tragen. Um sich für diesen Beruf zu qualifizieren, sollte mindestens die Fachhochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss mitgebracht werden. Auch hier gibt es entsprechende Auswahlverfahren; wer diese übersteht, beginnt dann den sogenannten Vorbereitungsdienst, welcher die nötigen Kenntnisse für eine Beamtenlaufbahn im gehobenen Justizvollzugsdienst vermittelt. Dieser ist als dreijähriges Diplomstudium organisiert.

Wie viel verdienen Justizvollzugsbeamte?

Justizvollzugsbeamte sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Somit richtet sich ihre Entlohnung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Hierbei ist der Gesamtlohn auch von der Berufserfahrung abhängig, Beamte im Justizvollzug befinden sich nämlich in Besoldungsgruppe A, welche in acht verschiedene Stufen eingeteilt ist. Nach welcher dieser Stufen entlohnt wird, hängt davon ab, wie lange ein Staatsbeschäftigter bereits im Beruf aktiv ist. Auch unterscheidet sich das exakte Einkommen je nach Bundesland.

Justizvollzugsbeamte im mittleren Dienst sind je nach Rang in Besoldungsgruppe A6, A7, A8 oder A9 eingeteilt – somit liegt das Bruttomonatsgehalt zwischen ca. 2.420 und 3.750 Euro.

Justizvollzugsbeamte im gehobenen Dienst befinden sich in den Besoldungsgruppen A9 bis A13. Demnach liegt ihr Bruttolohn zwischen ca. 2.900 und 5.730 Euro.

Insgesamt bietet der Beruf als Justizvollzugsbeamter gute Aufstiegschancen sowie eine vergleichsweise überdurchschnittliche Vergütung – auch das kann für viele ein zusätzlicher Anreiz sein. Weitere Gehaltsdaten finden Sie hier.

Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Ärzte, Pädagogen und Sozialarbeiter: Diese weiteren Berufe gibt es im Strafvollzug

Zum Mikrokosmos einer Justizvollzugsanstalt gehören noch viele weitere Berufsgruppen, schließlich benötigen Häftlinge manchmal auch medizinische Hilfe oder nehmen an Resozialisierungsmaßnahmen teil. Diese weiteren Berufe gibt es etwa in einer JVA:

Ärzte, Pfleger, Pädagogen, Psychologen und Sozialarbeiter sowie Mitarbeiter der Verwaltung sind die gängigsten Berufe innerhalb eines Gefängnisses, Vollzugsbeamte ausgenommen. Lehrer werden vor allem in Jugendhaftanstalten benötigt.

Auch hier gilt: Mitarbeiter des Justizvollzugs sind verbeamtet, somit richtet sich ihr Einkommen nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Welcher Beruf welcher Vergütungsgruppe zugeteilt wird, ist nicht einheitlich geregelt. Üblicherweise erhalten Sozialarbeiter und Verwaltungswirte allerdings wie Beamte im gehobenen Justizvollzugsdienst einen Lohn zwischen Besoldungsgruppe A9 und A13 (= ca. 2.900 bis 5.730 Euro). Pädagogen, Psychologen, Mediziner, Seelsorger und Juristen befinden sich hingegen meist in Besoldungsgruppe A13, A14 oder A15 (= ca. 4.460 bis 7.040 Euro), manchmal auch in Besoldungsgruppe E13 oder E14 (= ca. 4.000 bis 6.360 Euro).

Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Der Alltag im Gefängnis: Ist die Arbeit in einer JVA gefährlich?

Verrohte Schwerverbrecher, gewalttätige Vollzugsbeamte und ein Klima der Angst: Wenn man Serien wie Prison Break glauben würde, dann wäre Arbeiten im Gefängnis wohl kaum erstrebenswert. Wie so häufig stimmen diese Klischees aber nicht mit der Realität überein. Tatsächlich ist der Großteil der Häftlinge nicht wegen Gewaltdelikten hinter Gitter geraten, und nur weniger als 2.500 Menschen sitzen in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe ab. Hingegen liegt das Strafmaß bei fast 90 Prozent aller Insassen bei maximal fünf Jahren, bei fast der Hälfte sogar bei einem Jahr oder weniger.

Das bedeutet aber nicht, dass der Job in einem Gefängnis einfach ist: Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit sind notwendige Eigenschaften. Noch viel wichtiger ist allerdings Empathie, denn eine JVA dient nicht nur dem Freiheitsentzug, sondern hat vor allem die erfolgreiche Resozialisierung zum Ziel. Das ist ein stetiger Balanceakt für alle Gefängnismitarbeiter: Einerseits müssen sie ihren Sicherungsauftrag erfüllen und dafür sorgen, dass Häftlinge stets beaufsichtigt werden, um eine Gefährdung der Allgemeinheit vollständig auszuschließen. Andererseits haben sie auch einen Eingliederungsauftrag und müssen die Insassen auf ein Leben nach dem Gefängnis vorbereiten.

Gerade deswegen ist es unverzichtbar, dass Beschäftigte eines Gefängnisses alle Häftlinge mit dem angemessenen Respekt behandeln. Nur mit der richtigen Mischung aus Selbstvertrauen, Nervenstärke und Fingerspitzengefühl funktioniert Strafvollzug. Nicht zufällig sind viele der Justizvollzugsbeamten Quereinsteiger; das Durchschnittsalter zu Beginn der Ausbildung liegt bei über 25 Jahren: Lebenserfahrung und Berufspraxis in anderen Feldern kann häufig hilfreich sein, denn für die Arbeit müssen große psychische Ressourcen mitgebracht werden. Daher ist es auch angeraten, trotz allem eine gesunde Distanz zu den Insassen zu wahren, damit man die Arbeit nicht mit nach Hause nimmt. Mögliche Wochenend- und Nachtarbeit verstärkt den Stress, der tägliche Dienstplan in einer JVA ist nämlich in drei Schichten eingeteilt. Immer sind Mitarbeiter vor Ort, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.

Physische Gewalt erleben Gefängnismitarbeiter hingegen äußerst selten, Horrorszenarien wie Geiselnahmen oder Häftlingsaufstände sind absolute Einzelfälle. Dennoch sind alle Justizvollzugsbeamte in Selbstverteidigung geschult, Sicherheit geht schließlich vor. Zusätzlich gibt es spezielle Einsatzgruppen, die mit Schlagstöcken, Reizgas oder Schusswaffen ausgestattet sind, um z. B. beim Transport von gefährlichen Gefangenen assistieren zu können. Für JVA-Mitarbeiter besteht innerhalb eines Gefängnisses aber in nahezu allen Fällen keine Gefahr, möglicherweise ist es sogar sicherer als außerhalb.

Das Gefängnis gleicht vielmehr einer besonderen Sozialeinrichtung – gerade hierin liegt für die meisten Mitarbeiter auch die spezielle Motivation. Durch therapeutische, pädagogische und soziale Hilfe kann einem Häftling im Idealfall ein zweites Leben nach Haftende ermöglicht werden. Ein ganz normaler Job ist es aber selbstverständlich trotzdem nicht, schließlich steht hinter jedem Häftling, ganz gleich ob Fahrraddieb oder Mörder, eine eigene Biographie. Abwechslung ist also garantiert.

Auch Häftlinge arbeiten

Justizvollzugsbeamte, Ärzte oder Sozialpädagogen sind nicht die einzigen Personen, die in einem Gefängnis einer Beschäftigung nachgehen. Was viele nicht wissen: Arbeit ist für fast alle Gefangenen Pflicht. Sie schafft einen konstanten Tagesablauf und vermittelt berufsrelevante Fertigkeiten sowie Fähigkeiten. Somit leistet sie einen entscheidenden Teil zur späteren Resozialisierung. Gleichzeitig bringt sie Abwechslung und Sinnhaftigkeit in das oftmals monotone Gefängnisleben.

Häftlinge arbeiten in Werkbetrieben – diese sind in der Regel handwerklicher Natur. Beispiele für Arbeitsbetriebe in einem Werkhof sind etwa:

Zusätzlich bieten Haftanstalten neben klassischen Ausbildungsangeboten auch arbeitstherapeutische Maßnahmen an. Viele Häftlinge arbeiten zudem im Auftrag von Unternehmen und übernehmen einzelne Fabrikationsschritte, z. B. die Montage von Gerätschaften oder die Sortierung und Verpackung von fertiggestellten Produkten. Hunderte Unternehmen sind daran beteiligt, insgesamt erwirtschaften Häftlinge so jedes Jahr einen Umsatz von vielen Millionen Euro.

Obwohl sie regulär bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, liegt ihr Gehalt allerdings weit unter dem Mindestlohn. Das Strafvollzugsgesetz legt eine Vergütung in Höhe von neun Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung fest. Je nach Arbeitsschwierigkeit gibt es dann fünf Vergütungsstufen. Zusätzlich sind kleinere Zulagen möglich. Insgesamt steht am Ende aber nur ein kümmerlicher Stundenlohn zwischen ein und zwei Euro. Hiervon bekommen Inhaftierte drei Siebtel direkt für den persönlichen Bedarf ausgezahlt, den Rest erhalten sie nach Ende der Haftstrafe.

Knapp ein Sechstel aller Gefängnisinsassen befindet sich im offenen Vollzug. Das bedeutet: Sie können die JVA tagsüber verlassen und gehen einem regulären Beruf nach. Hier kann dann auch ein höheres Einkommen erwirtschaftet werden, allerdings wird Strafgefangenen dafür meist ein monatlicher Haftkostenbeitrag in Höhe von mehreren Hundert Euro in Rechnung gestellt.

Inwiefern Häftlinge besser bezahlt werden sollten, wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Verfechter des bisherigen Modells verweisen darauf, dass Gefängnisinsassen trotz allem keine regulären Arbeitnehmer seien, sondern in einem Sonderrechtsverhältnis stünden. Zudem müssten Häftlinge (sofern sie keinen Haftkostenbeitrag erbringen) nicht für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung aufkommen: Jeder Insasse koste den Staat immerhin mehr als 100 Euro pro Tag.

Kritiker monieren wiederum, dass die geringe Vergütung dem Endzweck der Resozialisierung schade. Viele Insassen müssen ohnehin erst einmal einen Schuldenberg abarbeiten, der durch Anwaltskosten oder Schadensersatzforderungen entstanden ist. Hinzu kommt, dass Häftlinge zwar durchaus wertvolle Arbeit leisten, aber dennoch nicht in die Rentenkasse einzahlen dürfen – das wiegt besonders bei langen Freiheitsstrafen schwer. Dadurch verlassen viele Häftlinge das Gefängnis in großer Armut, was eine Reintegration in die Gesellschaft erschwert.

Seit 2014 gibt es die Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), welche sich für die Rechte von Häftlingen einsetzt. Eines ihrer Ziele ist die Übernahme des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Erhalt voller Sozialversicherungsleistungen. Ihr Argument: ­­Die Strafe liege im Freiheitsentzug. Arbeit hingegen solle hiervon unberührt sein.

 

Quellen:

Bundesagentur für Arbeit

Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)

Hannoversche Allgemeine

Münchner Merkur

n-tv

Rheinische Post Online

Spiegel

Statista

Statistisches Bundesamt

Zeit Online