Jobangebote für Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Datenbasis: 333 Datensätze
Region Q1 Ø Q3 Offene Jobs
Deutschland: 2.395 € 2.944 € 3.599 €
Baden-Württemberg 2.371 € 2.932 € 3.593 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Bayern 2.551 € 3.139 € 3.723 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Berlin 2.389 € 2.764 € 3.692 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Brandenburg 2.092 € 2.334 € 3.303 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Bremen 2.437 € 2.994 € 3.661 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Hamburg 2.198 € 2.764 € 3.606 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Hessen 2.486 € 2.755 € 3.415 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Mecklenburg-Vorpommern 2.257 € 2.774 € 3.392 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Niedersachsen 3.148 € 3.750 € 4.142 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Nordrhein-Westfalen 2.641 € 3.062 € 3.828 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Rheinland-Pfalz 2.327 € 3.208 € 3.749 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Saarland 2.219 € 2.475 € 3.484 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Sachsen 1.885 € 2.398 € 3.338 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Sachsen-Anhalt 2.337 € 2.723 € 3.408 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Schleswig-Holstein 1.977 € 2.924 € 3.363 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Thüringen 2.111 € 2.594 € 3.172 € Jobs Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung:

1. Gehalt

Als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung liegt das deutschlandweite Gehalt bei 2.944 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 333 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 2.395 € beginnen, Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 3.599 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 2.924 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 2.932 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 3.146 Euro brutto
  • 30 Jahre = 3.202 Euro brutto
  • 35 Jahre = 3.297 Euro brutto
  • 40 Jahre = 3.426 Euro brutto
  • 45 Jahre = 3.661 Euro brutto
  • 50 Jahre = 3.005 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 2.364 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 3.095 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 3.414 Euro brutto
2. Ausbildung / Weiterbildung

Der Beruf der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist eine Tätigkeit, die ausschließlich über eine Weiterbildung gelernt werden kann. Interessierte Personen müssen einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis nachweisen können, um Zugang zu der Fortbildung zu erhalten. Die Weiterbildung kann in Vollzeit oder Teilzeit durchlaufen werden und dauert in der Regel knapp zwei Jahre. Sie findet in den Schulungsräumen eines Bildungszentrums des Sozial- und Gesundheitswesens statt. Bewerber sollten über psychische Stabilität und soziale Kompetenzen verfügen sowie ausgeglichen und kommunikativ sein. Sie müssen Kenntnisse anschaulich und verständlich vermitteln können und einfühlsam sein.

Die Ausbildung vermittelt Bereiche der Pädagogik, der Arbeitskunde, der Psychologie und des Rechts. Zudem erhält der Teilnehmer Kenntnisse über die Planung des Rehabilitationsverlaufs und befasst sich mit dem Krisenmanagement, der Kommunikation und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die er bei der Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung beachten muss. Er lernt, die Persönlichkeit und die berufliche Entwicklung von Menschen mit Behinderung zu fördern, damit diese, entsprechend ihren Möglichkeiten, einer selbstständigen Arbeit nachgehen können.

In der Weiterbildung lernen die angehenden Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung:

  • Planung und Förderung des Rehabilitationsablauf in der Werkstatt,
  • Berufs- und Persönlichkeitsförderung,
  • Rehabilitative Gestaltungsaspekte,
  • Kommunikation mit Menschen mit Behinderung,
  • Zusammenarbeit mit Institutionen,
  • Rechtliche Rahmenbedingungen,
  • Hospitationen,
  • Krisenmanagement.

Die Weiterbildungsprüfung am Ende des Lehrgangs besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Projektarbeit. Im schriftlichen Teil beantwortet der Teilnehmer Fragen zur Berufs- und Persönlichkeitsförderung, zur Kommunikation und zur Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung. Die praktische Projektarbeit umfasst eine Präsentation und ein Fachgespräch und beinhaltet Aufgaben der Arbeitsgestaltung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Nach der Weiterbildung besteht für die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung die Möglichkeit, ein Studium zu absolvieren.

Weitere Details zum Gehalt in der Ausbildung als Fachangestellte/-r für Arbeitsförderung.

3. Studium

Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung können Sonderpädagogik beziehungsweise Rehabilitation studieren, um sich beruflich weiterzubilden. Das Studium qualifiziert für eine Tätigkeit im Schulbereich und andere Berufsfelder. Der Lehramtsstudiengang besitzt eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und umfasst 180 Leistungspunkte. Da es sich bei Sonderpädagogik um ein Zweifach-Studium handelt, muss der Studierende ein weiteres Studienfach, wie Deutsch oder Mathematik belegen. Zugangsvoraussetzungen sind ein Abitur und eventuell ein Vorpraktikum.

Der Studiengang vermittelt die Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die sonderpädagogische Beratung und Unterstützung benötigen. Der Student erhält Kenntnisse über grundlegende Aspekte der Sonderpädagogik und der Didaktik und lernt das Klassen-Lehrer-Prinzip in Sonderschulen kennen. Das Studium fördert die persönlichen Kompetenzen der Studenten, da diese einen grundlegenden Stellenwert für die spätere Tätigkeit darstellen. Der Studierende befasst sich mit verschiedenen Handlungsfeldern der Sonderpädagogik und erhält Fachwissen über den sonderpädagogischen Dienst sowie die Kooperation mit verschiedenen Bildungseinrichtungen. Weiterhin lernt er, Lernprozesse zu initiieren und zu erkennen und den Unterricht professionell zu gestalten. Der Student befasst sich deshalb mit der Theorie und Praxis der Gestaltung von Lernumgebungen und entwickelt fachspezifische Methoden für den Unterricht. In verschiedenen Praktika erprobt der Student eigene Unterrichtsentwürfe in der Praxis.

Die wichtigsten Inhalte des Studiengangs der Sonderpädagogik sind:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Psychologie,
  • Grundfragen der Bildung,
  • Didaktik,
  • Methodik,
  • Sonderpädagogik,
  • Sonderpädagogische Handlungsfelder,
  • Allgemeine Pädagogik,
  • Schulpädagogik,
  • Mathematik,
  • Deutsch,
  • Recht.

Die wissenschaftliche Abschlussarbeit qualifiziert für das weiterführende Masterstudium. Dort kann der Absolvent sich Schwerpunkte im Bereich der nachschulischen Betreuung oder Beratung legen und vertieft seine sonderpädagogischen Kenntnisse. Nach Abschluss des Masters kann der Absolvent eine beratende oder leitende Funktion in einer Einrichtung der Sozial- und Behindertenhilfe übernehmen. Oder er absolviert ein Referendariat und erhält damit die Lehrbefähigung an einer öffentlichen Schule.

4. Tätigkeit

Die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder in auf behinderte Menschen ausgerichtete Abteilungen produzierender Betriebe, um ihnen die Aufnahme einer geregelten Arbeit zu ermöglichen. Sonderpädagogisch geschult arbeiten sie so mit Behinderten unter Bedingungen, die einer tatsächlichen Werkstatt oder sonstigem Arbeitsbereich nahe kommen und helfen ihnen so, sich in der realen Arbeitswelt zurecht zu finden. Zu ihren Tätigkeiten gehört das Betreuen und Fördern von Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung. Dafür entwickeln sie, zusammen mit verschiedenen Fachdiensten, berufsbildende und arbeitserzieherische Förderkonzepte sowie persönlichkeitsfördernde Maßnahmen.

Bei einer Neuaufnahme prüfen die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen mit Behinderung, um eine adäquate und berufsförderliche Arbeitsmöglichkeit zu schaffen. Anschließend ermitteln sie, ob die Werkstätte mit ihren verschiedenen Berufs- und Produktionsbereichen für die Rehabilitation und Integration des Menschen mit Behinderung geeignet ist. Um die Eignung festzustellen, beobachten und dokumentieren sie das Arbeits- und Sozialverhalten, die Konzentrationsfähigkeit sowie die motorischen Fähigkeiten der Person. Auch befragen sie Angehörige und informieren diese über verschiedene Möglichkeiten einer berufsbildenden Maßnahme. Die Ergebnisse fließen in einen Eingliederungs- und Förderplan. Dieser Plan ist für die Fachkräfte bei ihren arbeitsvorbereitenden Planungen, bei der Zuteilung von Aufgaben, bei der Durchführung von Lehrgängen und der Betreuung im Alltag der Werkstatt hilfreich.

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