Tarifverträge

         

    Tarifverträge

    Tarifverträge werden in Deutschland zwischen den Gewerkschaften als Vertretern der Arbeitnehmerschaft und den Arbeitgeberverbänden geschlossen, den Vertretern der Unternehmen.

    Bei weitem nicht alle Unternehmen gehören dem Arbeitgeberverband an. Diese Unternehmen sind nicht an die Tarifverträge gebunden, auch wenn ihre Branche vielleicht von einer der großen Gewerkschaften "abgedeckt" wird. Das bedeutet, dass sich beispielsweise nicht jedes Unternehmen etwa der metallverarbeitenden Industrie an die von den Arbeitgeberverbänden mit der IG Metall ausgehandelten Tarifverträge halten muss.

    Ist das Unternehmen allerdings Mitglied im Arbeitgeberverband, muss es sich an die tariflichen Vorgaben halten (Tarifbindung). Der Tarifvertrag gilt dann automatisch für alle Arbeitsverhältnisse. Sollten im Arbeitsvertrag festgesetzte Änderungen den Arbeitnehmer schlechter stellen, sind diese automatisch ungültig.

    In manchen Arbeitgeberverbänden gibt es allerdings auch die Möglichkeit der OT-Mitgliedschaft (Ohne Tarifbindung).

    Arbeitnehmer, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, unterliegen keiner Tarifbindung. Trotzdem zahlen die meisten tarifgebundenen Arbeitgeber auch diesen Mitarbeitern den Tariflohn. Sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden, muss der Arbeitgeber zwingend den Tarifvertrag anwenden.

    Welche Tarifverträge gelten, hängt von der Branche ab. Es gibt Tarifverträge für Medien, den öffentlichen Dienst, für die Metallindustrie, für Bergbau und Chemie, für die erziehenden und wissenschaftlichen Berufe, für die Polizei usw.

    In den Tarifverträgen sind aber nicht nur die Löhne und die Lohnentwicklung für die nächsten Jahre festgelegt. Tarifverträge regeln fast alle Rechte und Pflichten der Tarifparteien im gegenseitigen Umgang: Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, und Arbeitsbedingungen.

    Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen:


    • Vergütungstarifverträge: In ihnen wird die Höhe der Vergütungen festgelegt (Gehaltstarifvertrag, Lohntarifvertrag, Entgelttarifvertrag)
    • Flächentarifvertrag: Diese Tarifverträge gelten für eine bestimmte Region, etwa ein einziges Bundesland. Üblicherweise gelten Tarifverträge aber bundesweit.
    • Firmentarifvertrag: Gilt für ein einziges Unternehmen
    • Manteltarifvertrag: Regelt im Prinzip alles außer der Vergütung: Kündigungsfristen, Urlaub, Arbeitszeiten, und die Einteilung in die Gehaltsgruppen, deren Vergütung im Vergütungstarifvertrag festgelegt wird


    Die Tarifverträge werden beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales registriert und sind für jeden einsehbar.

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