Die Vergütung während der Ausbildung spiegelt wider, dass der Auszubildende noch keine vollwertige Arbeitskraft im gewählten Beruf ist. Demzufolge liegt die Vergütung eines Auszubildenden weit unter dem eines Facharbeiters. Laut Berufsbildungsgesetz muss die Vergütung nach der Anzahl der Lehrjahre gestaffelt sein, also mit jedem Lehrjahr ansteigen, was auch sinnvoll ist, da es dem Fortschritt der Ausbildung und damit dem zunehmenden Wissensstand sowie den Fertigkeiten des Auszubildenden Rechnung trägt.
Die Auszubildendenvergütung ist kein Gehalt oder Lohn im eigentlichen Sinn, da sie historisch gesehen ein Unkostenbeitrag zum Lebensunterhalt des Auszubildenden ist. Sie kann daher auch zum Teil aus Sachleistungen wie Unterkunft bestehen. Für den Auszubildenden ist vor allem wichtig zu wissen, dass die Ausbildungsvergütung wie auch normaler Lohn steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig ist, wenn sie die Freibeträge übersteigt. Der auszubildende Betrieb ist auch bei Auszubildenden zur Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall verpflichtet. Darüber hinaus werden auch die Berufsschulzeiten, für die jeder Auszubildende freigestellt werden muss, wie die Ausbildungszeiten im Betrieb bezahlt.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von Branche zu Branche unterschiedlich und bewegt sich meist zwischen 300 und 800 € monatlich. In Betrieben, die tarifgebunden sind oder sich freiwillig dem für sie geltenden Tarif angeschlossen haben, ist die Höhe und die Staffelung der Vergütung nach Ausbildungsjahren im Tarifvertrag festgelegt. Ist der ausbildende Betrieb nicht tarifgebunden, ist die Höhe der Ausbildungsvergütung entweder in einer Betriebsvereinbarung oder im Zweifelsfall im einzelnen Ausbildungsvertrag festgelegt. Sie sollten sich in diesen Fällen unbedingt vorher über die branchenüblichen Sätze informieren, am einfachsten geht das mittels der branchenspezifischen Tarifverträge, die bei den jeweiligen Gewerkschaften erhältlich sind. Ob der Betrieb, in dem Sie Ihre Ausbildung machen möchten, nach Tarif zahlt oder nicht, können Sie beim Betriebsrat der Firma, falls vorhanden, oder bei demjenigen erfragen, der im Betrieb für die Personalangelegenheiten zuständig ist.