Überbetriebliche Ausbildung

         

    Überbetriebliche Ausbildung

    Eine überbetriebliche Ausbildung ist nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, eine Zusatzausbildung, die man neben der Arbeit im Betrieb macht. Vielmehr handelt es sich um Teile der normalen betrieblichen Ausbildung, die nicht im Ausbildungsbetrieb erfolgen können. Grund hierfür ist meist, dass die Betriebe manche Lerninhalte, die in den Ausbildungsordnungen festgelegt sind, selbst nicht vermitteln können, zum Beispiel weil die Abläufe von einem Dienstleister oder Lieferanten übernommen werden. Auch der hohe Spezialisierungsgrad, den viele Firmen mittlerweile aufweisen, erschwert eine umfassende Ausbildung gemäß der Ausbildungsordnung in einem einzigen Betrieb. Dieses Defizit wird durch die überbetriebliche Ausbildung ausgeglichen. Sie bildet daher auch ein effektives Instrument zur Sicherung von Ausbildungsplätzen, die sonst wegfallen würden, da die Betriebe die Ausbildung nicht vollständig gewährleisten könnten.

    Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt also außerhalb des Ausbildungsbetriebs und fasst die Auszubildenden mehrerer Betriebe zusammen. Die überbetrieblichen Lehrgänge werden von den Handwerkskammern und Innungen durchgeführt und können insgesamt einen Umfang von drei bis vier Wochen im Jahr haben. Die überbetriebliche Ausbildung sollte nicht mit der Berufsschule verwechselt werden, deren Aufgabenstellung im dualen Berufsausbildungssystem (Praxis + Theorie) eine ganz andere ist. Die Berufsschule ist für die Vermittlung von theoretischem Fachwissen und die Ergänzung der Allgemeinbildung zuständig, während die überbetriebliche Ausbildung Teil der praktischen Berufsausbildung ist. Die Innungen und Handwerkskammern unterhalten daher für ihre Lehrgänge auch eigene Werkstätten.

    Da die überbetriebliche Ausbildung ein Teil der betrieblichen Ausbildung ist, der einfach nur ausgelagert wurde, läuft die Ausbildungsvergütung während dieser Zeit ganz normal weiter. Auch die anderen Rechte und Pflichten der Auszubildenden werden davon nicht berührt (Anwesenheitspflicht, Krankmeldung, etc.). Die überbetriebliche Ausbildung ist für die Auszubildenden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

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