Falls Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, aus welchen Gründen auch immer, sind Sie wahrscheinlich nicht sehr erfreut darüber. Eine Abfindung durch den Arbeitgeber soll eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein. Ganz ungehindert genießen kann man die Abfindung meist nicht, denn zuerst mal nimmt sich der Staat ein nicht unbeträchtliches Stück in Form der Steuern. Wenn man nach der Entlassung arbeitslos ist, kann es außerdem dazu kommen, dass die Abfindung zu einer Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes führt.
Wenn Sie zumindest wissen möchten, ein wie großer Anteil Ihrer Abfindung Ihnen an den Fiskus "verloren" geht, können Sie einen Online-Abfindungs-Rechner nutzen, der für Sie die Fünftelregelung zur Höhe Ihrer Abfindung anwendet. So können Sie erkennen, wie viel Geld Ihnen von der Abfindung bleibt.
Mit der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung auf das normale Einkommen, welches versteuert wird, aufgeschlagen. Dann wird die darauf entfallende Steuer berechnet. Die Differenz zwischen diesem und dem "normalen" Steuerbetrag wird mit fünf multipliziert. Der Endbetrag ist der Steuerbetrag, den Sie für Ihre Abfindung zahlen müssen.
Das klingt sehr kompliziert, ist aber im Endeffekt meist günstiger für Sie, als wenn Ihre Abfindung in der üblichen Weise versteuert würde. Bei einem größeren Betrag würde nämlich die Steuerprogression dafür sorgen, dass Sie auch einen größeren Anteil an den Fiskus abgeben müssen.