Unter einer Haushaltshilfe verstehen die meisten Leute lediglich Putzfrauen oder höchstens noch Haushälterinnen. Darüber hinaus zählt aber im Sinne der Sozialleistungen auch Personal zur Pflege und Kinderbetreuung, ebenso wie das Personal zur Verrichtung aller im Haushalt anfallenden Arbeiten (Kochen, Putzen, Waschen, etc.). Eine Haushaltshilfe kann fest angestellt sein oder wie die meisten Putzfrauen stundenweise für die Dienstleistung engagiert werden.
Eine Haushaltshilfe ist nicht immer ein Luxus, den man sich gönnt, weil man selbst keine Zeit oder Lust hat, die Arbeiten im Haushalt selbst zu erledigen. Oftmals ist eine Haushaltshilfe eine dringend notwendige Unterstützung bei der Pflege hilfsbedürftiger Menschen oder bei der Betreuung der Kinder. Wenn Sie eine Haushaltshilfe brauchen, aber nicht die finanziellen Mittel dafür haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung (Haushaltshilfe als Sozialleistung). Ein Anspruch auf Kostenbeteiligung bzw. -übernahme für eine Haushaltshilfe kann sich aus den Leistungen der folgenden Träger ergeben:
Die häufigste Form der Kostenbeteiligung für die Haushaltshilfe bei den Krankenkassen ist die Übernahme des Verdienstausfalls, wenn Sie zur Pflege Ihres erkrankten Ehepartners oder Kindes unbezahlten Urlaub nehmen. Aber auch Kosten für eine Dienstleistungskraft können erstattet werden. Darüber hinaus können Sie eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha-Maßnahme beantragen, wenn Sie ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen haben. Schwangere haben generell Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn dies durch die Entbindung oder ärztliche Anordnung nötig ist.
In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Kosten für eine Haushaltshilfe nur erstattungsfähig, wenn eine der drei Pflegestufen vorliegt. Meist wird diese Form der Haushaltshife von Pflegediensten geleistet.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können, wenn Sie keine Kostenübernahme durch einen der oben genannten Träger erhalten, zumindest bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Haushaltshilfe fällt je nach deren Aufgaben in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen, der Pflegekosten oder der Kinderbetreuung.