Das Wohngeld, oder auch Mietzuschuss, ist eine staatliche Förderung für Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihre Unterkunft zu sichern. Aufgrund des Wohngeldgesetzes, das Teil der Sozialgesetze ist, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Miete bzw. zu den Kosten Ihres Eigenheims beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Zuständig für die Bearbeitung des Antrags auf Wohngeld, egal ob in Form des Mietzuschusses oder eines Lastenzuschusses für Ihr Eigenheim ist die Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung.
das Einkommen der Personen, die in der Wohnung bzw. dem Haus leben
die Anzahl der Familienmitglieder, die zusammen wohnen
die Höhe der Miete bzw. Belastung auf Grundlage des angemessenen Wohnraums
Für den Antrag auf Wohngeld benötigen Sie daher neben den entsprechenden Formularen, die Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle oder online erhalten, alle Bescheinigungen über Einkünfte (Einkommensnachweis vom Arbeitgeber, Nachweis über Kapitaleinkünfte, Bescheid der Arbeitsagentur, Rentenbescheid, etc.). Darüber hinaus ist bei einem Mietzuschuss eine Bescheinigung des Vermieters beizufügen. Das entsprechende Formular erhalten Sie ebenfalls bei der Wohngeldstelle bzw. online.
Die Höhe des Wohngelds hängt jeweils von Ihrenn persönlichen Umständen ab. Wenn Sie vor Antragstellung berechnen möchten, wie hoch in etwa der Zuschuss sein wird, können Sie in den Wohngeld-Tabellen nachschauen. Die Wohngeld-Tabellen werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch online zur Verfügung gestellt. Sie sind unterteilt nach Anzahl der Personen im Haushalt und dem monatlichen Gesamteinkommen. Das Gesamteinkommen berechnet sich aus dem Jahreseinkommen aller berechtigten Personen im Haushalt, wobei alle Einkunftsarten außer dem Kindergeld dazu zählen.
Wenn Sie bereits staatliche Zuschüsse zur Unterkunft erhalten, z. B. im Rahmen von Arbeitslosengeld 2, Erwerbsminderungsrente oder Sozialgeld, können Sie keinen Antrag auf Wohngeld stellen, da eine doppelte Förderung ausgeschlossen ist. Änderungen der Personenzahl oder der Einkommensverhältnisse müssen sofort bei der Wohngeldstelle gemeldet werden.