News

Sabbatical: So klappt’s mit der beruflichen Auszeit

Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
findest du im Stepstone Magazin
Frau bei beruflicher Auszeit am Strand

Einfach mal eine Zeit lang raus aus dem Job, ohne dafür kündigen zu müssen: Das verspricht das Sabbatical. Seit Jahren steigt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Interesse an einer längeren beruflichen Auszeit stetig. Ob Burnout-Prävention, Pflege von Angehörigen oder einfach nur Selbstverwirklichung – Gründe für das auch als Sabbatjahr bezeichnete Modell gibt es viele. Allerdings bietet sich nicht jedem Berufstätigen diese Möglichkeit. Und die verschiedenen Ausprägungen von Sabbaticals können ganz schön verwirrend sein. Wie Sie die geplante „Lücke im Lebenslauf“ richtig angehen, haben wir hier zusammengestellt.

Definition: Das bedeuten Sabbatical und Sabbatjahr

Laut Duden ist ein Sabbatical eine „(neben dem jährlichen Erholungsurlaub) einmal in einem längeren Zeitraum gewährte längere Freistellung“. Das bedeutet also, dass Beschäftigte für mehrere Monate oder sogar für ein ganzes Jahr (dann handelt es sich um das, was im engeren Sinne mit der früher üblichen Bezeichnung Sabbatjahr gemeint ist) nicht ihrer Erwerbsarbeit nachgehen müssen. Allerdings bleiben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer formell bei dem Arbeitgeber beschäftigt und können auch nach der Auszeit wieder in ihren Job zurückkehren.

Der Begriff Sabbatical leitet sich vom Sabbat ab, dem jüdischen Feier- und Ruhetag am siebten Tag der Woche. Wenn Beschäftigte also mehrere Jahre fleißig arbeiten, können sie irgendwann eine längere Zeit lang die Füße hochlegen. Oder?

Voraussetzungen für die berufliche Auszeit

Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Für Sabbaticals gibt es mehrere Modelle und Möglichkeiten, wobei es stark davon abhängt, was der jeweilige Arbeitgeber vorsieht. Schließlich sind zwei wesentliche Hürden bei einem Sabbatjahr zu überwinden:

  1. Der Arbeitnehmer muss während der beruflichen Auszeit von irgendetwas leben, also entsprechende Rücklagen geschaffen haben oder Einkünfte trotz unbezahlten Urlaubs erhalten.
  2. Der Arbeitgeber benötigt gerade bei Führungskräften eine gewisse Planungssicherheit, muss Vertretungen organisieren und finanzielle Sonderbelastungen vermeiden.

Damit sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber alle Fragen rechtzeitig geklärt werden, sollten Sie bei entsprechendem Interesse mindestens ein, zwei Jahre vor der geplanten Auszeit das Thema bei dem oder der Vorgesetzten ansprechen. So können Lösungen gefunden und die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Bedenken Sie, dass es ohne die Einwilligung des Arbeitgebers ganz schön schwierig werden kann. Außerdem muss ein individueller Vertrag geschlossen werden, damit alles seine Ordnung hat und keine Unklarheiten bleiben.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatjahr?

Klare Antwort: nein*. Während eine Verringerung der Arbeitszeit (und inzwischen auch die anschließende Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung) gesetzlich verankert sind, gibt es in Deutschland keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine berufliche Auszeit. Allerdings haben zumindest einige Berufsgruppen die Chance, das Sabbatical einzufordern. Lehrer und andere Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst können tatsächlich einen Rechtsanspruch geltend machen. In einigen Branchen sehen außerdem die Tarifverträge entsprechende Lösungen für Beschäftigte vor und manche Großunternehmen haben Betriebsvereinbarungen für Sabbaticals getroffen. Einfacher wird es zudem, wenn der Arbeitgeber bereits anderen Mitarbeitern ein Sabbatjahr gestattet hat.

In allen Fällen ohne Rechtsanspruch gilt aber, dass Sie als Angestellte oder Angestellter die Vorgesetzten davon überzeugen müssen, Ihnen die Auszeit zu gewähren. Machen Sie sich also zur Sicherheit eine Liste mit schlagkräftigen Argumenten und behalten Sie den Nutzen für das Unternehmen dabei im Fokus.

Urlaubsanspruch und Krankheit während der Auszeit

Wer im Sabbatjahr weiterhin offiziell beschäftigt ist (zu den unterschiedlichen Modellen später mehr), hat als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weiterhin grundsätzlich Urlaubsanspruch – unabhängig davon, ob sie oder er tatsächlich arbeitet. Da ein Urlaub von der Auszeit allerdings wenig Sinn ergibt, lassen sich die Urlaubstage natürlich in die Freistellung integrieren bzw. an diese anknüpfen. Anders sieht es im Falle von Krankheit aus, denn der Umgang damit ist individuelle Verhandlungssache. Möglich ist, dass sich das Sabbatical beispielsweise um die Krankheitsdauer verlängert.

Modelle und Möglichkeiten: So bereiten Sie die Auszeit vor

Bevor es zur Unterschrift unter dem Sabbatical-Vertrag kommt, gilt es, einige wesentliche Themen zu klären. Die vermutlich wichtigste Frage: Wie soll es mit der Bezahlung weitergehen? Dazu gibt es einige gängige Modelle:

1. Unbezahlter Urlaub

Die simpelste – aber auch finanziell riskanteste – Möglichkeit für ein Sabbatjahr ist die unbezahlte Auszeit. Sofern der Arbeitgeber ihre Aufgaben vorübergehend anders verteilen kann, spricht für ihn grundsätzlich wenig dagegen, Sie für diese Zeit freizustellen. Allerdings müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer natürlich über die nötigen Reserven verfügen, damit Sie Ihre Ausgaben während des langen Sonderurlaubs trotz Lohnverzichts decken können.
Es gibt die Möglichkeit, sich für die Dauer des Sabbaticals von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung befreien zu lassen. Krankenversicherung und Pflegeversicherung bleiben allerdings obligatorisch und bei einer Auszeit von mehr als einem Monat muss der Arbeitgeber seinen Anteil nicht mehr bezahlen. Privat Krankenversicherte erhalten darüber hinaus während einer längeren Freistellung in der Regel keinen Arbeitgeberzuschuss mehr.

2. Teilzeit-Sabbatical

Um auch während der Auszeit noch Geld zu bekommen, können Beschäftigte vor Beginn des Sabbaticals einen Teilzeitvertrag mit ihrem Arbeitgeber abschließen, aber dennoch Vollzeit weiterarbeiten. Das zu diesem Zeitpunkt quasi einbehaltene Gehalt wird dann während der Freistellung ausgezahlt. Es gibt also eine Einspar- und eine Auszahlphase für den Arbeitnehmer, beispielsweise von jeweils einem Jahr. Zwar müssen Sie während der ersten Phase finanzielle Einbußen bei gleichbleibender Arbeitsbelastung erdulden, dafür bleiben Sie in jedem Fall in gleichem Maße kranken- und sozialversichert. Zudem erhalten Sie während der Auszahlungsphase weiterhin ein Einkommen. Arbeitgeber können allerdings bei entsprechenden betrieblichen Gründen ein Teilzeitmodell ablehnen.

3. Langzeitkonto

Eine dritte, mit der Teilzeit-Lösung verwandte Möglichkeit ist das Langzeitkonto. Wer ab dem vereinbarten Zeitpunkt Mehrarbeit leistet, kann sich bei diesem Modell die Überstunden für das Sabbatical ansparen. Hier muss der Zeitraum entsprechend lang gewählt werden, denn mehr als zehn Stunden am Tag dürfen Sie nicht regelmäßig arbeiten. Es gibt die Option, das Zeitkonto-Modell mit einem Gehaltsverzicht zu kombinieren, um die Ansparphase zu verkürzen. Auch können Sie in Absprache mit den Vorgesetzten versuchen, Jahresurlaub anzusparen, sodass ein Teil der Auszeit von Ihrem üblichen Arbeitsverhältnis abgedeckt wird. Einige Unternehmen bieten Lebensarbeitszeitkonten an, auf die neben Überstunden, Boni, Weihnachtsgeld oder noch nicht genutzte Urlaubstage eingezahlt werden und irgendwann wieder abgerufen werden können – zum Beispiel in Form einer längerfristigen Freistellung.

Wichtig ist, dass der Sabbatical-Vertrag auch auf Eventualitäten eingeht. So ist eine Absicherung des angesparten Gehalts gegen Insolvenz absolut sinnvoll, sollte Ihr Arbeitgeber während der Auszeit in wirtschaftliche Schieflage geraten. Auch Themen wie Krankheit oder Erreichbarkeit im Notfall wollen berücksichtigt werden. Rechnen Sie außerdem Ihre potenziellen Einnahmen und mit dem Sabbatical verbundenen Einbußen gut durch, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners wird ersichtlich, dass beispielsweise in Zeiten von geringem Einkommen auch die Steuerlast deutlich sinken kann und damit die Auszeit womöglich leichter realisierbar wird.

Ideen für Ihr Sabbatical – und die Rückkehr

Neun von zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland können sich ein Sabbatical vorstellen und rund zwei Fünftel wünschen es sich sehnlichst – aber weswegen eigentlich? Die Gründe sind vielseitig und entsprechend die Möglichkeiten, etwas mit der längeren Auszeit anzufangen.

Wofür ein Sabbatical häufig genutzt wird:

  • Erholung. Wer Zeichen von Überarbeitung spürt, tut womöglich gut daran, sich eine Weile aus dem Arbeitsalltag auszuklinken. Etwa zwei Drittel der Auszeitsuchenden möchten beispielsweise während des Sabbatjahrs auf Weltreise gehen, andere verbringen die Zeit zur Selbstfindung in einem Kloster. Bedenken Sie aber, dass das Sabbatical viel Vorlaufzeit benötigt. Im Falle körperlicher oder psychischer Gesundheitsprobleme konsultieren Sie unbedingt einen Arzt und vertrauen nicht allein darauf, dass die geplante Auszeit alles geraderückt.
  • Eigene Vorhaben. Längerfristige Weiterbildung? Ein Buch schreiben? Ein soziales Projekt unterstützen? Da für all solche Dinge im Arbeitsalltag oft zu wenig Zeit bleibt, kann ein Sabbatjahr eine wundervolle Möglichkeit sein, um private Vorhaben in die Tat umzusetzen. Hier ist wichtig, dass sie sich im Falle von beruflicher Neuorientierung Gedanken machen, ob und wie Sie Ihren Arbeitgeber mit einbeziehen. Wenn Sie sinnvolle neue Fähigkeiten erwerben, sollte dies natürlich honoriert werden. Andererseits ist es vermutlich cleverer, keine schlafenden Hunde zu wecken, sofern Sie mit dem vagen Gedanken spielen, das Berufsfeld zu wechseln. Tätigkeiten für Konkurrenten Ihres Arbeitgebers sind natürlich tabu und ein Kündigungsgrund – auch während des Sabbaticals.
  • Zeit für Familie. Nicht wenige Lehrerinnen und Lehrer scheiden als Beamte vorübergehend aus dem Beruf aus, wenn Nachwuchs da ist. Manche Angestellte nehmen diese Möglichkeit wahr, um mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können. Ähnlich wie die sogenannte Brückenteilzeit, bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine vorübergehende Dauer ihre Arbeitszeit reduzieren, kann ein Sabbatical auch den nötigen Freiraum schaffen, um sich intensiv um pflegebedürftige Familienmitglieder zu kümmern. Schwierig wird es hier natürlich, wenn der Aufwand und die Dauer dieses Vorhabens unklar sind.

Auch wenn es vermutlich weniger Freude bereitet: Machen Sie sich frühzeitig Gedanken, wie Ihre Rückkehr nach der Auszeit aussehen wird. Mit den Vorgesetzten haben Sie im Idealfall schon entsprechende Vereinbarungen dafür vertraglich festgehalten. Tun Sie dies nicht, müssen Sie unter Umständen damit rechnen, dass Sie im Anschluss an das Sabbatical eine andere Position bekommen als vorher.

Gerade in schnelllebigen Branchen können einige Monate oder ein Jahr eine lange Zeit sein. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie bei Ihrer Rückkehr eine Weile brauchen werden, um sich wieder in den Arbeitsalltag einzufinden. Wenn alles nach Plan läuft, starten Sie nach dem Sabbatical voll durch – gut erholt, mit frischem Elan und zum Vorteil aller Beteiligten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Brückenteilzeit & Co.: die wichtigsten Neuerungen 2019 für Beschäftigte

Serie „Work-Life-Balance“: Was das Konzept bedeutet

Urlaubsübergabe: 9 Tipps für eine sorgenfreie Abwesenheit

Altersteilzeit – Glücklich in Frührente oder nur den Gürtel enger schnallen?


Quellen:

Gabler Wirtschaftslexikon
Impulse
Personio
Staufenbiel
Welt Online
ZEIT Online

* Dieser Service stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht.