Vor nicht allzu langer Zeit hat die Bundesregierung ab 2012 die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für die Regelaltersrente von vorher 65 auf 67 Jahre beschlossen. Die Anhebung erfolgt stufenweise und ist an das Geburtsjahr gekoppelt, das bedeutet, dass sich für alle Versicherten ab dem Geburtsjahr 1947 die Altersgrenze um 1 Monat pro Lebensjahr erhöht und ab dem Geburtsjahr 1959 um 2 Monate. Damit soll das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Wenn jedoch nicht parallel dazu entscheidende Veränderungen am Arbeitsmarkt einhergehen, die es älteren Menschen auch tatsächlich ermöglichen länger zu arbeiten, wird die Rente mit 67 lediglich zu einer Rentenkürzung führen.
Der Vorteil für den Staat liegt zunächst darin, dass während der Übergangszeit weniger Rentner eine Rente beanspruchen bzw. die Rente niedriger ist, wenn sie nicht bis 67 arbeiten. Ein Teil des dadurch gesparten Geldes fließt aber wahrscheinlich wieder ins Arbeitslosengeld, wenn nicht genügend Arbeitsplätze für ältere Menschen da sind.
Auch wenn die Regelaltersrente erst mit 65 bis 67 Jahren beansprucht werden kann, besteht trotzdem die Möglichkeit früher in Rente zu gehen. Langjährig Versicherte können bereits ab einem Alter von 63 Jahren Rente beziehen (mit Abschlägen), wenn sie eine Wartezeit (Beitragszeiten und angerechnete Zeiten) von mindestens 35 Jahren nachweisen können.
Für bestimmte Renten gelten abweichende Altersgrenzen: Die Altersrente für Schwerbehinderte beginnt bei 60 Jahren und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bei 63 Jahren. Für Arbeitnehmer, die in Altersteilzeit gehen, ist das früheste Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente ebenfalls 63 Jahre, außer sie sind vor 1952 geboren, dann ist das früheste Renteneintrittsalter 60 Jahre. Die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente ohne Abschläge bleibt in diesem Fall bei 65 Jahren.
Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund finden Sie einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner mit dem Sie individuell Ihren Rentenbeginn und die dementsprechende voraussichtliche Rentenhöhe herausfinden können.