Die zusätzlich private und betriebliche Altersvorsorge wird seit einigen Jahren staatlich gefördert. Die bekannteste Förderung ist die Riester-Rente. Zuständig für die Vergabe der Riester-Rente ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, bei der Sie neben den Antragsformularen auch sämtliche Informationen zur Förderung sowie eine Hilfe zur Berechnung der Ansprüche finden.
Anspruch auf Riester-Förderung haben alle steuerpflichtigen Bürger/-innen in Deutschland, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen:
Förderfähiger Personenkreis: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte und deren Ehepartner sowie Beamte, Arbeitssuchende (auch ohne Bezüge), Bezieher von Erwerbsminderungsrente und versicherungsfrei Beschäftigte
Die Auszahlungsphase der Altersvorsorge hat noch nicht begonnen.
Die gewählte Zusatzabsicherung ist zertifiziert und beinhaltet eine Mindestzusage.
Der Antrag für das jeweilige Jahr muss innerhalb von 2 Jahren gestellt worden sein.
Die Riester-Rente ist nicht eine Erhöhung der Rentenbezüge aus einer Zusatzrente, sondern ein Zuschlag zur Beitragszahlung bzw. ein Sonderausgabenabzug. Die Prüfung, was für den Einzelnen günstiger ist, erfolgt durch das Finanzamt. Der Zuschlag wird direkt an den entsprechenden Versorgungsträger, bei dem Sie die private Rentenvericherung bzw. an Ihren Arbeitgeber, bei dem Sie die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben, gezahlt und Ihrem Beitragskonto gut geschrieben. Die Grundzulage beträgt pro Person 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro bzw. 300 Euro (Geburten ab 2008). Die volle Zulage erhalten nur diejenigen, die den Mindestbeitrag einzahlen. In der Auszahlungsphase ist die Riester-Rente steuerpflichtig. Der Sonderausgabenabzug kommt Ihnen bei der Steuererklärung direkt zu Gute, da die Beiträge als zusätzliche Sonderausgaben angerechnet werden und dadurch steuerfrei sind. Das dient zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Ob sich die Riester-Rente für Sie lohnt, hängt von Ihren Einkommensverhältnissen und Lebensumständen ab. Mit Hilfe der Rechenbeispiele auf der Homepage der Rentenversicherung Bund können Sie Ihre Entscheidung treffen. In der Regel lohnt sich die Riester-Förderung für Geringverdiener nicht. Ein einkommensunabhängiger Nachteil der Riester-Rente ist, dass die Zulagen bei Kündigung des Vertrags zurückgezahlt werden müssen.