Ein Abfallbeauftragter und eine Abfallbeauftragte finden ihr
Arbeitsumfeld in Betrieben, die gesetzlich verpflichtet sind
Abfallbeauftragte zu haben, damit sie im Bereich der Eigenüberwachung
tätig werden können. Ihre Aufgaben werden von dem Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz definiert. Dazu zählt die Überwachung der
innerbetrieblichen Abfallbeseitigung im Rahmen der vorgeschriebenen
Richtlinien. Durch Analyse versuchen sie die Ergebnisse weiter zu
verbessern, dass heißt, Abfälle zu verringern. Weitergehend sind sie für
die Unterweisung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Behandlung
und Organisation der Trennung und damit entstehende Gefahren zuständig.
Das Gehalt kann entsprechend der Ausrichtung des Betriebes oder des
Unternehmens von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw.
das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens ab.