Eine Angehörige oder ein Angehöriger geistlicher Orden und Mutterhäuser
lebt in Klöstern, Stiften oder Ordensgemeinschaften. Dabei handelt es
sich weniger um einen Beruf, vielmehr haben sich die Angehörigen
freiwillig entschieden, ihr ganzes Leben nach den Richtlinien des Ordens
zu führen. Sie essen und schlafen in den Räumen der Einrichtung, ein
wichtiger Teil ihres Tagesablaufs ist dem Gebet gewidmet. Abhängig von
der Ausrichtung des Stiftes oder des Ordens können sie christliche
Kindergärten oder sind in der Alterspflege tätig, auch die Mitarbeit in
Kirchen und anderen christlichen Einrichtungen ist möglich. Ein Gehalt
oder ein Lohn wird in der Regel nicht bezahlt, vielmehr kommt das
Mutterhaus oder der Orden für die Versorgung der Angehörigen auf, zudem
steht ein kleines Entgelt als Einkommen für persönliche Bedürfnisse zur
Verfügung.