Der Ausbilder und die Ausbilderin im öffentlichen Dienst sind für die
Ausbildung, ins Besondere für deren betrieblichen Teil der
Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst. Sie gestalten dabei den
betrieblichen Teil und leiten die Auszubildenden und Auszubildenden an.
Sie tragen dafür Sorge, dass neben der fachlichen Qualifikation auch die
charakterliche und menschliche Seite nicht zu Kurz gerät, denn die
Schüler und Schülerinnen müssen im späteren Verlauf auch in die
entsprechende Behörde passen und sich dort auch behaupten. Aus diesem
Grund wirken sie auch bei der Entscheidungsfindung über die Auswahl der
Auszubildenden. Weitergehend überwachen sie den regelmäßigen Besuch der
Berufsschule. Abhängig vom Arbeitsumfeld und Arbeitsort kann der
Verdienst in dieser Berufsgruppe variieren. Das Gehalt setzt sich in der
Regel aus einem Stundensatz und tariflich festgelegten Zuschlägen
zusammen.