In Justizvollzugsanstalten werden Straftäter für einen richterlich
angeordneten Zeitraum festgehalten. Ein Beamter oder eine Beamtin im
Justizvollzugsdienst im Bereich mittlerer Dienst ist damit beauftragt,
die Gefangenen zu bewachen. Während man diese Tätigkeit als Allgemeinen
Vollzugsdienstbezeichnet, ergibt sich auch die Möglichkeit, im Werkdienst
mit den Gefangenen zu arbeiten, sie handwerklich auszubilden und sie so
auf das Leben nach der Haftstrafe vorzubereiten. Im Verwaltungsdienst
erledigen Angehörig dieser Berufsgruppe Aufgaben der Verwaltung und der
Büroorganisation. Ihr Stundenlohn und ihr Gehalt sind durch das
Besoldungsgesetz geregelt. Der Verdienst wird durch Schichtzuschläge
aufgestockt.