Gehalt Beikoch | Beiköchin (§66 BBiG|§42m HWO)

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    Was verdient ein Beikoch (§66 BBiG|§42m HWO)

    Bei der Berufsbezeichnung Beikoch und Beiköchin nach § 66 des Berufsbildungsgesetz bzw. § 42m der Handwerksordnung handelt es sich um eine speziellen Ausbildungsberuf für behinderte Menschen. Sie finden ein Arbeitsumfeld vor allem in gastronomischen Bereich. Abhängig von der Art und dem Umfang der Behinderung übernehmen sie berufstypischen Tätigkeiten aus den Bereichen Herstellung und Zubereitung von Warm- und Kaltspeisen, Behandlung von Rohstoffen und Reinigungsarbeiten innerhalb ihres Arbeitsumfeldes. Meist werden sie als Allroundkräfte in der Küche eingesetzt. Das Gehalt kann entsprechend der Ausrichtung des Betriebes oder des Unternehmens von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.



    Gehaltstabelle Bundesland Einkommen (min.) Einkommen (max.) Lohn (Ø) Gehälter
    Baden-Württemberg
    Bayern
    Berlin
    Brandenburg
    Bremen 870€ 870€ 870€ 1
    Hamburg
    Hessen
    Mecklenburg-Vorpommern
    Niedersachsen
    Nordrhein-Westfalen 1.500€ 1.500€ 1.500€ 1
    Rheinland-Pfalz 333€ 1.600€ 967€ 2
    Saarland
    Sachsen
    Sachsen-Anhalt
    Schleswig-Holstein
    Thüringen 1.200€ 1.200€ 1.200€ 1

    Gehaltsvergleich.com Tipps:


       

    Top Städte Durchschnittsgehalt

    Boppard 1.600€
    Wiehl 1.500€
    Mühlhausen 1.200€
    bremen 870€
    Frankelbach 333€



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      Datum Alter Bundesland Berufserfahrung Arbeitsstunden Gehalt  
    01.07.08 1980 (28) Rheinland-Pfalz 10 Jahre mehr als 42 Stunden 1.600€
    01.05.08 1988 (20) Bremen 1 Jahr 40 Stunden 870€
    28.02.08 1969 (39) Nordrhein-Westfalen 10 Jahre 40 Stunden 1.500€
    23.11.07 1985 (23) Rheinland-Pfalz 1 Jahr 31 Stunden 333€
    30.07.07 1985 (23) Thüringen 3 Jahre 42 Stunden 1.200€
      

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    Durchschnittsgehalt Brutto Lohn

    Gesamt 1.101€
    Frauen 1.500€
    Männer 1.001€

    Verdienst nach Wochenstunden

    40 Stunden Ø 1.185€
    mehr als 42 Stunden Ø 1.600€

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