Bei der Berufsbezeichnung Beikoch und Beiköchin nach § 66 des
Berufsbildungsgesetz bzw. § 42m der Handwerksordnung handelt es sich um
eine speziellen Ausbildungsberuf für behinderte Menschen. Sie finden ein
Arbeitsumfeld vor allem in gastronomischen Bereich. Abhängig von der Art
und dem Umfang der Behinderung übernehmen sie berufstypischen Tätigkeiten
aus den Bereichen Herstellung und Zubereitung von Warm- und Kaltspeisen,
Behandlung von Rohstoffen und Reinigungsarbeiten innerhalb ihres
Arbeitsumfeldes. Meist werden sie als Allroundkräfte in der Küche
eingesetzt. Das Gehalt kann entsprechend der Ausrichtung des Betriebes
oder des Unternehmens von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der
Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang
innerhalb eines Unternehmens ab.