Als Binnenschiffer oder Binnenschifferin ist man für das Führen eines
Schiffes oder einer Fähre auf Seen und Flüssen zuständig. Vorrangiges
Ziel ist das Transportieren von Fahrgästen und Frachten. Angehörige
dieser Berufsgruppe wurden drei Jahre lang ausgebildet, sie besitzen
fundierte Kenntnisse des Seerechts sowie der Vorfahrtsregeln auf
Binnengewässern. Zudem sind sie mit der Technik ihres Schiffes vertraut.
Eine Anstellung finden sie bei Schifffahrtsspeditionen, bei
Fährunternehmen oder bei anderen Binnenreedereien. In Abhängigkeit von
der geleisteten Arbeitszeit können Einkommen und Verdienst variieren, der
Stundenlohn wird gerade im privaten Tourismus- und Fahrgastgewerbe oft
durch Trinkgelder aufgestockt.