Der Börsenmakler und die Börsenmaklerin finden ein Arbeitsumfeld bei
Kreditinstituten oder werden von der Börsenaussichtsbehörde bestellt.
Ihre Aufgabenumfassen alle berufstypischen Tätigkeiten aus den Bereichen
Vermittlung von Börsengeschäften. Sie sind für den Handel von Waren und
Wertpapieren zuständig. Darüber hinaus können sie wenn sie amtlich
bestellt sind an der Erstellung von den Börsenpreisen tätig sein. Weitere
Aufgaben finden sich in dem Handel mit Aktien. Sie beraten Kunden und
Kundinnen und befassen sich mit der Kursentwicklung der einzelnen
Produkte oder des gesamten Marktes. Das Gehalt kann entsprechend der
Ausrichtung der Einrichtung oder des Unternehmens von Arbeitgeber zu
Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht
zuletzt von dem Arbeitsumfang ab.