Bei dem Begriff Bürofachhelfer oder die Bürofachhelferin nach §66
BBiG|§42m HWO handelt es sich um eine Ausbildung für behinderte Menschen.
Angehörige dieser Berufsgruppe sind mit Aufgaben der Verwaltung und
Organisation des Büros betraut. So nehmen sie die Post in Empfang, öffnen
und sortieren sie nach Adressat und Dringlichkeit. Ausgehende Post wird
von ihnen frankiert und versandt. Sie nehmen Telefonanrufe entgegen,
leiten sie weiter und beantworten Anfragen. Zudem sind sie mit Kopier-
und Zureichaufgaben betraut. Das Gehalt kann abhängig vom Arbeitgeber
variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem
Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.