Ein Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte findet ein
Arbeitsumfeld in großen Unternehmen, deren Arbeitsgrundlage
Computernetzwerke sind, in öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten,
Ämtern und Behörden. Er/sie ist für den Schutz vor Datenmissbrauch
verantwortlich, entwickelt in Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung
Konzepte zum Schutz der Daten von Kunden und Klienten und setzt diese um,
sorgt jedoch auch dafür, dass firmeninterne Daten vor einem Zugang von
außen geschützt werden. Er/sie fungiert darüber hinaus als
Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des
Datenschutzes. Eine freiberufliche, beratende Tätigkeit ist möglich. Das
Gehalt kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw.
das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines
Unternehmens ab und kann bei Selbstständigen aus einem Projektlohn
bestehen.