Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erhält ihre
Qualifikation zur Ausübung ihres Berufes über eine weiterführende
Ausbildung in Form einer Zusatzqualifikation. Die Ausbildung erlaubt
ihnen neben ihrem meist gewerblich-technischen Beruf elektronische
Tätigkeiten auszuführen, ohne eine direkte elektronische Berufsausbildung
durchlaufe zu haben. Beispielsweise können Tischler neben dem
eigentlichen Einbau einer Küche auch den Anschluss eines Elektroherdes
übernehmen. Sie führen ihre Tätigkeiten dabei fachgerecht und
zweckentsprechend aus. Die Auswahl von festgelegten Tätigkeiten kann von
dem gewerblich-technischen Ausgangsberuf abhängen. Das Gehalt kann
entsprechend der Ausrichtung des Betriebes oder des Unternehmens von
Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen
hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.