Der Ermittler und die Ermittlerin der Handels- und Kreditauskunftei
können von Kreditanstalten und Wirtschaftsunternehmen sowie von
Privatpersonen beauftragt werden, Informationen über bestimmte Firmen
oder Privatpersonen einzuholen. Dabei handelt es sich meist um
Informationen über deren wirtschaftlichen Verhältnisse, meist auch in dem
Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Für die
Dokumentation der Beweismittel sind sie ebenfalls zuständig.
Grundvorrausetzung für die Ausübung dieses Berufes ist das Vorhandensein
von fundierten Kenntnissen im Kredit- und Bankwesen. Weitergehend kann
eine vorangestellte Ausbildung zum Detektiv oder zur Detektivin von
Nützen sein. Das Gehalt kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren.
Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem
Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab, der Stundenlohn und
Durchschnittsgehalt passen sich den Anforderungen an.