Ein Erster Nautischer Offizier und eine Erste Nautische Offizierin
übernehmen Fach- und Führungsaufgaben auf Schiffen aller Art. Ihr
Befähigungszeugnis Erster Offizier berechtigt sie den Kapitän bzw. die
Kapitänin zu vertreten. Sie können in allen Fahrgebieten tätig werden.
Als einzige Ausnahme gilt das Führen von Fischereifahrzeugen. Ihre
Aufgaben an Bord umfassen alle berufstypischen Tätigkeiten aus den
Bereichen Brückenwachdienst, Kapitänvertretung, Instandhaltung des
Schiffes und Personaleinteilung und -überwachung. Weitergehend sind sie
für die ordnungsgemäße und sichere Be- und Entladung des Schiffes
verantwortlich. Darüber hinaus sind sie ebenfalls für die Sicherheit von
Fahrgästen und Besatzung sowie der Ladung zuständig. Das Gehalt kann
entsprechend der Ausrichtung des Betriebes oder des Unternehmens, welche
das Schiff betreibt, von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der
Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang
innerhalb eines Unternehmens ab.