Der Aufgabenbereich des Evangelischen Pfarrers oder der Evangelischen Pfarrerin umfasst neben der Gestaltung von Gottesdiensten und Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen seelsorgerische Tätigkeiten sowie die Erteilung des Konfirmandenunterrichtes. In einigen Gemeinden sind Pfarrerinnen und Pfarrer zudem mit der Erteilung des schulischen Religionsunterrichtes betraut.
Die Leitung weiterer Gemeindekreise, beispielsweise einer Bibelstudiengruppe, ist möglich, wenn in der Gemeinde eine Nachfrage besteht.
Das Gehalt der Pfarrerinnen und Pfarrer bemisst sich nach dem staatlichen Besoldunssystem, wobei sie als Einstiegsgehalt nach dem Vikariat in die Besoldungsstufe A 13 eingruppiert werden. Etwa mit Erreichen des 40. Lebensjahres steigt der Verdienst auf die Vergütungsstufe A 14 an.