Ein Fachangestellter oder eine Fachangestellte für Arbeitsförderung
findet ein Arbeitsumfeld in städtischen oder kommunalen Niederlassungen
der Agentur für Arbeit. Angehörige dieser Berufsgruppe bearbeiten
Arbeitslosmeldungen und Leistungsanträge, beraten darüber hinaus über
Möglichkeiten von Leistungsbezügen und die Teilnahme an staatlich
geförderten Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Sie sind in den
Beratungs- und Büroräumen der Arbeitsagenturen tätig, Zugang zu diesem
Beruf erhält man über eine dreijährige Ausbildung, die durch das
Berufsbildungsgesetz geregelt wird. Das Gehalt kann von Arbeitgeber zu
Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht
zuletzt vom Arbeitsumfang im Unternehmen ab.