Um den Beruf des Fachverkäufer oder Fachberater für Haushaltswaren, in der weiblichen Form die Fachverkäuferin oder Fachberaterin für Haushaltwaren auszuüben, wäre es von Vorteil, schon eine Ausbildung aus dem Einzelhandel oder als Kaufmann / Kauffrau vorweisen zu können.
Die Aufgabe des Fachverkäufer oder Fachberater für Haushaltswaren ist es, Kunden über Produkte, Maschinen, Handhabung und Anwendung, sowie die Beschaffenheit der Produkte zu informieren und die Waren an den Kunden zu verkaufen.
Der Lohn und das Einstiegsgehalt sind tariflich festgelegt, variieren aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Teilzeitmitarbeiter werden häufig auf Stundenlohn eingestellt.