Eine Familienpflegerin übernimmt in einem bestimmten Zeitraum die Versorgung und Betreuung des gesamten, städtischen Familienhaushaltes. Kinder werden versorgt und beschäftigt, die Hausfrau wird gepflegt und alte oder kranke Familienangehörige werden betreut.
Der Familienpfleger wird als Vertreter eingesetzt, wenn die Hausfrau erkrankt oder abwesend ist. Ein Familienpfleger ist ein anerkannter Beruf im sozialen Bereich, dem eine Ausbildung vorangeht. Die Ausbildung dauert höchstens zwei Jahre, auf die ein Anerkennungspraktikum folgt. Die Tätigkeit an sich wird in den Bereich der Dienstleistungen eingestuft. Familienpfleger stehen bei freien Wohlfahrtsverbänden in einem festen Arbeitsverhältnis.