Der Fernmeldehandwerker und die Fernmeldehandwerkerin wurden ausschließlich von der Bundespost ausgebildet und eingesetzt. Sie hatten die Aufgabe der Installation und Wartung von Leitungsnetzten. Die technische Überwachung von Wählvermittlungsstellen gehörte ebenso zu den Tätigkeiten wie die Erichtung von Übertragungsanlagen des Rundfunkes und der Fernsehanstallten. Die Umsetzung von Planung in die Realität bedurfte fundierte Fachkenntnisse aus dem Bereich der Kommunikationselektronik. Kostspielige Arbeitsinstrument verleihten dem Fernmeldehandwerker oder der Fernmeldehandwerkerin enorme Sorgfaltspflicht. Genaues Arbeiten nach Plan Bedingung. Der Arbeitsort ist die Baustelle. Die Berufsbezeichnung Fernmeldehandwerker und Fernmeldehandwerkerin wurde abgelöst von der Berufsbezeichnung Kommunikationselektroniker oder Kommunikationselektonikerin für Telekommunikationstechnik.